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„Rechtsprobleme eines Unternehmens“. RA Dr. Philipp Götzl 5020 Salzburg www.rechtsanwalt-salzburg.at. Begriffsbestimmung und Einführung. Was ist ein Unternehmen? Juristisch betrachtet ist ein Unternehmen eine „ Gesamtsache“ (§ 302 ABGB)
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„Rechtsproblemeeines Unternehmens“. RA Dr. Philipp Götzl5020 Salzburg www.rechtsanwalt-salzburg.at
Begriffsbestimmung und Einführung • Was ist ein Unternehmen?Juristisch betrachtet ist ein Unternehmen eine „Gesamtsache“(§ 302 ABGB) • Was ist eine Gesellschaft?Eine Gesellschaft ist eine Rechtsgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln (d.h. durch organisiertes Zusammenwirken) zu erreichen. • Wie werden Gesellschaften üblicher Weise eingeteilt ? • Man unterscheidet grob zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. • Die Personengesellschaft (zB. OHG, KG, GesbR)hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (ist kein eigenes Rechtssubjekt), maßgeblich ist hier der persönlichkeitsbetonte Aufbau der Gesellschaft. • Bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH, AG) ist wesentliches Merkmal die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter ohne persönliche Kontakte zwischen den Gesellschaftern und ohne dass die Mitglieder an der Gesellschaft mitarbeiten. Sie ist eigenes Rechtssubjekt („juristische Person“).
Die häufigsten Gesellschaftsformen • OHG (Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff HGB) • Vereinigung mehrerer Personen (persönliche Mitarbeit jedes einzelnen Gesellschafters) • Zum Betrieb eines Unternehmens („Vollhandelsgewerbe“) • Unter gemeinsamer Firma (§ 19 Abs 1 HGB) • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter nach außen. Der Gesellschafter haftet auch mit privatem Vermögen.
Die häufigsten Gesellschaftsformen • GmbH(Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbhG) • Kapitalgesellschaft, Unabhängig vom Unternehmenszweck immer Handelsgesellschaft (so genannter Formkaufmann) und Juristische Personen (eigene Rechtspersönlichkeit nach § 6 GmbH-Gesetz). • Die Gesellschafter sind mit ihren Einlagen am in individuelle Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital beteiligt. • Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen den Gläubigern unbeschränkt. • Die Gesellschafter haften nur für die Bezahlung ihrer Einlagen und allenfalls für Nachschüsse ausschließlich der Gesellschaft gegenüber.
Was ist ein Konzern? • Keine eigene Gesellschaftsform. • Liegt vor, wenn rechtlich selbständige Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unter einheitlicher Leitung stehen. • Unterscheide: • Gleichordnungskonzern vs. Unterordnungskonzern • Holding
Rechtsprobleme beimUnternehmensübergang • Arbeitsverträge • Erwerber tritt automatisch in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse des (ehemaligen) Arbeitgebers mit allen Rechten und Pflichten ein (§ 3 Abs. 1 AVRAG ). • Für Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Veräußerer, haften Veräußerer und Erwerber zur ungeteilten Hand (§ 6 Abs. 1 AVRAG). • Mietverträge • Erwerber tritt automatisch statt des bisherigen Hauptmieters in den Mietvertrag ein. • Haftung • Für Fortführung der bisherigen Firma, § 25 HGB. • Haftung für Vermögens- oder Unternehmensübenahme, § 1409 ABGB. • Haftung des Erwerbers für unbezahlte Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge nach §§ 14 BAO, 67 Abs 4 ASVG.
Aktuelle Rechtsprobleme im laufenden Unternehmen • Schutz von Firma und Domain-Namen • E-Mail-Werbung • Sonderproblem Factoring • Gesellschaftsrechtliche Probleme • Verdeckte Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung • Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen • Mitwirkung eines Unternehmens an der öffentlichen Beschaffung („Vergaberecht“)