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Zusammenfassung Sachversicherung. Versicherte Sachen sind:. Gebäude: alle Baubestandteile und Gebäudezubehör Wohnungsinhalt Betriebseinrichtungen Waren und Vorräte. Rechtliche Grundlagen. Allgemein gültige Gesetze: ABGB; AktG, HGB, KSchG
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Versicherte Sachen sind: • Gebäude: alle Baubestandteile und Gebäudezubehör • Wohnungsinhalt • Betriebseinrichtungen • Waren und Vorräte
Rechtliche Grundlagen • Allgemein gültige Gesetze:ABGB; AktG, HGB, KSchG • Versicherungsspezifische GesetzeVersVG, VAG, VersStG • Allgemeine VersicherungsbedingungenABS, AFB, AStB, AWB • Sonderbedingungen • Klauseln
Versicherungswerte und Entschädigung • NeuwertGebäude: ortsüblichen Kosten der NeuherstellungEinrichtung: Kosten für die Wiederbeschaffung40% Klausel!A) Entschädigung bei TeilschadenReparaturkosten, höchstens jedoch NeuwertB) Entschädigung bei Totalschadenersetzt wird der Versicherungswert (= Neuwert) vor Eintritt des Schadenereignisses
Versicherungswerte und Entschädigung 2. ZeitwertNeuwert minus „Abnützungsbetrag“A) Entschädigung bei Teilschaden:Reparaturkosten, gekürzt im Verhältnis Zeitwert zu Neuwert, werden ersetztB) Entschädigung bei Totalschaden:Es wird der Versicherungswert (= Zeitwert) vor Eintritt des Schadenereignisses ersetzt
Versicherungswerte und Entschädigung 3. Verkehrswertist der erzielbare Verkaufspreis für eine SacheA) Entschädigung bei Teilschaden:Reparaturkosten, gekürzt im Verhältnis Verkehrswert zu Neuwert, werden ersetztB) Entschädigung bei Totalschaden:Es wird der Versicherungswert (= Verkehrswert) vor Eintritt des Schadenereignisses ersetzt
Versicherungssumme/Unterversicherung Versicherungssumme = die vom VN gewählte Summe für jede einzelne Position der Polizze (Ausnahme: Erstrisiko-Versicherungen) Unterversicherung = Versicherungssumme ist niedriger als VersicherungswertBerechnung:Entschädigung = Schaden X Versicherungssumme / Versicherungswert
Versicherung auf Erstes Risiko Jeder Schaden ist bis zur Höhe der gewählten Erstrisiko-Versicherungssumme voll gedeckt. Ist der Schaden darüber, muss ihn der VN selbst tragen. Index Versicherungssummen und Prämien erhöhen sich jährlich um den Wert der jeweiligen Indexsteigerung
Regress Soweit der VR dem VN den Schaden ersetzt hat, gehen allfällige Schadenersatzansprüche des VN auf den VR über. Der VR verzichtet jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf diesen Regressanspruch, wenn sich der Ersatzanspruch gegen einen Wohnungsinhaber oder dessen im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige richtet. Gefahrerhöhung Grundsätzlich darf der VN nach Vertragsabschluss ohne Einwilligung des VR keine Gefahrerhöhung vornehmen.
Nicht versicherte Schäden – generelle Ausschlüsse • Schäden durch: • Kriegsereignisse, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Gewalthandlungen von Staaten und politischen oder terroristischen Organisationen • Kernenergie • Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse
FEUERVERSICHERUNG Versicherte Gefahren und Schäden: • Brand (Schadenfeuer) • Blitzschlag (nur direkter Blitzschlag) • Explosion • Flugzeugabsturz
Nicht versicherte Schäden • Sachen, die für ein Nutzfeuer bestimmt sind (Holz im Ofen) • Sachen, die in ein Nutzfeuer fallen oder geworfen werden • Sengschäden • Schäden an elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes (Kurzschluss) • Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Überspannung infolge Blitzschlag
Versicherte Sachen und Kosten • Sachen, die in der Polizze bezeichnet sind und dem VN gehören – fremde Sachen nur auf Grund besonderer Vereinbarung • Kosten:Schadenminderungskosten • nur auf Grund besonderer Bestimmung: Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Entsorgungskosten, Indirekte Blitzschäden, Fremde Sachen
Obliegenheiten • Vorvertragliche Anzeigepflicht • Gefahrenerhöhung • Rettungs- und Schadenminderungspflichten • Pflicht zur Schadenanzeige Tarifmerkmale Bauartklassen: I (massive Bauweise); II (Riegelbauweise, Holzleimbinderbauweise); III (Unterbau gemischt oder aus Holz) Dachungsarten: harte Dachung (Ziegeldach, Eternit, Beton); nicht harte Dachung (Holz, Kunststoff, Stroh)
STURMVERSICHERUNG Versicherte Gefahren und Schäden: • Sturm (60 km/h) • Hagel • Schneedruck • Felssturz/Steinschlag • Erdrutsch
Nicht versicherte Schäden • Schäden, die über die Feuerversicherung gedeckt sind • Schäden durch Lawinen, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung • Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau • Schäden ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit • Schäden, die dadurch entstanden sind, weil das Gebäude baufällig war oder bei Um- und Zubauten, wenn Baubestandteile nicht entsprechend fest verbunden waren.
Versicherte Sachen und Kosten • Sachen, die in der Polizze bezeichnet sind und dem VN gehören – fremde Sachen nur auf Grund besonderer Vereinbarung • Kosten:Schadenminderungskosten • nur auf Grund besonderer Bestimmung: Fremde Sachen, Verglasungen und Kunststoffverglasungen, Außenanlagen aller Art (Einfriedungen, Solaranlagen, Außenbeleuchtung) Besonderheit bei Tarifmerkmal: Geschossnachlass
LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG Versicherte Gefahren und Schäden: • Schäden an versicherten Sachen, die durch die un- mittelbare Einwirkung von LW eintreten, das aus • wasserführenden Rohrleitungen • Armaturen oder • angeschlossenen Einrichtungen austritt. • Frostschäden • Bruchschäden
Nicht versicherte Schäden • Schäden, an Rohrleitungen durch Korrusion oder Abnützung • Bruch- und Frostschäden außerhalb von Gebäuden • Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen • Schäden an Anlagen, die ausschließlich Witterungsniederschläge ableiten • Schäden an oder durch eine Fußbodenheizung • Schäden an oder durch wasserführende Solaranlagen • Schäden durch Austreten von Wasser aus Schwimmbecken • Behebung von Verstopfungen • Wasserverlust • Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung
Obliegenheiten • Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen instand zu halten • Wenn Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt sind, müssen alle Wasserleitungen abgesperrt werden und gegen Frostschäden vorgesorgt werden
EINBRUCHDIEBSTAHL-VERSICHERUNG Versicherte Gefahren und Schäden: • Schäden, die durch einen • vollbrachten oder • versuchten Einbruchdiebstahl entstehen und deren • unvermeidliche Folgeschäden
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter einbricht • durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen und Fenstern • durch Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen (Kellerfenster) • einschleicht • durch Öffnen mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel • mit richtigen Schlüsseln, die vorher geraubt wurden
Nicht versicherte Schäden • Schäden durch Vandalismus • Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne dass ein Einbruchdiebstahl vorliegt • Schäden durch Entnahme von Waren oder Bargeld aus Automaten unter Verwendung falscher Münzen
Versicherte Sachen und Kosten • Sachen, die in der Polizze bezeichnet sind und dem VN gehören – fremde Sachen nur auf Grund besonderer VereinbarungGeld, Schmuck, Sparbücher, … müssen in den in der Polizze bezeichneten Behältnissen verwahrt sein. • Kosten:Schadenminderungskosten (Bewachungskosten)Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Versicherungsräumlichkeiten,Kosten für notwendige Schlossänderungen
Obliegenheiten • Wenn Versicherungsräumlichkeiten leer (keine Personen) sind, müssen sie verschlossen werden • Registrierkassen sind nach Geschäftsschluss offen zu lassen • Sind Sachen in ständig bewohnten Gebäuden versichert, so darf die Unterbrechung des Bewohntseins nicht länger als 40 Tage im Jahr dauern
GLASBRUCH-VERSICHERUNG Versicherte Gefahren und Schäden: Versichert sind Bruchschäden an den versicherten Gläsern
Nicht versicherte Schäden • Schäden, die nur ein einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen • Schäden an Fassungen und Umrahmungen • Folgeschäden nach einem Glasbruch • Schäden, die beim Einsetzen, Herausnehmen oder Transport entstehen • Schäden, durch Tätigkeiten an den Gläsern, wobei jedoch Reinigungsarbeiten versichert sind
Bündel- und kombinierte Versicherung Bündelversicherung • Einzelne Versicherungssparten werden gebündelt – eigenständige Verträge • Gefahren frei wählbar • Rechtlich selbständige Verträge • Kündigung einzelner Sparten möglich • Prämie je Sparte ausgewiesen • Beispiel: Eigenheimversicherung
Bündel- und kombinierte Versicherung Kombinierte Versicherung • Einzelne Versicherungssparten werden kombiniert – ein Vertrag • Gefahren nicht frei wählbar • Mindestgefahrenpaket • Ein Vertrag • Kündigung des ganzen Vertrages • Prämie je Sparte nicht separat ausgewiesen • Beispiel: Haushaltversicherung
Haushaltversicherung • Deckungsumfang:FeuerversicherungSturmversicherungEinbruchdiebstahlversicherungLeitungswasserversicherungHaftpflichtversicherungGlasbruchversicherung (kann ausgeschlossen werden)
Versicherte Sachen und Kosten • Gesamter Wohnungsinhalt des VN, des Ehegatten, der Kinder und anderer Verwandter, die im Haushalt leben • Baubestandteile wie Tapeten, Malerei, Fußböden • Hobbysachen • Fernseh-, Radio, Videospieler • Bargeld, Wertpapiere, Schmuck • Gebäudeverglasung
Besonderheiten der Haushaltversicherung • Außenversicherung:Außerhalb der Wohnräume gelten auch Sachen im Keller, Dachboden, .. versichert (Möbel, Werkzeuge, Kellerkram)Im Freien auf dem Grundstück (Gartenmöbel, Gartengeräte, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Wäsche (bis zu € 1.453,45)In Europa 10 % der Versicherungssumme für Einbruchdiebstahl • Wohnungswechsel (auch die neue Wohnung schon versichert) • Einfacher Diebstahl bis zu € 1.453,45 • Vandalismus im Zusammenhang mit Diebstahl
Eigenheimversicherung Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude auf dem bezeichneten Grundstück, soweit sie lt. Antrag in der Versicherung eingeschlossen sind Prämienfreie Deckungserweiterungen sind meistSchäden an Einfriedungen bei FeuerAufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten