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Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium. Ergebnisse des Projekts „Qualifikationsverbund Nord-West“ Dr. Wolfgang Müskens. BMBF Förderinitiative ANKOM. Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge

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Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium

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  1. Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Hochschulstudium Ergebnisse des Projekts „Qualifikationsverbund Nord-West“ Dr. Wolfgang Müskens

  2. BMBF Förderinitiative ANKOM Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge • 11 regionale Modellprojekte (deutschlandweit) sowie wissenschaftliche Begleitung (HIS und VDI/VDE) • Regionales Modellprojekt „Qualifikationsverbund Nord-West“ unter Beteiligung der Uni OL • Laufzeit des Modellprojektes: 9/2005 bis 12/2007 gefördert durch

  3. Qualifikationsverbund Nord-West Weser-Ems/Bremen ibe CvO Uni Oldenburg IHK Ostfriesland und Papenburg Uni Bremen / ITB Oldenburgische IHK Arbeitnehmer-kammer Bremen HK Bremen Teilprojekt Wirtschaftswissenschaften(Niedersachsen) Teilprojekt Ingenieurswissenschaften(Bremen)

  4. Anrechnung beruflicher Kompetenzen Ziele: • Flexiblere Übergänge zwischen außerhochschulischer Bildung und Hochschule ermöglichen • Redundanzen an der Schnittstelle von beruflicher und Hochschulbildung vermeiden • Anreize für lebenslanges Lernen schaffen • Bildungswege flexibilisieren • Bereits vorhandene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gerechter als bisher berücksichtigen • Den Weg zum Hochschulabschluss verkürzen • „Umgekehrte“ Anrechnung erleichtern

  5. Politische Grundlagen der Anrechnung Europa • Bologna-Prozess (u.a. ECTS) • Kopenhagen-Prozess • Kredit-Punkte-System für die berufliche Bildung (ECVET) • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF) Deutschland • Beschluss der KMK vom 28.6.2002 • Gemeinsame Empfehlung von BMBF, KMK und HRK vom 8.7.2003 • Förderung von 11 Modellprojekten (2005-2007) durch das BMBF

  6. Erklärungen auf nationaler Ebene Beschluss der KMK vom 28.6.2002 „Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer –ggf. auch pauschalisierten – Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...]“ Empfehlung von BMBF, KMK und HRK vom 8.7.2003 „[...]sollen im Rahmen der beruflichen Fortbildung für durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, die bei Aufnahme eines Studiums von der jeweiligen Hochschule angerechnet werden können.“

  7. Bologna Nachfolgekonferenz in London 2007 Die Hochschulminister/innen der am Bologna-Prozess beteiligten Länder stellen fest: „ Eine gerechte Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Studienzeiten und Vorkenntnissen (prior learning) einschließlich der Anerkennung nicht-formellen und informellen Lernens sind wesentliche Elemente des Europäischen Hochschulraumes(…)“

  8. Der Bologna-Prozess Modularisierung

  9. Folgen der Modularisierung Konsequenzen: • Es gibt am Ende des Studiums keine Abschlussprüfungen, in denen die Inhalte der Module geprüft werden. • Alle Lernerfolgskontrollen finden innerhalb der Module statt. • Wird ein Modul angerechnet (ersetzt), so findet zu den entsprechenden Inhalten des Moduls im weiteren Verlauf des Studiums keine Prüfung mehr statt. • Anrechnende Institution (Uni) muss feststellen, ob die Lernergebnisse eines anzurechnenden Moduls beim Lernenden tatsächlich bereits vorliegen.

  10. Möglichkeiten der Anrechnung pauschal vs. individuell Anrechnung Informell erworbene Kenntnisse und Kompetenzen Fortbildungs-qualifikationen individuell pauschal Portfolio Äquivalenzprüfung Anerkennung durch Prüfungsausschuss Komplexe Aufgabe seit 3/2006 möglich seit 6/2007 möglich

  11. Anrechnung beruflicher Kompetenzen I. Individuelle Anrechnung informell erworbener Kompetenzen

  12. Individuelle Anrechnung Grundprinzipien • Anrechnung erfolgt auf der Basis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen eines Antragsstellers/ einer Antragsstellerin unabhängig davon, auf welche Art und Weise diese erworben wurden. • Für jedes anzurechnende Modul muss der Antragssteller das Verfahren gesondert durchlaufen. • Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob der/die Antragsstellende tatsächlich über die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt.

  13. Individuelle Anrechnung von Kompetenzen Ablauf Student/in reicht authentische Belege über eigene Tätigkeiten und Lernerfahrungen ein (Portfolio) Studienbewerber/in bearbeitet die komplexe Aufgabe schriftlich anhand der Studienmaterialien in freier Zeiteinteilung ohne Aufsicht Fachdozent bewertet komplexe Aufgabe anhand von kompetenzorientierten Bewertungsstandards bei Erfolg:Vergabe von Kreditpunkten für die geprüften Module (Anrechnung) ggf. Zulassung zu einer oder mehreren Anrechnungsprüfungen (eine Prüfung pro Modul) Student/in erhält Studienmaterialien und eine komplexe Aufgabe zu dem anzurechnenden Modul

  14. EQF: Kompetenz Portfolio Kommunikations- und soziale Kompetenz EQF: Fertigkeiten Komplexe Aufgabe EQF: Kenntnisse Individuelle Erfassung der EQF-Kompetenzbereiche

  15. EQF: Kompetenz Kommunikative Kompetenz EQF: Fertigkeiten • Führung von Mitarbeitern • Managementaufgaben im Team • Übernahme von Verantwortung • Selbständiges Handeln • Kommunizieren von Ideen, Problemen, Lösungen • Techniken (z.B. Präsentation) • Lösung komplexer Probleme • Einsatz praktischer Fertigkeiten • Kreativität und Innovation Portfolio • Arbeitszeugnisse • Tätigkeitsdarstellungen • amtliche Dokumente • ... • Präsentationen /Vorträge • Berichte • Briefwechsel • ... • Eigene Darstellung von drei Beispielen aus der Berufspraxis

  16. Möglichkeiten der Anrechnung pauschal vs. individuell Anrechnung Informell erworbene Kenntnisse und Kompetenzen Fortbildungs-qualifikationen individuell pauschal Portfolio Äquivalenzprüfung Anerkennung durch Prüfungsausschuss Komplexe Aufgabe seit 3/2006 möglich seit 6/2007 möglich

  17. Anrechnung beruflicher Kompetenzen II. Pauschale Anrechnung von Fortbildungsqualifikationen

  18. Möglichkeiten der pauschalen Anrechnung im Qualifikationsverbund Nord-West (Teilprojekt Niedersachsen) BA „Business Administration in kleineren und mittleren Unternehmen“ CvO Uni Oldenburg Oldenburgische IHK Geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK Ostfriesland und Papenburg Betriebswirt/in IHK Verschiedene Industriemeister/in(Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Textil) Geprüfte/r Betriebswirt/in, Versicherungsfachwirt/in,Bilanzbuchhalter/in

  19. Der Zielstudiengang des Oldenburger Modellprojektes »Business Administration in kleinen und mittleren Unternehmen« (B.A.) • Berufsbegleitender internetgestützter Studiengang mit dem Fokus „kleine und mittlere Unternehmen“ • Weitgehend orts- und zeitunabhängige Studienorganisation: Kombiniertes Online-Präsenz-Studium unter Nutzung einer Internet-Lernumgebung • Hoher Praxisbezug durch Projektstudium (Lerngruppen) • Präsentationen der Projektergebnisse anstelle herkömmlicher Prüfungen • Vollständig modularisiertes Studium

  20. Berufliche Bildung vs. Hochschulbildung Berufliche Bildung (IHK) Hochschule 30 Betriebswirt /Technischer Betriebswirt Promotion 1 – 3 Jahre Berufserfahrung 25 Master (1-2 Jahre) Fachwirt, -kaufmann, Industriemeister, etc. 22 1 – 5 Jahre Berufserfahrung Bachelor (3-4 Jahre) 19 Berufsausbildung(max. 3,5 Jahre) Sekundarstufe II 16 Alter (ca.)

  21. Pauschale Anrechnung Grundprinzipien • Jede/r Inhaber/in der entsprechenden Fortbildungsabschlüsse erhält, ohne an einer Einzelfallprüfung teilnehmen zu müssen, eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten angerechnet. • Hochschule (und Fortbildungseinrichtungen) überprüfen einmalig, ob in welcher Höhe Kreditpunkte angerechnet werden können (Äquivalenzvergleich). • Anschließend wird allen Inhaber/innen des jeweiligen Fortbildungsabschlusses die Anrechnung garantiert.

  22. Inhaltsbereiche Niveau • Fertigkeiten • Kenntnisse • neu entwickeltes Instrument: MLI (Module Level Indicator) • Bezug auf den europäischen Qualifikations-rahmen (EQR) Das „Oldenburger Modell“ der Anrechnung Studienmodul (z.B. Produktion) • Äquivalenzvergleich • Gutachter stellen fest, • inwieweit die Inhaltsbereiche des Studienmoduls in der Fortbildung abgedeckt sind, und • ob das Niveau der anzurechnenden Kompetenzen dem Niveau des Studienmoduls entspricht Fortbildung (z. B. Industriefachwirt)

  23. Beschreibung und Beurteilung von Lernergebnissen Grundlagen Klausuraufgaben Klausurbearbeitungen Studienmaterialien Projektpräsentationen Projektportfolios Hausarbeiten Prüfungsaufgaben Prüfungsordnungen Rahmenstoffpläne Textbände/Lehrbücher

  24. Berufliche Bildung vs. Hochschulbildung Äquivalenzvergleich Modul „KLR“ im Bachelor-Studiengang „Business Administration“ Uni OL Fach „Kosten- und Leistungsrechnung in der Fortbildung „Geprüfte/r Industriefachwirt/in“ Gleichwertig oder nicht? Ein Instrument zum Vergleich des Niveaus von Modulen basierend auf Lernergebnissen: Module Level Indicator (MLI) Grundlage: Europäischer Qualifikationsrahmen für LLL (EQR)

  25. Module Level Indicator Konstruktion Quellen /Grundlagen Eigenschaften Ziele der Entwicklung EQR für LLL 9 Skalen (bislang) Differenzierte Beschreibung eines Moduls hinsichtlich multipler Kompetenzdimensionen QR für deutsche Hochschul-Abschlüsse • Multiperspektivisch verwendbar: • Dozent/innen • Fachexpert/innen • Absolvent/innen Testtheoretisch konstruierte reliable Skalen EHEA-Framework Experteninterviews • Praktikable Anwendbarkeit auf • unterschiedlichste Module • unterschiedliche Fachdisziplinen • verschiedene Lern-/ und Prüfungsformen Jede Skala mit 5-10 Items Items beziehen sich auf nachgewiesene Lernergebnisse Gewichtung der Skalen basierend auf dem EQR

  26. Skalen des MLIs Module Level Indicator Kennisse Breite und Aktualität Kompetenzen Kritisches Verstehen Selbständigkeit Interdisziplinarität Kommunikation Berücksichtigung sozialer und ethischer Fragen Fertigkeiten Problemlösen Praxisbezug Innovation

  27. Fertigkeiten Problemlösen „Die Lernanforderungen bzw. Prüfungsaufgaben verlangen den umfassenden Einsatz kognitiver oder praktischer Fertigkeiten.“ Praxisbezug „Das Modul vermittelt unmittelbar in der Praxis verwertbare Kenntnisse.“ Skalen des MLIs - Beispielitems Module Level Indicator – Entwicklungsversion 2 Kenntnisse Breite und Aktualität „Das Modul beinhaltet zumindest einige vertiefte Wissensbestände auf dem aktuellen Stand der Forschung innerhalb des Fachgebietes.“ Kritisches Verstehen „Das Modul vermittelt ein Bewusstsein für die Grenzen der vermittelten Kenntnisse.“ Interdisziplinarität „Das Modul beinhaltet interdisziplinäre Fragestellungen, deren Beantwortung auf Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten basiert.“

  28. Kenntnisse Selbständigkeit „Die Lernanforderungen verlangen von den Lernenden selbständiges Handeln und Eigeninitiative.“ Kommunikation „Die Lernenden haben demonstriert, dass Sie ihr Verständnis des Fachgebietes gegenüber Mitlernenden kommunizieren können.“ Berücksichtigung ethischer und sozialer Fragen „Die Lernenden bezeugen bei der Lösung von Problemen Rücksichtnahme auf andere und Solidarität mit Betroffenen.“ Skalen des MLIs - Beispielitems Module Level Indicator Fertigkeiten Innovation „Die Lernanforderungen beinhalten die Entwicklung neuer strategischer Ansätze.“

  29. MLI-Kompetenzvergleich (KLR vs. KLR)

  30. Äquivalenzprüfung: Geprüfte/r Industriemeister/in

  31. Vergleich Industriefachwirt / BA „Business Administration“ Ergebnisse des MLI • Es bestehen nachweisbare Niveau-Unterschiede (hinsichtlich EQF) zwischen der beruflichen Fortbildungsqualifikation „Industriefachwirt/in“ und dem Bachelor „Business Administration“ • Die Niveau-Unterschiede sind gering. (Zwischen korrespondierenden Gegenstandsbereichen stets <0,5 Niveaustufen.) • Es besteht kein Anlass, aufgrund der gefundenen Niveau-Unterschiede die Anrechnung zu verweigern.

  32. Äquivalenzprüfung: Geprüfte/r Industriefachwirt/in

  33. Äquivalenzprüfung: Geprüfte/r Industriefachwirt/in

  34. Äquivalenzprüfung: Betriebswirt/in (IHK) *) wenn gleichzeitig geprüfte/r Industriefachwirt/in **) Ergebnisse der Master-Arbeit von Frau Andrea Micheler

  35. Äquivalenzprüfung: Industriemeister/in

  36. Industriemeister/in (Metall, Elektro…) nach Anrechnung 24 KP durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 156 Anrech-nung Geprüfte/r Industriefachwirt/in nach Anrechnung 40 KP durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 140 Anrechnung Pauschale Anrechnung von IHK-Fortbildungen auf Studiengänge Studium Bachelor „Business Administration“ ohne Anrechnung zu erwerbende Kreditpunkte: 180 Industriefachwirt/in + Betriebswirt/in (IHK) nach Anrechnung 40 KP 24 KP durch Studium zu erwerbende KP: 116 Anrechnung

  37. Industriemeister/in (Metall, Elektro…) nach Anrechnung 24 KP verbleibende Studiendauer (Teilzeit): ca. 7 Semester Anrech-nung Geprüfte/r Industriefachwirt/in nach Anrechnung 40 KP verbleibende Studiendauer (Teilzeit): ca. 6 Semester Anrechnung Verkürzung der Studienzeit durch Anrechnung von Fortbildungsqualifikationen Studium Bachelor „Business Administration“ Studiendauer bei Teilzeitstudium: ca. 8 Semester Industriefachwirt/in + Betriebswirt/in (IHK) nach Anrechnung 40 KP 24 KP verbleibende Studiendauer (Teilzeit): ca. 5 Semester Anrechnung

  38. Pauschale Anrechnung von Fortbildungsqualifikationen Fazit • Voraussetzung für die Anrechnung ist die Durchführung von wissenschaftlich fundierten Äquivalenzvergleichen. • Pauschale Anrechnung, die nicht auf Äquivalenzvergleichen basiert, ist unseriös und gefährdet die Qualität und das Profil von Studiengängen. • Als „Oldenburger Modell der Anrechnung“ wurde versucht, ein Verfahren des Äquivalenzvergleiches zu entwickeln, • das sowohl wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert, • als auch praktikabel durchführbar ist.

  39. Pauschale Anrechnung von Fortbildungsqualifikationen Perspektiven • Äquivalenzprüfung weiterer Fortbildungsabschlüsse (Geprüfte/r Betriebswirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in,…) • Übertragung des Anrechnungsmodells auf weitere Studiengänge • Implementierung des Oldenburger Modells in Studiengängen anderer Hochschulen • Anfragen der FH Zwickau, FHTW Berlin, ASFH Berlin, PH Freiburg, FHW Berlin, TU Dresden • Einsatz der in Oldenburg entwickelten Instrumente an FH Coburg, HS Bremen, Uni Bremen, FH Bielefeld

  40. Kontakt Arbeitsbereich Weiterbildung und Bildungsmanagement Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg 26111 Oldenburg http://www.web.uni-oldenburg.de/anrechnung Dr. Wolfgang Müskens wolfgang.mueskens@uni-oldenburg.de Dr. Willi B. Gierke schulenberginstitut@uni-oldenburg.de

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