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Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives Verfahren) § 41 Abs. 1 KWG. Kommunal- und Europawahlen 2014.
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Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives Verfahren) § 41 Abs. 1 KWG Kommunal- und Europawahlen 2014 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz - www.fhoev-rlp.de Kommunal-Akademie - www.akademie-rlp.de
1. Fallbeispiel Partei A: 21.160 Stimmen Partei B: 58.893 Stimmen (beachte: absolute Mehrheit) Partei C: 4.619 Stimmen Wählergruppe D: 14.863 Stimmen Gesamt: 99.535 Stimmen Der Gemeinderat besteht aus 28 gewählten Ratsmitglieder
Zuteilungsdivisor Gesamtzahl aller gültigen Stimmen Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze 99.535 Stimmen = 3.554,82 28 Ratssitze Zuteilungsdivisor
Standardrundung Standardrundung Partei A21.160 5,95 6 Sitze 3.554,82 Partei B58.893 16,57 17 Sitze 3.554,82 Partei C 4.619 1,30 1 Sitz 3.554,82 Wählergruppe D 14.863 4,18 4 Sitze 3.554,82 Summe: 28 Sitze
Wahlergebnis • Es wurden genau 28 Ratssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich • Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ratssitze (17) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich • Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen (§ 41 Abs. 3 Satz 1 KWG)
Wahlergebnis • Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag (§ 41 Abs. 3 Satz 2 KWG) • Benachrichtigung der Gewählten (§ 44 KWG) • Erklärungsfrist / 1 Woche Schweigen gilt als Annahme • Konstituierende Sitzung des Gemeinderates
Ausschussbesetzung • § 45 Abs. 1 Satz 3 GemO Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 KWG entsprechend
Ausschussbesetzung • Bildung eines 13´er Ausschusses • Stärkeverhältnis im Gemeinderat: Partei-A 6 Sitze Partei-B 17 Sitze Partei-C 1 Sitz Wählergruppe D 4 Sitze
Ausschussbesetzung • Berechnung des Zuteilungsdivisors: 28 (Zahl der Gesamtstimmen) = 2,15 13 (Zahl der Ausschusssitze)
Standardrundung Standardrundung Partei A6 = 2,79 = 3 Sitze 2,15 Partei B17 = 7,91 = 8 Sitze 2,15 Partei C 1 = 0,47 = 0 Sitze 2,15 Wählergruppe D 4 = 1,86 = 2 Sitze 2,15 Summe: 13 Sitze
Ausschussbesetzung • Es wurden genau 13 Ausschusssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich • Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ausschusssitze (8) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich • Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag zugewiesen.
2. FallbeispielSainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Überschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 4.900 Stimmen Partei Y 2.200 Stimmen Partei Z 2.900 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen
Zuteilungsdivisor 10.000 (Zahl der Gesamtstimmen) = 625 16 (Zahl der Ratssitze)
Berechnung der Sitzverteilung2. Schritt • § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 1 GemO: Entfallen mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor heraufzusetzen • In einem weiteren Rechenschritt wird nun bei jeder Partei/Wählergruppe, die an der Sitzverteilung teilnimmt, die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen dividiert durch ihre um 0,5 verminderte Sitzzahl aus dem ersten Schritt.
3. FallbeispielSainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten- Unterschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 3.330 Stimmen Partei Y 3.350 Stimmen Partei Z 3.320 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen
Zuteilungsdivisor 10.000 (Zahl der Gesamtstimmen) = 625 16 (Zahl der Ratssitze)
3. FallbeispielSainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten- Unterschreitung der zugeteilten Sitze - • Partei X 3.330 : 625,0 = 5,33 → 5 • Partei Y 3.350 : 625,0 = 5,36 → 5 • Partei Z 3.320 : 625,0 = 5,31 → 5 • Im ersten Rechenschritt werden nur 15 Sitze zugeteilt • Die Gesamtsitzzahl ist im ersten Rechenschritt unterschritten.
3. FallbeispielSainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten- Unterschreitung der zugeteilten Sitze - § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 2 KWG Entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen • Partei X Partei Y Partei Z 5 + 0,5 = 5,5 5 + 0,5 = 5,5 5 + 0,5 = 5,5 3.330 : 5,5 = 605,45 3.350 : 5,5 = 609,09 3.320 : 5,5 = 603,63 • Bestimmung des (neuen) Zuteilungsdivisors Bestimmung irgendeines Wertes zwischen 609,09 und 605,45. Dabei ist grundsätzlich der Mittelwert der neue Divisor = 607,27 • Berechnung der Sitzverteilung mit dem neuen Zuteilungsdivisor
3. FallbeispielSainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - Partei X Partei Y Partei Z 3.330 : 607,27 = 5,48 3.350 : 607,27 = 5,52 3.320 : 607,27 = 5,47 Rundung = 5 Rundung = 6 Rundung = 5 Danach sind alle zu vergebenden Sitze (16) zugeteilt. Die Mandatszuteilung ist abgeschlossen, es finden keine weiteren Rechenschritte statt.
4. FallbeispielProblem: MehrheitssicherungWahlvorschlag mit absoluter Mehrheit Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit 1.400 Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind 1.120 Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen 10.752 Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden 10.000 Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X 5.200 Stimmen Partei Y 1.700 Stimmen Partei Z 3.100 Stimmen Gesamt: 10.000 Stimmen
4. FallbeispielProblem: MehrheitssicherungWahlvorschlag mit absoluter Mehrheit • Erster Schritt - Bestimmung des Zuteilungsdivisors • Gesamtzahl der Stimmen geteilt durch die Gesamtzahl der Sitze = Divisor: 10.000 (Stimmen) : 16 (zu vergebende Sitze) = 625,0 (Divisor) • Partei X: 5.200 : 625,0 = 8,32 → 8 • Partei Y: 1.700 : 625,0 = 2,72 → 3 • Partei Z:3.100 : 625,0 = 4,96 → 5
4. FallbeispielProblem: MehrheitssicherungWahlvorschlag mit absoluter Mehrheit § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG: Erhält bei der Verteilung der Sitze nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt … § 41 Abs. 1 Satz 8 KWG: Danach zu vergebende Sitze werden nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zugeteilt
4. FallbeispielProblem: MehrheitssicherungWahlvorschlag mit absoluter Mehrheit • Nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG erhält die X-Partei vorab ein weiterer (9) Sitz zur Sicherung der absoluten Mehrheit zugeteilt • Es ist unter Berücksichtigung der Stimmen der Y-Partei und der Z-Partei ein neuer Zuteilungsdivisor zu bestimmen • 1.700 Stimmen + 3.100 Stimmen / 7 Sitze (16-9) • Neuer Zuteilungsdivisor = 685,71
4. FallbeispielProblem: MehrheitssicherungWahlvorschlag mit absoluter Mehrheit
5. Fallbeispiel– Bildung eines Ausschusses • Ausschusswahl: 52 Ratsmitglieder, 8 zu vergebende Sitze
5. Fallbeispiel– Bildung eines Ausschusses • 1. Schritt: Berechnung eines Zuteilungsdivisors 52 : 8 = 6,50 (Divisor) Schritt (Berechnung des Zuteilungsdivisors): 52 : 8 = 6,50 (Divisor)
SPD 3 + 0,5 = 3,5 CDU 3 + 0,5 = 3,5 GRÜNE 0 + 0,5 = 0,5 FDP 1 + 0,5 = 1,5 FWG 0 + 0,5 = 0,5 LINKE 0 + 0,5 = 0,5
SPD 3 + 0,5 = 3,5 CDU 3 + 0,5 = 3,5 GRÜNE 0 + 0,5 = 0,5 FDP 1 + 0,5 = 1,5 FWG 0 + 0,5 = 0,5 LINKE 0 + 0,5 = 0,5 Bestimmung der Divisorkandidaten: SPD 21 : 3,5 = 6,00 CDU 17 : 3,5 = 4,86 GRÜNE 3 : 0,5 = 6,00 FDP 6 : 1,5 = 4,00 FWG 3 : 0,5 = 6,00 LINKE 2 : 0,5 = 4,00
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