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Existenz & Gewerbe

Existenz & Gewerbe. Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung!. »Wer für und mit der MG-Marketing arbeiten darf, ist selbständig.«. Selbständige:. » Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten .«.

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Presentation Transcript


  1. Existenz & Gewerbe Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung!

  2. »Wer für und mit der MG-Marketingarbeiten darf, ist selbständig.«

  3. Selbständige: »Personen, die alleinige oder gemeinsameEigentümer eines Unternehmens ohne eigeneRechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten.« Definition VGR »Selbständige sindimmer Unternehmer!«

  4. Selbständige müssen… … keine Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen. … nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. … nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezahlen! … nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen! Aber… … sie brauchen ein Edelmetall-ABO zur Absicherung des Alters! … es besteht Krankenversicherungspflicht … Arbeitslosenversicherung bei Start aus der Arbeitslosigkeit möglich!

  5. Gefahr für Selbständige! ArbeitnehmerähnlicheSelbstständigkeit / Scheinselbständigkeit: Das ist dann der Fall, wenn der Selbständige… … im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäf-tigungsverhältnis regelmäßig 400 Euro im Monat über-steigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Es müssen dann weiter Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden, wobei eine dreijährige Befreiung bei Existenzgründung möglich ist.

  6. Gewerbe: Nun brauchen wir alsSelbständige noch ein Gewerbe! »Vermittlungvon Verkauf von Edelmetallen« Haupt- oder Nebengewerbe!

  7. Gewerbe: Wichtig ist, das unser Gewerbe uns vom Handel mit Edelmetallen, An- und Verkauf von Edelmetallen und Finanzdienstleistern aller Art abgrenzt. Beispiel: An- und Verkauf von Edelmetallen – ist ein überwachungspflichtiges Gewerbe – zwar ohne besondere Erlaubnis, aber mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit. Beispiel:Finanzdienstleister – Regelung durch § 34c GewO und §§ 1, 32 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) Finanzdienstleistungen sind z.B.: • Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumentenoder deren Nachweis (Anlagevermittlung) • Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung)

  8. Gewerbe: Über die Gewerbeanmeldung werdenu.a. folgende Behörden informiert: • Finanzamt • Industrie- und Handelskammer • Berufsgenossenschaft

  9. Finanzamt: Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer ist alles dasselbe! Auf den Rechnungen bzw. Abrechnungen ist die Umsatzsteuer aufzuführen.Letztendlich muss der Ausstellende die erhaltene Umsatzsteuer an dasFinanzamt abführen (Umsatzsteuervoranmeldung). Die Summe vermindertsich um die selbst an den eigenen Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer). Als Kleinunternehmer kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzungen: Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat 17.500 €nicht überstiegen und wird im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussicht-lich nicht übersteigen. Dann ist man auch nicht vorsteuerabzugsfähig. Achtung: Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit!

  10. Finanzamt: »MG-Marketing bezahlt die Provision im Regelfall inklusive Umsatzsteuer an den Vertriebspartner!« Dazu ist der Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung notwendig. Der Nachweis wird erbracht… … durch ein Schreiben des Finanzamts, mit dem der Beginn der Umsatzsteuerpflicht festgelegt wurde … durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer … eine Bescheinigung des Steuerberaters Ist der Vertriebspartner von der Umsatzsteuerpflicht befreit oder liegt der Nachweis nicht vor, wird der Auszahlungsbetrag der Provision um die Umsatzsteuer gekürzt Hinweis: Gold ist umsatzsteuerfrei.

  11. Agentur für Arbeit: »Trotz dem Erhalt von Arbeitslosengeldist es möglich eine Nebentätigkeit auszuüben.« Diese Nebentätigkeit darf 15 Wochenstunden nicht überschreiten.Die Gewerbeanmeldung muss auf Nebengewerbe geändert werden. Nur 165 Euro Nebenverdienst sind anrechnungsfrei.Allerdings können die Kosten vom Umsatz abgezogen werden. Der Weg zu MG-Marketing über die Agentur für Arbeit?

  12. Agentur für Arbeit: »Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeitstartet, kann einen Gründungszuschuss beantragen.« • Voraussetzungen: • Noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld • Nachweis einer tragfähigen Unternehmung (Businessplan usw.) Höhe: Arbeitslosengeld + 300 Euro zur sozialen Absicherung - Dauer: 9 Monate Verlängerung um 6 Monate ist möglich, aber nur für die soziale Absicherung (300 Euro) Offene Fragen? Schweitzer Consulting 06182 / 961 972

  13. Agentur für Arbeit: Achtung: Ab 01. November 2011 gilt: Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung (vorher Rechtsanspruch)! Noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (= 5 Monate)! Dauer nur noch 6 Monate! Verlängerung der sozialen Absicherung um 9 Monate möglich! Vor dem 01. November 2011 gilt altes Recht! Offene Fragen? Schweitzer Consulting 06182 / 961 972

  14. Fazit:Rechts- und Steuerfragen sind wichtig! Einmal muss man sich damit befasst haben! »Aber wir sind nicht hier, um uns abschrecken zu lassen!« Denn wir haben das Produkt! Lasst die Kunden nicht warten! Wenn nicht jetzt - wann dann?

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