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REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD. Windenergie in Büchenbronn genehmigungsrechtliche Aspekte. planungsrechtliche Ebene (FNP). Politisch/rechtliche Ausgangslage Der Gesetzgeber dokumentiert den Willen, Windenergie im Außenbereich zuzulassen, durch den Privilegierungstatbestand in § 35 BauGB
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REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD Windenergie in Büchenbronn genehmigungsrechtliche Aspekte
planungsrechtliche Ebene (FNP) Politisch/rechtliche Ausgangslage Der Gesetzgeber dokumentiert den Willen, Windenergie im Außenbereich zuzulassen, durch den Privilegierungstatbestand in § 35 BauGB B.-W. will durch Änderung des Landesplanungsgesetz den beschleunigten Ausbau der Windenergie ermöglichen! Handlungsmöglichkeit der Gemeinden Steuerung über Flächennutzungsplan Erforderlichkeit der Konzentrationsflächenausweisung
planungsrechtliche Ebene (FNP) Planungsstand auf FNP-Ebene: Entwurfsplanung VR Neuenbürg (Engelsbrand) Entwurfsplanung Stadt Pforzheim Generelle Planungsleitlinie: • Grundlage muss ein transparentes, nachvollziehbares und in sich • schlüssiges Plankonzept sein (Vorrang und Ausschluss möglich). • => Ausreichende Abstände zu Wohngebieten, Berücksichtigung von Umweltbelangen • Wichtig: Konzept muss auch Positivstandorte beinhalten! • Verhinderungsplanung ist unzulässig
Planungsrechtliche Ebene (FNP) Ausweisung von Konzentrationsflächen im FNP (keine konkreten Anlagen) An Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung Genehmigungsbehörde FNP Engelsbrand => Landratsamt Enzkreis FNP Pforzheim => Regierungspräsidium Karlsruhe FNP ist normkontrollfähig Private Interesse werden über das Gebot der Rücksichtnahme erfasst Klagebefugnis bejaht, wenn das Gebot der Rücksichtnahme verletzt erscheint
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Antragsverfahren für konkrete Windkraftanlagen Verfahrensführung und Bescheidung der Anträge durch zuständige Immissionsschutzbehörde Büchenbronn/Engelsbrand: Bisher kein immissionsschutzrechtliches Verfahren eingeleitet Klärung der Zuständigkeit notwendig Engelsbrand => LRA Enzkreis Büchenbronn => Pforzheim (meine) Empfehlung: bei Beantragung gemarkungsübergreifender Anlagen- Standorte Enzkreis als Verfahrens- und Genehmigungsbehörde „auszuwählen“
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Klärung der Verfahrensart (abhängig von Anlagenzahl und UVP-pflichtigkeit) Vereinfachtes Verfahren „großes“ Verfahren Unterschied: vereinfachtes Verfahren verzichtet auf Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschlag für Büchenbronn/Engelsbrand: Öffentlichkeitsbeteiligung ggf. seitens des Antragstellers freiwillig durchführen
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Beizubringende Antragsunterlagen: Beschreibung des Vorhabens (Anlagentyp, Höhe, Anzahl der Anlagen) gesicherte Erschließung Schallimmissionsprognose Schattenwurfprognose mit Schattenwurfplan Artenschutzgutachten Sachverständigengutachten zum Eisabwurf Sichtbarkeitsanalyse/Landschaftsbildanalyse Standortbezogene Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers ggf: Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung auf Wohnhäuser Gutachten über die Verträglichkeit des Vorhabens mit betroffenen Schutzgebieten => Alle notwendigen Aspekte, die auf Mensch, Umwelt und Tier wirken, sind zu erfassen und zu bewerten
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Verfahrensdauer: Nach Beantragung des Verfahrens durch den Antragssteller und dem voll- ständigen Vorliegen der Antragsunterlagen ist das Verfahren zügig durchzu- führen. (grundsätzlich 3 Monate) Das Verfahren wird mit der Versagung oder Genehmigung des Antrags abgeschlossen. Rechtschutz: Verpflichtungsklage des Antragstellers Anfechtungsklage des Nachbarn
Gerne beantworte ich weitere Fragen Verbandsdirektor Dirk Büscher Regionalverband Nordschwarzwald Tel. 07231-14784-0