1 / 18

Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument

Arbeit statt Strafe und dann?. Fachtagung am 11. Juni 2012. Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument. SGB II – Fördern und Fordern. Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Auszug § 2 Grundsatz des Forderns

elmo
Download Presentation

Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Arbeit statt Strafe und dann? Fachtagung am 11. Juni 2012 Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument

  2. SGB II – Fördern und Fordern • Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Auszug • § 2 Grundsatz des Forderns • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. …

  3. Vollstreckungsalternativen • Berliner Tilgungsverordnung* – Auszug • § 1 Allgemeines • Die Vollstreckungsbehörde kann einem Verurteilten auf Antrag gestatten, die Vollstreckung der Ersatzfreiheits-strafe durch freie Arbeit abzuwenden. … • * Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen durch freie Arbeit vom 30. April 2004

  4. Vollstreckungsalternativen • Berliner Tilgungsverordnung* – Auszug • § 1 Allgemeines • … • Im Sinne dieser Verordnung ist Arbeit jede gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse liegende, allgemein zusätzliche unentgeltliche Beschäftigung. … • * Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitstrafen durch freie Arbeit vom 30. April 2004

  5. Ziele gemeinnützige Arbeit SGB II Integration in Arbeit Tilgung einer Geldstrafe

  6. gemeinnützige Arbeit • Vorteile • Wiedereingliederung in die Gesellschaft • Förderung des Gemeinwohls • Vermeidung von Prisonisierungseffekten Können die Vorteile gemeinnütziger Arbeit für eine Integration in Arbeit genutzt werden?

  7. gemeinsame Ziele gemeinnützige Arbeit SGB II • Eingliederung in die Gesellschaft • Förderung des Gemeinwohls

  8. Vorbereitung einer Integration • Fördern • Ermittlung des individuellen Handlungsbedarfs • Unterstützung bei der Arbeitssuche • ggf. Angebot von Maßnahmen • Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Ziel: passgenaue Förderung

  9. Vorbereitung einer Integration • Fordern • Einforderung der Erwerbsobliegenheit • Nachhaltung der Bewerbungsaktivitäten • Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Ziel: Nutzung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit

  10. Anknüpfungspunkte – Fallbeispiel Justin, 26 Jahre, aktuell arbeitslos • Profiling SGB II • keine Ausbildung • wenig Berufserfahrung • Schuldenproblematik • Arbeit statt Strafe • verurteilt zu einer Geldstrafe (§ 265a StGB) • 30 Tagessätze • Stelle vorhanden Pflicht: Erwerbsobliegenheit Pflicht: Tilgung der Geldstrafe

  11. Fallbeispiel • Integration in Arbeit zusätzlich erschwert durch • fehlende Orientierung • fehlende Motivation • fehlende Tagesstruktur • Lösungsansatz: • Heranführung an Arbeit zur Vorbereitung einer Integration An welcher Stelle könnte gemeinnützige Arbeit hier ggf. die Ziele des SGB II unterstützen?

  12. Fallbeispiel – Anknüpfungspunkte • Nutzen gemeinnütziger Arbeit für das SGB II im Idealfall • Herstellung einer Tagesstruktur • Unterstützung der Heranführung an Arbeit • Gefühl der Anerkennung • Erhöhung der Motivation • ggf. Entdeckung eines beruflichen Tätigkeitsfeldes • berufliche Orientierung

  13. Fallbeispiel – Anknüpfungspunkte • Und dann? • Beendigung der gemeinnützigen Arbeit • Tilgung der Geldstrafe • Idealfall: • Aufrechterhaltung der Tagesstruktur und Motivation • Integration in Arbeit oder Angebot einer Maßnahme

  14. Anregungen für Gestaltungsmöglichkeiten Anknüpfung an positive Aspekte durch JC • Sonstiges • ggf. Ratenzahlung per Direktanweisung durch das JC • Schweigepflichtentbindungen des Kd. • Kooperation mit SenJustV Arbeit statt Strafe • enge Betreuung durch FM • Begleitung zu Bewährungshilfen • Begleitung zu Vorstellungsgesprächen • ggf. weiterführende Maßnahme zur Stabilisierung Haftvermeidung Änderung der Perspektive: von der Ersatzstrafe auf die Integration in Arbeit Kooperation mit Land Berlin; ggf. Betreuung nach § 67 SGB XII Ziel: Integration in Arbeit

  15. Anregungen für Gestaltungsmöglichkeiten • Stabilisierende Maßnahmen • vorrangig Maßnahmen, welche im Jobcenter eingerichtet wurden • Verantwortung für Besetzung liegt im JC • Die Entscheidung über die passende Maßnahme trifft die Integrationsfachkraft.

  16. alternative Gestaltungsmöglichkeiten • Enges Zusammenwirken beim Ableisten gemeinnütziger Arbeit von FM mit SenJustV • - Verbindlichkeit durch Aufnahme in EGV • - bei stringenter Durchführung Befreiung von • Bewerbungsbemühungen • - regelmäßiger gegenseitiger Austausch

  17. Gestaltungsmöglichkeiten – Grenzen Kooperation SenJustV & Jobcenter Datenschutz Einverständniserklärung der Kundinnen und Kunden Freiwilligkeit Zielsetzung SGB II Aussetzung der Erwerbsobliegenheit nur im Ausnahmefall

  18. Und nun? • Idee • Schaffung eines Übergangsmanagements zwischen SenJustV, Jobcenter und Land Berlin • als Resozialisierungsinstrument • zur Steigerung des Gemeinwohls • zur Vermeidung von Haftstrafen Vorschlag: Bildung eines Arbeitskreises der beteiligten Akteure

More Related