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Abiturprüfung und Zulassungshürden. Was muss man alles wissen?. Zulassungshürden (neu: § 75). Punktehürden. Abiturprüfung - Besonderheiten (§ 79). Besondere Regeln. Weitere Bedingungen: drei Aufgabenfelder durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt
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Abiturprüfung und Zulassungshürden Was muss man alles wissen?
Zulassungshürden (neu: § 75) Punktehürden
Abiturprüfung - Besonderheiten (§ 79) Besondere Regeln
Weitere Bedingungen: drei Aufgabenfelder durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt mindestens 132 Halbjahreswochenstunden abgedeckt ausreichender Unterricht in einer 2. Fremdsprache
GSO • § 79 Prüfungsgegenstände • § 81 C(K)olloquium und mdl. Prüfung • § 83 Prüfungsergebnis • § 84 Gesamtqualifikation • § 85 Zuerkennung der allg. Hochschulreife
Das K(!)olloquium schreibt sich mit K und das Schlimmste ist: der DUDEN gibt dem Recht... Änderungen: zwei Kolloquien, keine Begleitlektüre mehr, nur 1 Note Neue Bewertungsmatrix (in Arbeit) Die ehemals „freiwillige mündliche Prüfung“ heißt jetzt Zusatzprüfung Mündliche Prüfungen(neu: § 81)
Abiturergebnis vierfach gewertet Prüfungsergebnis(neu: § 83)
Hürden in der Abiturprüfung (Zuerkennung: § 85) Punktehürden in der Abiturprüfung
Qualifikationsphase (§84) Grundregel: je ein „Streichresultat“
Leistungen in den Jgst. 11 und 12: max. 600 Punkte = 40 x (max. 15 Punkte)