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Beauftragte für Frühe Hilfen. Petra Hemmerle Beauftragte für Frühe Hilfen Bayerischer Hebammen Landesverband e.V. Hebamme, Dipl. Sozialpädagogin. Frühe Hilfen in Bayern. Beauftragte für Frühe Hilfen: Zuständig für: Projekt MAJA Hebammen-Präventionsstudie „erweiterte Wochenbettbetreuung“
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Beauftragte für Frühe Hilfen Petra Hemmerle Beauftragte für Frühe Hilfen Bayerischer Hebammen Landesverband e.V. Hebamme, Dipl. Sozialpädagogin
Frühe Hilfen in Bayern Beauftragte für Frühe Hilfen: Zuständig für: • Projekt MAJA • Hebammen-Präventionsstudie „erweiterte Wochenbettbetreuung“ • Berufspolitische Arbeit bzgl. Familienhebammen Gleichzeitig gilt derzeit: Qualifizierung FH (getrennter Werkvertrag)
Frühe Hilfen in Bayern Projekt MAJA: • Brief an Herrn Höcherl mit folgenden Anregungen - Inhalte überarbeiten unter Mitwirkung von Hebammen - praxisrelevante Themen in einzeln buchbare Module (Bindung, Feinfühligkeit / Krisenmanagement,Kommunikation / Kinderschutz / Netzwerkarbeit) • Fam.Bild.Stätten wurden informiert und wirken gerne mit • Derzeit werden unsere Anregungen im Ministerium geprüft
Frühe Hilfen in Bayern Hebammen-Präventionsstudie: • Rekrutierungsphase seit Ende März 2012 beendet • Nächstes Treffen der Regierungen im Oktober 2012 • Endergebnisse der Studie gibt es vermutlich im November • Zwischenbericht Stand Dez.2012: - 240 Hebammen Gesamt – davon 42 % nur aktiv - Angebot erreicht keine Hochrisikofamilien, sondern „normale Eltern“ - Hebammen in Modellregionen erbringen mehr Kontakte als Kontrollgruppe - trotzdem keine Ausschöpfung der möglichen Leistungen (Besuche) - höhere Besuchsanzahl wirkt sich positiv auf psychische + physische Gesundheit der Frauen aus (nicht der Väter) - CAVE: Ergebnisse sind vorsichtig zu bewerten, da Fallzahl eigentlich zu niedrig
Frühe Hilfen in Bayern Familienhebammen in Bayern: • 113 ausgebildet in 5 Kursen • 25 derzeit in Ausbildung in Regensburg • 2 Familiengesundheitshebammen • 3 in anderen Bundesländern ausgebildet • Warteliste von 16 Hebammen
Frühe Hilfen in Bayern Bisherige Qualifikation: • 3 Kurse mit 20 Tagen 5 x 4 Tage Fortbildung • 3 Kurse mit 16 Tagen plus MAJA (8 Tage) = 24 Tage Fortbildung Neue Überlegung: • MAJA abzukoppeln, aber anzurechnen • Kursdauer auf 5 Blöcke zu erhöhen
Frühe Hilfen in Bayern Abgrenzung Hebamme/Familienhebamme / Sozialpädagogische Familienhilfe Familienhebamme Zeitlich Schwangerschaft bis vollendetes 1. Lebensjahr Häufigkeit/Dauer der Besuche Regelmäßig bis 1. Lebensjahr Häufig länger als 1,5 Stunden Inhaltliche Arbeit Unterstützung Mutter-Kind-Bindung, Begleitung Ämter, Ärzte, Einkauf etc., Netzwerkarbeit Finanzierung Mittel der Frühen Hilfen Soziale Prävention v.a. sekundärer Bereich SPFH Zeitlich Gesamte Kindheit bis 18 LJ. Häufigkeit/Dauer der Besuche Nach Vorgabe Jugendamt, oft 2 Jahre und länger Inhaltliche Arbeit Erziehungs-, Bildungs-, Arbeits-und Finanzfragen, Alltags-strukturen, soziales Netz Finanzierung § 31 SGB VIII Soziale Prävention v.a. sekundärer + tertiärer Bereich Hebamme Zeitlich Schwangerschaft bis Ende Stillzeit (9 Monate) Häufigkeit/Dauer der Besuche Nach § 134 a SGB V (16 + 8) Inhaltliche Arbeit bekannt Finanzierung Versorgungsvertrag der Kassen Soziale Prävention v.a. primärer Bereich
Frühe Hilfen in Bayern Umfrage-Ergebnisse 2012: • 60 Teilnehmerinnen bisher • - alles Honorarkräfte • - Durchschnittsverdienst 35 € (21 min., 45 max.) • - Betreuung im Schnitt 5 Familien im Jahr
Frühe Hilfen in Bayern Arbeiten Sie derzeit als Familienhebamme? Bei welchem Auftraggeber?
Frühe Hilfen in Bayern Sind die betreuten Familien dem Jugendamt bekannt? Hätten Sie Interesse bei einem freien Träger im präventiven Bereich zu arbeiten?
Frühe Hilfen in Bayern Neues Bundeskinderschutzgesetz – 4 Eckpfeiler 1. Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke • Erstmals „Frühe Hilfen“ als gesetzliche Soll-Information an Eltern • Soll Basisangebot der Jugendhilfe werden, auch für werdende Eltern • Neue Verpflichtung zu Netzwerkstrukturen aller Akteure im Kinderschutz • Das Bundesfamilienministerium stärkt mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang den Aus- und Aufbau von Netzwerken Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen in den Ländern und Kommunen. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Danach dauerhafte Finanzierung mit 51 Mill. (nur für Frühe Hilfen-Netzwerke!) • Familienhebammen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Ehrenamtliche, Netzwerkarbeit!!!
Frühe Hilfen in Bayern Neues Bundeskinderschutzgesetz – 4 Eckpfeiler • Aktiver Kinderschutz durch mehr Handlungs- und Rechtssicherheit • Jugendamts-Hopping wird nahezu unmöglich gemacht • Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger - Datenschutz bei § 8a SGB VIII, als bundesweite Regelung „Kinderschutz vor Datenschutz“ • Jugendämter wurden zum Hausbesuch verpflichtet, außer fachl.Einschätzung/Kindeswohl 3. Aktiver Kinderschutz durch verbindliche Standards • Qualitätsmanagement + -sicherung für Einrichtungen in Punkto Kinderschutz • Erweitertes Führungszeugnis für Haupt- und Ehrenamtliche 4. Aktiver Kinderschutz durch belastbare statistische Daten • Erweiterung Datenbasis der Ki+JuH- Statistik • Einführung einer §8a Statistik • Evaluierung des Gesetzes 2015
Frühe Hilfen in Bayern Für alle Hebammen gilt nun: Nach Artikel 1 §3 Abs.2 BKiSchGvom 22.12.2011 sind Hebammen generell als "Angehörige der Heilberufe„ als Netzwerkpartner im Kinderschutz aufgerufen, an Frühe Hilfen zu verweisen bzw. mit den anderen genannten Akteuren zusammen zu arbeiten. Nach Artikel 1 § 4 Abs.1 ff BKiSchG sollen Hebammen wenn ihnen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung bekannt werden, auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken– hier ist der Hilfeauftrag für Berufsgeheimnisträger klar benannt! "Gewichtige Anhaltspunkte" wären z.B.: • blaue Flecken , • Verzögertes Wachstum • fehlender Augenkontakt • Apathie • ungepflegtes, schmutziges Kind • Entwicklungsverzögerung • gefährliche Umgebung • mangelnde Empathie Um das Vertrauensverhältnis nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, haben wir Anspruch auf (pseudonomisierte) Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Jugendhilfe. Bei nicht tragfähiger Hilfebeziehung und Kindswohlgefährdung sind wir befugt, das Jugendamt zu informieren (§ 4 Abs. 3). Vorher die Eltern!
Frühe Hilfen in Bayern Verdacht auf Misshandlung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Klarheit schaffen! Gute Stelle in Bayern: Institut für Rechtsmedizin der Uni München http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de Helfen Beraten Untersuchen 089-2180-73011 Die Untersuchungsstelle am Institut für Rechtsmedizin der Universität München
Frühe Hilfen in Bayern Wie bereitet sich der BHLV aufs BKiSchG vor? • Vorantreibung der Fortbildung / MAJA • Kooperation mit 2 bayernweiten Trägern GFI und Donum vitae(bitte Namen nicht weitergeben) • Erstellung einer Konzeption, welches bereits an verschiedene Kommunen angeboten wird (Aschaffenburg, Neu-Ulm, Hof, Weiden, Traunstein, Augsburg, Forchheim, Bayreuth, Lindau, Coburg, Marktredwitz, Regensburg, Garmisch)
Frühe Hilfen in Bayern Best Practice laut bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen • Familienhebammen angebunden an Träger mit Fallbegleitung • Hilfe anonym und unbürokratisch und möglichst frühzeitig Unsere Konzeption ist diesen Ergebnissen angepasst. Liegt aus.
Frühe Hilfen in Bayern ToDo`s 2012: • Kooperationspartner abstimmen – Name der Projekte, Verträge etc. • Überlegen wegen weiteren Kooperationspartnern • Begleitung Koop.partner zu Kommunen • Kinderschutzgesetz im Land • Neuer FH- Kurs planen • MAJA überarbeiten mit Fam.Bild.Stätten • Umfrage vollenden (80 fehlen noch) • Anfragen der KoKis bedienen
Frühe Hilfen in Bayern Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!