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Jugendgesetz 2006 — Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung. FGV-Kurs vom 21. September 2011. Einführung —. «Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen» (Afrikanisches Sprichwort )
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Jugendgesetz 2006—Kindheit und Jugend: Schutz und Förderung FGV-Kurs vom 21. September 2011
Einführung— «Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen» (Afrikanisches Sprichwort ) Neben den Eltern spielt bei der Erziehung des Kindes auch die Gemeinschaft eine wichtige Rolle, auch bei uns.
Einführung— Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber den Kindern und Jugendlichen Art. 5 JuG 1 Um die harmonische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, nehmen die Eltern, die Gemeinden und der Staat die Verantwortung wahr, die ihnen vom Gesetz her zukommt. 2 Die zivile Gesellschaft, u. a. die soziokulturellen Vereine und die Sportvereine, bemüht sich, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen und sich daran zu beteiligen.
Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, ein Gesetz mit landesweitem Vorbildcharakter 6 Gründe Rahmengesetz, in dem die Kinder- und Jugendpolitik auf 4 grundlegenden Pfeilern aufbaut: Erziehung, Schutz, Förderung und Partizipation der Kinder und Jugendlichen. Rahmengesetz, das explizit auf der UN-Kinderrechts- konvention und auf der Kantonsverfassung beruht: Die Kinderrechte und das Wohl des Kindes sind stets vorrangig zu berücksichtigen.
Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, ein Gesetz mit landesweitem Vorbildcharakter • 6 Gründe • Betrifft die Alterskategorie 0 bis 25 Jahre. • Berücksichtigt die Bedürfnisse der Kinder. Diese wollen: • Hilfe, Unterstützung und Betreuung bei der Entwicklung, damit sie zu verantwortlichen Personen heranwachsen • Schutzihrer körperlichen und psychischen Integrität • das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung • aktiv sein und integriert werden. • Weist dem Staat und den Gemeinden Zuständigkeiten zu. • Hat eine Vision: harmonische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unter Beachtung der Chancengleichheit.
Jugendgesetz vom 12. Mai 2006 (JuG) — Das JuG, eine Notwendigkeit Freiburg ist ein junger Kanton... der immer jünger wird! 31.9% der Freiburger Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre. Ausblick für 2030: Die Bevölkerung des Kantons Freiburg steigt um 18.4 % an. Quelle: Bundesamt für Statistik
Potential des JuG— Neue Baustelle: Schaffung einer Kinder- und Jugendpolitik im Kanton → grosse Chance für die Kinder und Jugendlichen Überlässt den Akteuren einen grossen Handlungsspielraum Erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden Transversalität der Massnahmen: Das JuG betrifft alle Bereiche der Gemeinde- und Staatspolitik
Verteilung der Zuständigkeiten(JuG, Art. 8 und 9)— • Kanton • Koordination, Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik, Information • Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz • Organisation von spezifischer Hilfe zugunsten junger Opfer von Straftaten • Gemeinden • Finanzierung der allgemeinen Förderaktivitäten zugunsten der Kinder und Jugendlichen • Betreuung von Kindern im Vorschulalter: Sondergesetzgebung • Ausserschulische Betreuung: entsprechend der Bedürfnisse ihrer Bevölkerung
Verantwortung der Gemeinden (JuG, JuR, FBG)— • Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist, den Vormundschaftsbehörden und dem JA melden(alt) • Auf lokaler Ebene eine Kinder- und Jugendpolitik entwickeln und fördern (neu) • Allgemeine Aktivitäten zugunsten der in ihrem Gebiet wohnhaften Kinder und Jugendlichen anbieten (neu) • Familienergänzende Betreuungseinrichtungenschaffen (neu) • Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ausbauen (Gemeindeverband) (neu)
Konkrete Beispiele — Schaffung von Programmen und Einrichtungenauf kommunaler/ regionaler Ebene: • Frühförderung (z.B. Krippen, Spielgruppen, ...) • Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund • Prävention und Früherkennung von gefährdeten Kindern/Jugendlichen (körperliche und psychosoziale Gesundheit, Gewalt, Missbrauch, schulischer Misserfolg, ...) • AusserschulischeFreizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendliche, auch am Abend und in den Ferien (z.B. Freizeitzentren, öffentlicher Raum und Treffpunkte, Unterstützung für Jugendvereine/-verbände, Sport- und Kulturanlagen, Ferienpass, Ferienlager, ...) • Raumplanung, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht, Pedibus
Konkrete Beispiele — Schaffung von Programmen und Einrichtungen auf kommunaler/regionaler Ebene • Betreuung (z.B. ausserschulische Betreuung, Strassenarbeit) • Stärkung der aktiven Bürgerschaft/Bürgerengagement/Citoyenneté der Jugendlichen (z.B. Jugendrat, Jugendmitwirkungstage, Jungbürgerfeier), Informationen über die Angebote zugunsten der Kinder und Jugendlichen, ... • Unterstützung der beruflichen Eingliederung, ... • Unterstützung von Projekten der Freiwilligenarbeit von Jugendlichen oder lokalen Jugendvereinigungen (Pfadi, Jubla, Jugendvereine, lokale Vereine) • Projekte zur Prävention und zum Jugendschutz (Gesundheit, Alkohol, Feste, Gewalt, Rassismus, ...) • …
Konkrete Beispiele — • Umsetzung einer kommunalen/regionalen Politik: • Schaffung einer regionalen/lokalen Kinder- und Jugendkommission • Erarbeitung eines (inter-)kommunalen Konzepts der Kinder- und Jugendpolitik • Unicef-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ • Verabschiedung von Qualitätsstandards für die offene Jugendarbeit • Schaffung einer Koordinationsstelle (z.B. regionale/r Jugendbeauftragte/r, ...) • Schaffung eines regionalen Fonds zur Unterstützung von Jugendprojekten • …
Leistungen des JA zugunsten der Gemeinden— • Informationen, Instrumente, Beratung und Unterstützung in den folgenden Bereichen: • Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung gefährdetist • Familienergänzende Betreuung • Planung der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik • Finanzielle Unterstützung zugunsten von Projekten für Kinder und Jugendliche sowie an familienergänzende Betreuungseinrichtungen • Kantonaler Kontakt für das nationale Programm des Bundesamtes für Sozialversicherungen „Jugend und Gewalt“
Aktuelle Projekte der Jugendbeauftragten — Bestandsaufnahme des Angebotszugunsten der Kinder und Jugendlichen auf kommunaler und kantonaler Ebene – Broschüre: Beispiele der Guten Praxis (2011–2012) Partizipative Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes im Kinder- und Jugendbereich, das Handlungsprioritätenund einen Massnahmenkatalog festlegt (2014) Aktive Organisation der Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen des Kantons an der Ausarbeitung des kantonalen Konzeptes
Verfügbare Unterlagen— • Schema zur bereichsübergreifendenVier-Säulen-Politik • Broschüre des Jugendamts • Visitenkarten
Nützliche Unterlagen— • Besuchen Sie unsere Website: www.fr.ch/ja • Infos für Kinder und Jugendliche und für die Gemeinden • Unterlagen für ein Unterstützungsgesuch • Zahlreiche Links • Liste der verfügbaren Dokumente • Abonnieren Sie unseren RSS-Feed!
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! • Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie: • Kindes- und Jugendschutz • Bereitschaftsdienst • T + 41 26 305 15 30 • Opferberatungsstelle • T + 41 26 305 15 80 • Kinder- und Jugendpolitik • Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung • T + 41 26 305 15 86