460 likes | 1.7k Views
Störung bei Vertragserfüllung. Willenserklärungen. Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs-geschäft). Erfüllung des Kaufvertrages (Erfüllungs-geschäft). Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen. Verkäufer. Käufer. Antrag: Angebot. Annahme: Bestellung. Pflichten. Pflichten.
E N D
Willenserklärungen Abschluß des Kaufvertrages (Verpflichtungs-geschäft) Erfüllung des Kaufvertrages (Erfüllungs-geschäft) Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen Verkäufer Käufer Antrag: Angebot Annahme: Bestellung Pflichten Pflichten - Übergabe des Kaufgegenstandes (mangelfrei, rechtzeitig) - Eigentumsübertragung - Annahme des Kaufpreises Leistung - Rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises - Abnahme des Kaufgegenstandes Abnahme
Störung des Kaufvertrages Verkäufer Käufer Mangelhafte Lieferung Lieferverzug Annahmeverzug Zahlungsverzug
Unterscheidung der Mängel nach nach Erkennbarkeit des Mangels Art des Mangels Erkennbarer Mangel (offener Mangel) Mangel in der Güte (Qualitätsmangel) Nichterkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Mangel in der Menge (Quantitätsmangel) Arglistig verschwiegener Mangel Mangel in der Art (Gattungs-Mangel) Sachmangel - der Verkäufer liefert Mangelhaft.
Rügefrist zweiseitiger Handelskauf einseitiger Handelskauf Erkennbarer Mangel (offener Mangel) unverzüglich innerhalb zweier Jahre unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb zweier Jahre Nichterkennbarer Mangel (versteckter Mangel) Arglistig verschwiegener Mangel Verjährung nach 30 Jahren Sachmangel - der Verkäufer liefert Mangelhaft.
Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation) Nacherfüllung Beseitigung des Mangels (max. 2x nachbessern) Ersatzlieferung Nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung Rücktritt Minderung Schadenersatz Aufwendungs-ersatz Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel
Voraussetzungen: Fälligkeit Mahnung Verschulden Nacherfüllung Rechte des Käufers nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung setzen einer neuen Frist zur Nacherfüllung Rücktritt Minderung Schadenersatz Lieferverzug Der Verkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig.
Der Käufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an. Voraussetzung: Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware Rechte des Verkäufers Aufbewahren und Klage auf Abnahme Rücktritt Notverkauf, Selbsthilfe-verkauf Schadenersatz Annahmeverzug
Der Käufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig. Voraussetzung: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Rechte des Verkäufers Berechnung von Verzugszinsen Zahlung verlangen Schadenersatz Rücktritt Zahlungsverzug