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Schutz von Immaterialgüterrechten in der Unternehmung Urheberrechte Marken Patente

Schutz von Immaterialgüterrechten in der Unternehmung Urheberrechte Marken Patente lic. iur. Rudolf Studer, LL.M. Rechtsanwalt. A beauftragt B, das Produkt X für A im Ausland herzustellen.

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Schutz von Immaterialgüterrechten in der Unternehmung Urheberrechte Marken Patente

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Presentation Transcript


  1. Schutz von Immaterialgüterrechten in der Unternehmung Urheberrechte Marken Patente lic. iur. Rudolf Studer, LL.M. Rechtsanwalt

  2. A beauftragt B, das Produkt X für A im Ausland herzustellen. Dazu verpflichtet sich A vertraglich, B sämtliches Know-How zur Herstellung zu überlassen  es bestehen keine Schutzrechte.  Konsequenz: B kann ohne eine Verletzung von Immaterialgüterrechten in eigenem Namen produzieren und weltweit verkaufen. Beispiel aus der Praxis

  3. Urheberrechte • Marken • Patente • Designs (ehemals Muster und Modelle) • Sorten (Pflanzenzüchtungen) • Topografien (dreidimensionale Strukturen und Halbleiter – Computerchips) • (Firmennamen) Arten von Immaterialgüterrechten

  4. Marke Patent Name Design

  5. 23.9 Mrd. 21.7 Mrd. 56.6 Mrd. 60.2 Mrd. 13.3 Mrd. 4.3 Mrd. 68.7 Mrd. (- 50%) Der Wert von Marken in US$ Quelle: www.interbrand.com

  6. 60er Jahre – Kodak ($10 Mrd. Umsatz) entschied, dass Polaroids ($1 Mrd. Umsatz) als stark wachsendes Instant-Kamera-Geschäft sehr interessant sei. • • 1969 – Kodak startet das “Project 130” um Instant-Kameras/Filme zu entwickeln. Kodak ging davon aus, dass die Polaroid-Patente vor Gericht als ungültig erklärt werden können • • 20.4 1976 Kodak führt eine neue Serie von Instant-Kameras und Filmen ein • • 27.4 1976 Polaroid klagt auf Verletzung von 12 Polaroid Patenten • • 1985 Gericht stellt fest, dass Kodak 7 der Polaroid Patente verletzt • • In einem Vergleich einigten sich Kodak und Polaroid: • Kosten für Kodak: $3 Mrd. • $925 Mio. Direktzahlung an Polaroid • $1.5 Mrd. Kosten für Schliessung von Werken • $500 Mio. Kodak tauschte die 16 Millionen • Kodamatic-Kameras kostenlos gegen Polaroid- • Kameras um, die zwischen 1976-1985 verkauft wurden Der Wert von Patenten

  7. Werke als geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst • Literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke • Werke der Musik und der bildenden Kunst • Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Gebrauchsanweisungen usw. • Computerprogramme • Werke der Baukunst  Aber nur wenn sie eine geistige Schöpfung sind und individuellen Charakter aufweisen Urheberrecht - Gegenstand

  8. geschaffenes Objekt individueller Charakter  geschützt gefundenes Objekt kein individueller Charakter  nicht geschützt Urheberrecht - Gegenstand

  9. Automatischer Schutz ohne Zutun des Urhebers • Schranken des Schutzes • Privatgebrauch • Schulgebrauch • Betriebsinterner Gebrauch • Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (50 Jahre bei PC-Programmen) • Freie Übertragbarkeit • Nutzungsrecht beim Arbeitgeber beschränkt • bei Computerprogrammen unbeschränkt Urheberrecht – Schutzvoraussetzungen und -dauer

  10. Schutz von Zeichen, die der Individualisierung des Anbieters oder dessen Produkt dient • Namen • Firmen • Marken • Domainnamen • Zweck • Unterscheidungsfunktion • Herkunftsfunktion Kennzeichen- Arten

  11. Grafische Darstellung von • Worten • Buchstaben • Zahlen • Bildern • dreidimensionalen Formen • akustische Zeichen • farbliche Gestaltung (Farbanspruch) Marke - Gegenstand

  12. Absolute Ausschlussgründe • Fehlen der Unterscheidungskraft • Freihaltebedürftigkeit • Täuschung • Verstoss gegen die Rechtsordnung oder die guten Sitten • IGE Prüft nicht die Verwechselbarkeit, dies ist Sache des Anmelders Marke - Grenzen

  13. Relative Ausschlussgründe • Gleichartigkeit • produktspezifisch verlangter Abstand • Ähnlichkeit • zeichenmässig verlangter Abstand  Nur wenn sich die jüngere Marke weder in produkt- noch in zeichenspezifischer Hinsicht genügend unterscheided, besteht eine Verwechslungsgefahr Marke - Grenzen

  14. Markenrecherche • Hinterlegung beim Institut für geistiges Eigentum (IGE, www.ige.ch) • Hinterlegung in bestimmten Klassen • Widerspruchsverfahren innert 3 Monaten • Eintragung • Gebrauch (innert 5 Jahren) • Schutzdauer unbeschränkt, muss aber verlängert werden (nach 10 Jahren) Marke – Erwerb des Schutzes

  15. Wählen Sie ein unterscheidungskräftiges Zeichen • Recherchieren Sie, bevor Sie die Marke anmelden • Wählen Sie die Waren- und Dienstleistungsklassen sorgfältig • Registrieren Sie vorher oder mindestens gleichzeitig den Internet-Domainnamen • Überlegen Sie sich den geografischen Geltungsbereich  internationale Anmeldung • Die Kosten sind im Vergleich zum Nutzen gering • Übertragung und Lizenzierung zulässig • Weitere Informationen www.ige.ch Marke - Tipps

  16. Schutz von Erfindungen • neue gewerblich anwendbare Erfindung • Lösung zu einem technischen Problem • nicht patentierbar sind • Entdeckungen • Ästhetische Formschöpfungen  ev. Design • geistige Anweisungen (fehlen technischer Mittel) • Plankonzepte • Spielregeln • Geschäftsmethoden • mathematische Algorithmen Patent - Gegenstand

  17. Neuheit • darf nicht zum Stand der Technik gehören • keine älteren Drittrechte, bspw. bereits angemeldete aber noch nicht erteilte Patente • keine neue Verwendung bekannter Stoffe • unschädliche Offenbarung • Erfinderische Tätigkeit • „was sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, ist keine patentfähige Erfindung“ • Gewerbliche Anwendbarkeit Patent - Schutzvoraussetzungen

  18. Verstoss gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten • Verfahren der Chirurgie, Therapie und Diagnostik • Pflanzensorten und Tierarten • IGE prüft nicht, ob die Erfindung neu ist oder sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt Patent - Grenzen

  19. Recherche • Patentgesuch beim IGE oder der entsprechenden internationalen Organisation • Patentansprüche definieren und beschreiben oder grafisch darstellen • Prüfungsverfahren vor dem IGE • Registereintrag (nach ca. 4 bis 5 Jahren) Patent – Erwerb des Schutzes

  20. Halten Sie die Erfindung bis zur Patentanmeldung absolut geheim • Wenden Sie sich an einen Patentanwalt • Machen Sie vor dem Gesuch eine Recherche • Erfindungen an der Arbeit • Diensterfindungen gehören dem Arbeitgeber • Gelegenheitserfindung gehören dem Arbeitnehmer, der AG kann sich diese durch schriftliche Vereinbarung abtreten lassen • Freie Erfindungen gehören dem Arbeitnehmer Patent - Tipps

  21. Formelle Abmahnung • Zivilrechtlicher Schutz • Klage auf Bestand bzw. Nichtbestand • Klage auf Unterlassung • Klage auf Beseitigung • Klage auf Schadenersatz • Vertragsklagen bei Lizenzverträgen • Strafrechtlicher Schutz Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt… Vorgehen bei Verletzung der Rechte durch Dritte

  22. 1. Der Wettbewerb 2. Ziele des UWG’s 3. Kategorisierung der Rechte a. Bezugnahme auf den Mitbewerber b. Irreführung c. Einwirken auf den Willen des Kontrahenten d. Verleitung zum Vertragsbruch e. Verwertung eines fremden Arbeitsergebnisses f. Unehrliche Methoden Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb

  23. 4. Zivilrechtliche Ansprüche (Art. 9) a. Abwehranspruch b. Beseitigungsanspruch c. Feststellung des unlauteren Wettbewerbs d. Schadenersatz e. Gewinnherausgabe f. Genugtuung Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb

  24. 5. Strafrechtliche Bestimmungen 6. Beispiele von UWG-Disputen a. Mikrowellen-Fall b. Der Fall der Sendung Puls, SF c. Übernahme von Immobilieninseraten auf einer fremden Internetplattform d. Ausbeutung fremder Leistungen 7. Risiken Risiken und Rechte aus dem unlauteren Wettbewerb

  25. Scholl Lienhard & Partner – SLP Advokatur und Notariat Laurenzenvorstadt 19 5001 Aarau Fon 062 836 40 50 Fax 062 836 40 60 www.slp.ch info@slp.ch Kanzleigemeinschaft selbständiger Rechtsanwälte

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