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Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007. Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle)
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Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle) Veranstaltung der Linken am 1.11.07 in Halle bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1
Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 BundesprogrammKommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen
Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 BundesprogrammKommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen
Ziele des Programms I • Aufbau von bis zu 100.000 geförderten Arbeitsplätzen, davon • 50.000 im Jahr 2008 • 50.000 im Jahr 2009
Ziele des Programms II • Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in • Kreisen und kreisfreien Städten mit • hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, die • mindestens bei 15 Prozent liegt
Förderkriterien I • Nachweis der Zusätzlichkeit • im öffentlichen Interesse liegend • keine erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten • kein Abbau regulärer Arbeitsplätze
Förderkriterien II • sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze • tarifliches Arbeitsentgelt oder • ortsübliches Arbeitsentgelt • durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn von 1.050 Euro • Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche
zusätzlich eingefügt Fragen aus der Sicht der Betroffenen
zusätzlich eingefügt keine Arbeitslosenversicherung, kein Herauskommen aus Hartz IV, keine neuen Ansprüche
zusätzlich eingefügt Unterlaufung des tariflichen Mindestlohns im öffentlichen Dienst durch die Formulierung ortsüblich
zusätzlich eingefügt der niedrigste tarifliche Mindestlohn liegt bei 1247 € (1247 entspricht 935,25 bei einer 30 Stundenwoche)
zusätzlich eingefügt aber, der durchschnittliche Bruttolohn 1050 € - minus 20 % Arbeitgeberanteil entsprechen nur 840 € Brutto
zusätzlich eingefügt kein Ende der Bedürftigkeit
zusätzlich eingefügt und der tarifliche Mindestlohn 7,97 € liegt unter der geforderten Höhe von 8 €
Wer wird gefördert? • arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die • mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben
Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte • Gesamt-ALquote von mind. 15 % • Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April 2007 • 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt • Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen
Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte • Gesamt-ALquote von mind. 15 % • Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April 2007 • 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt • Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I) Sachsen-Anhalt • Aschersleben-Staßfurt 22,4 % • Stendal 20,7 % • Köthen 20,3% • Burgenlandkreis 20,2 % • Weißenfels 19,8 % • Quedlinburg 18,9 % * Angaben vor der Gebietsreform
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II) Sachsen-Anhalt • Halberstadt 17,7 % • Magdeburg 17,5 % • Merseburg-Querfurt 17,2 % • Bitterfeld 16,9 % • Bernburg 16,5 % • Wittenberg 16,5 % * Angaben vor der Gebietsreform
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III) Sachsen-Anhalt • Halle 16,2 % • Dessau 16,2 % • Altmark Salzwedel 16,1 % • Schönebeck 15,8 % • Jerichower Land 15,7 % • Anhalt-Zerbst 15 % * Angaben vor der Gebietsreform
zusätzlich eingefügt kreisangehörige Städte und Gemeinden können dieses Programm in Anspruch nehmen Es gibt noch keine Durchführungsbestimmungen!!!
Finanzsituation der Landkreise* • 20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt • nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt * Angaben vor der Gebietsreform
Ostdeutschland alle Bundesländer 78 Landkreise und kreisfreie Städte Westdeutschland 5 von 10 Bundes-ländern 7 Kreisfreie Städte Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV)
zusätzlich eingefügt Probleme der kreisfreien Städte: Arbeitende Bevölkerung im Speckgürtel (außerhalb) und teure Infrastruktur (in den kreisfreien Städten)
Finanzierung I Bund • die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-arbeitsentgelts, max. 500 Euro • 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge) • 300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre
Finanzierung II Länder • ggf. Mittel zur Unterstützung des Programms Kommunen • die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-arbeitsentgelts
zusätzlich eingefügt aber Land hat keine Gelddruckmaschine und Kommunen bleiben auf dem Rest sitzen 1050 – 500 = 550 € (Anteil am Brutto) wenn Arbeitgeberanteil nicht abgezogen, sondern aufgestockt ca. 1313 – 500 = ca. 813 €(Anteil am Brutto) ab 850 € (Netto) keine Bedürftigkeit mehr (Wohnraum, Regelsatz und Ein- Euro- Job)
Förderzeitraum Programm • Beginn:1. Januar 2008 • Ende: 31. Dezember 2009 Arbeitsplätze • max. 3 Jahre, längstens bis 31. Dezember 2012
Kritikpunkte I • unseriös und populistisch • keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen • Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen
Kritikpunkte I • unseriös und populistisch • keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen • Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen
zusätzlich eingefügt Beschäftigungsförderung hat nie eine Kofinanzierung bedeutet 50 % Kofinanzierung sind nicht machbar Bestandsananlyse nicht geplant
Kritikpunkte II • Ausblenden der Finanzlage der Kommunen • Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen • Was passiert nach 2012? • Keine Bündelung der Förderpro-gramme
zusätzlich eingefügt Bürgerarbeit kann das Rahmenprogramm sein Öffentliche Beschäftigungsförderung, allerdings mit unseren Schwerpunkten: arbeitslosenversichert, Zwang, … Grundlinie der Bürgerarbeit entspricht durchaus den Kriterien des ÖBS
zusätzlich eingefügt ab 1.10.2007 ein Programm zum SGB II § 16 a bis zu 75 % Förderung für max. 2 Jahre und nur 25 % Eigenfinanzierung abrufbar bis zum 31.3.2008 durch bisherige Beschäftigungsträger und ab 1.4.2008 durch die Wirtschaft
Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 BundesprogrammKommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen
Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle) Veranstaltung der Linken am 1.11.07 in Halle Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor - Programm der Linken - 1.11.2007 in Hallebearbeitet durch den Bezirkserwerbslosenausschuss Sachsen- Anhalt Süd von ver.dibearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1/10NoJob FM von ver.di bei Radio Corax 95,9 MHz in Halle