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1. Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung
Berlin, im März 2008 1
2. 2
3. 1. Wer wäre betroffen? Welche Auswirkungen?
2. Politische und …
3. … ökonomische Gründe für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
4. Möglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen Mindestlöhnen
5. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik – ein europäisches Projekt 3
4. Wer wäre betroffen? Welche Auswirkungen? 1. 4
5. 5 Wer wäre betroffen? (IAQ 2006: SOEP-Auswerung) 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 € eine Lohnerhöhung bringen
2,3 Mio in Vollzeitbeschäftigung
fast ¾ aller Beschäftigten in Minijobs betroffen
2/3 wären Frauen
30% aller Beschäftigten im Osten/ 13% im Westen
6. In welchen Branchen arbeiten die Betroffenen? (IAQ 2006) Von allen Beschäftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen
Einzelhandel 18,2%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7%
Gesundheits- und Sozialwesen 10,4%
Gastgewerbe 8,7%
Von allen Beschäftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro
Gastgewerbe 50,6%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5%
Einzelhandel 28%
Gesundheits- und Sozialwesen 12,2% 6
7. Mindestlohn von 7,50 € hat positive Beschäftigungseffekte! Erwartete Makroökonomische Auswirkungen der Einführung eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50 €
Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschäftigte mehr
Dauerhaft 100.000 Beschäftigten mehr
(Studie mit makroökonomischer Simulation, die Nachfrageeffekte aufgrund steigender Löhne berücksichtigt von Klaus Bartsch) 7
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9. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Politische Gründe Recht auf eine „faire Entlohnung“
Tarifpolitik kann das Problem nicht lösen:
abnehmendeTarifbindung
Tarifliche Niedriglöhne
Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar
Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizügigkeit?
fast alle anderen EU-Länder haben den gesetzlichen Mindestlohn
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10. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Ökonomische Gründe Armut + Reichtum wachsen
Verteilung in der Schieflage
Reallohnverluste
Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping
wachsender Niedriglohnsektor
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11. Warum? Politische Gründe für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn 2. 11
12. Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung UNO Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)
IAO Übereinkommen zu Mindestlöhnen Nr. 26 und 131 (1928/1970)
Europäische Sozialcharta des Europarates (1961)
EU-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989)
Nationale Verfassungen (z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.)
Deutsche Landesverfassungen (z.B. NRW und Bayern)
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13. Normative Grundlagen für die Festlegung von Mindestlöhnen EU-Gemeinschaftscharta
der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer (1989)
„Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine angemessenen Lebensstandard zu erlauben“ (Titel 5, Abs. 1)
14. Normative Grundlagen für die Festlegung von Mindestlöhnen Landesverfassung NRW
„Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. “ (Artikel 24)
Landesverfassung Bayern
„Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. (…) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.“ (Artikel 168/169)
15. Tarifbindung West und Ost 1998-2006 (WSI)
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Niedrige Tariflöhne in Euro pro Stunde (jeweils unterste Tarifgruppe)
17. 17 Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn Das Herkunftslandprinzip würde Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tür und Tor öffnen.
Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen.
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Löhne führt.
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20. EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI) 20
21. Warum?Ökomimische Gründe 3. 21
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31. Der Mindestlohnsektor in Deutschland wächst schneller als in jedem anderen Land!(IAQ/SOEP 2008) 22% aller Beschäftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im Niedriglohnsektor
Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes
Durchschnittlicher Niedriglohn: West € 6,89
Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43%
Die liberalen Länder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%)
Struktur:
70% Frauen
15% Vollzeit 31
33. Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wächst!(IAQ/SOP 2008) ¾ aller Niedriglohnbeschäftigten ist formal qualifiziert
Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation
Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten im Niedriglohnsektor um 7% gefallen 33
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35. Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken!(IAQ/SOEP 2008) Im internationalen Vergleich fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten
Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlöhnen unter 5 € ist gewachsen
Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilität 35
36. Aktuelle politische Situation:Möglichkeiten und Grenzen von BranchenmindestlöhneN 4. 36
37. Instrumente für branchenbezogene Mindestlöhne 37 Allgemeinverbindliche Tarifverträge
50% Tarifbindung, öffentliches Interesse, Mehrheit im Tarifausschuss
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Bisher beschränkt auf Baugewerbe und Gebäudereinigung
Jetzt für alle Branchen möglich – mit einer Tarifbindung von mindestens 50%
Neu: Briefdienstleistungen
Mindestarbeitsbedingungsgesetz
38. Tarifliche Mindestlöhne nach AEntG 38
39. Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielführend? Fehlende flächendeckende Tarifvereinbarungen
Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite
Tarifbindung von 50% nicht überall gegeben
Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflöhne keine Problemlösung 39
40. Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz(Referentenentwurf) Für Tarifbereiche mit weniger als 50%; für Bereiche ohne Tarifverträge
Hauptausschuss (6 unabhängige Experten + 1 Vors. entscheidet, ob Mindestlöhne nötig sind
Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlägt Mindestlohn vor
Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung 40
41. Fazit: Branchenbezogene Mindestlöhne sind in einigen Bereichen sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position der Arbeitgeber
Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein äußerst bürokratisches Verfahren mit vielen Hürden, die eine effiziente Festlegung von Mindestlöhnen blockieren können.
Deutschland braucht einen allgemeinen, branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn!
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42. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik: ein Europäisches Projekt 5. 42
43. Mindestlöhne:ein europäisches Thema? 43 „Das Europäische Parlament (…) ist davon überzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen könnte, Arbeit lohnenswert zu machen …
… räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt.“
(Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme, Entschließung vom 15. November 2007)
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45. Mindestlohnpolitik in den europäischen Gewerkschaften? Einführung einer europaweiten Mindestlohnnorm für nationale Mindestlohnpolitik:
60% des nationalen Durchschnittslohns
50% als Zwischenziel 45
46. Mindestlöhne in % der Median- oder Durchschnittslöhne (WSI 2006) 46
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