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Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen ab 2014 - Eckpunkte. Nicole Hannemann Hessisches Sozialministerium. Wiesbaden, September 2012. Der ESF im Rahmen der Strategie Europa 2020. Die Beschäftigungsquote der 20 bis 64jährigen soll auf 75% steigen
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Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen ab 2014 - Eckpunkte Nicole Hannemann Hessisches Sozialministerium Wiesbaden, September 2012
Der ESF im Rahmen der StrategieEuropa 2020 • Die Beschäftigungsquote der 20 bis 64jährigen soll auf 75% steigen • Das Bildungsniveau soll verbessert werden. Die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 % gesenkt werden, die Quote der Hochschulabsolventen soll auf 40% gesteigert werden. • Die Zahl von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen Personen gesenkt werden.
Thematische Ziele der Strukturfonds8 bis 11 ESF • Forschung, techn. Entwicklung Innovation • Informations- und Kommunikationstechnologien • Wettbewerbsfähigkeit KMU, Agrar- u. Fischereisektor • Verringerung CO2-Emissionen • Anpassung an Klimawandel, Risikoprävention • Umweltschutz u. Ressourceneffizienz • Nachhaltigkeit im Verkehr • Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte • Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut • Bildung, Kompetenzen, lebenslanges Lernen • Institutionelle Kapazitäten (trifft auf Hessen tlws. nicht zu)
Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO 18 Investitionsprioritäten sind für den ESF vorgesehen. (Ziel 8) Förderung der Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte • Zugang zur Beschäftigung für Arbeitssuchende und Mobilität der Arbeitskräfte. • dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben, noch eine Ausbildung absolvieren. • Förderung von Selbständigkeit, Existenzgründungen
Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO • Gleichstellungsmaßnahmen. • Anpassung an den Wandel der Arbeitskräfte und Unternehmen. • Aktives und gesundes Altern. • Modernisierung und Stärkung von Arbeitsmarkteinrichtungen.
Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO (Ziel 9) Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut • Armutsbekämpfung, aktive Eingliederung - soweit LZA. • Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen • Bekämpfung von Diskriminierung in allen Formen. • Verbesserung der Daseinsvorsorge, insbes. Gesundheitsversorgung. • Förderung der Sozialwirtschaft und von Sozialunternehmen. • örtliche Strategien für lokale Entwicklungen
Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO • (Ziel 10) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen • Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Zugang zur hochwertigen Früherziehung sowie Grund- und Sekundarbildung. • Verbesserung der Qualität, Effizienz und Offenheit der Hochschulen. • Förderung des Zugang zum Lebenslangen Lernens, Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allg. u. berufl. Bildung.
Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO • (Ziel 11) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten • Investitionen zu Gunsten institutioneller Kapazitäten und Effizienz der öffentlichen Verwaltung (in Hessen nicht förderfähig) • Aufbau der Kapazitäten von Stakeholdern; die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik tätig sind und sektorale und regionale Bündnisse anstoßen.
Konzentrationsvorgaben • Pro OP müssen 80% der ESF-Mittel auf bis zu vier Investitionsprioritäten konzentriert werden • Ein Mitgliedstaat muss mindestens 20% der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das Ziel 9 „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ einsetzen.
Erste Vorstellungen der Hessischen Landesregierung • Alle bisher beteiligten Ministerien setzten weiterhin ESF-Programme um: HSM, HMWVL, HKM, HMWK und HMdJEI • Die geforderte Konzentration wird in den Ministerien und durch die eindeutige Zuordnung bestimmter Zielgruppen/Maßnahmen zu einem thematischen Ziel erbracht.
Vorläufige Überlegungen im HSM • Das HSM strebt an, a) sich zukünftig auf 3 große Programmliniene zu beschränken: • 1. benachteiligte Jugendliche • 2. stark benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt • (z.B. SGB II, XII) • 3. prekär Beschäftigte, Wiedereinsteiger/innen • und b) damit einen Beitrag zur Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut zu leisten
Alles soll einfacher werden und deshalb gibt es zukünftig (Sachstand Sommer 2012): • Ex-ante Konditionalitäten zur Genehmigung der Programme, • eine Akkreditierungsstelle, die nun sogar die Prüfbehörde „prüft“, • definierte Output und Ergebnisziele, von deren Erreichung die Mittelzuweisung (zumindest aus der Leistungsreserve) abhängig sein soll, • die komplette elektronische Abwicklung der Förderung, • mehr Pauschalen
aus der „mehrjährigen Finanzplanung“ derEU: vorgesehene Mittel für Strukturpolitik • Schwächer entwickelte Regionen (BIP/Einwohner < 75 %; keine in Deutschland)72 % der Mittel = 231,3 Mrd. €) • Übergangsregionen(BIP/Einwohner 75-90 %; in Deutschland neue Bundesländer und RB Lüneburg)12 % der Mittel = 39 Mrd. €) • Stärker entwickelte Regionen(BIP/Einwohner > 90 %)16 % der Mittel (53,1 Mrd. €)
Auf Hessen entfallende EU-Mittel2007 bis 2013,in laufenden Preisen
Beteiligte am landesinternen Planungsprozess • 1. ESF-Ressorts • 2. Die NGO und Sozialpartner über Begleitausschuss (nächste Sitzung 21.11.2012) • 3. Koordination mit den anderen Fonds (EFRE, ELER). • 4. Hessen Agentur, WIBank, mit dem OP beauftragtes Institut • 5. mit der Exante-Evaluierung beauftragtes Institut
Zeitplan EU • 29. Juni 2011 – KOM-Vorschlag Mehrjähriger Finanzrahmen • 6. Oktober 2011 – KOM-Vorschläge Legislativpaket • Dezember 2011 – KOM-Vorschlag für GSR • Parallele Verhandlung von Mehrjährigem Finanzrahmen und Verordnungen • November 2013 - Beschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen • Danach : Verabschiedung von Verordnungen und GSR • Bis Ende 2013: Partnerschaftsvereinbarung, Programme • 1. Januar 2014: Genehmigung und Start der Programme