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Die Versorgung der Beamten. Stand: 01.01.2004. Versorgungsansprüche. * Der Unterhaltsbeitrag beträgt bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66 2/3 % der Dienstbezüge, die bei der Ernennung zum Beamten auf Probe zuerst gezahlt würden. Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall. Dienstunfähigkeit
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DieVersorgungderBeamten Stand: 01.01.2004
Versorgungsansprüche * Der Unterhaltsbeitrag beträgt bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66 2/3 % der Dienstbezüge, die bei der Ernennung zum Beamten auf Probe zuerst gezahlt würden. Dienstunfähigkeitdurch Dienstunfall Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall Beamte aufWiderruf Unterhaltsbeitrag beimind. 20% igerErwerbsbeschränkung* KEINEVersorgungsansprüche Beamte aufProbe Unfall-Ruhegehalt KEINEVersorgungsansprüche Beamte aufLebenszeit Unfall-Ruhegehalt Ruhegehalt
3 Elemente RuhegehaltfähigeDienstbezüge RuhegehaltfähigeDienstzeit X Ruhegehaltsatz X
RuhegehaltfähigeDienstbezüge Grundgehalt + Ggf. Familienzuschlag der Stufe 1 + Sonst. Dienstbezüge, die als ruhegehaltfähig bezeichnet sind
RuhegehaltfähigesGrundgehalt Bei Erreichen der Altersgrenze Vorzeitige Zurruhesetzung wegen SonstigerErkrankung Dienstunfall Tatsächlich erreichteLeistungsstufe Leistungsstufe, die der Beamte hätte erreichen können
Ruhegehaltfähigesonstige Dienstbezüge Zum Beispiel: • Allgemeine Stellenzulage • PolizeizulageRuhegehaltfähig für Bes.-Gruppe ab A 10 bis 31.12.2007 bis A 9 bis 31.12.2010 Stichtag für die Einstufung ist die am 31.12.98 erhaltene Bes.-Gruppe • Amtszulagen
RuhegehaltfähigeDienstzeit Tatsächlich abgeleistete Dienstzeit(nach Vollendung des 17. Lebensjahres) AllgemeineZurechnungszeiten + Zurechnungszeiten bei vorzeitiger Zurruhesetzung +
Zurechnungszeiten Zum Beispiel: • Wehrdienst nach Vollendung des 17. Lebensjahres • Andere Zeiten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst • Fach- und Hochschulausbildung bis zu drei Jahren • Bei Vollzugsbeamten auch berufsförderliche Ausbildung bis zu fünf Jahren
Zurechnungszeitenbei vorzeitiger Zurruhesetzung Dienstunfähigkeitberuht auf Dienstunfall SonstigerErkrankung 1/3der Restdienstzeit, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres anfallen würde 2/3der Restdienstzeit, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres anfallen würde
Ruhegehaltsatz • 1,875 %insgesamt aber höchstens75 % Jedoch multipliziert mit einem Anpassungsfaktor Mit jeder Besoldungserhöhung wird der folgende Anpassungsfaktor zugrunde gelegt
z.B. Versorgung I Beamter, 60 Jahre alt, 40 Dienstjahre, A 10, Stufe 10, verheiratet, Anpassungsfaktor 2 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt 2726,22 Familienzuschlag Stufe 1 103,20 Ruhegehaltfähige Stellenzulage 69,81 Polizeizulage 127,38 Summe 3026,61 X Ruhegehaltfähige Dienstzeit: tatsächliche Dienstzeit 40 JahreZurechnungszeiten entfallen X Ruhegehaltsatz: noch 1,875 % X Anpassungfaktor 2. Stufe 0,98917 = Ruhegehalt 2245,37 € Besoldungsdaten 2004
Ruhegehaltsatznach der 8. Besoldungsanpassung seit 31.12.2003 • 1,79375 % • insgesamt aber höchstens • 71,75 %
z.B. Versorgung II Beamter, 60 Jahre alt, 40 Dienstjahre, A 10, Stufe 10, verheiratet Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt 2726,22 Familienzuschlag Stufe 1 103,20 Ruhegehaltfähige Stellenzulage 69,81 Polizeizulage 127,38 Summe 3026,61 X Ruhegehaltfähige Dienstzeit: tatsächliche Dienstzeit 40 JahreZurechnungszeiten entfallen X Ruhegehaltsatz: nach der 8. Besoldungsanpassung (höchstens 71,75 %) 1,79375 % = Ruhegehalt 2171,59 € Besoldungsdaten 2004
Versorgungsabschlag Die Abschläge beziehen sich auf das Ruhegehalt, nicht auf den erreichten Ruhegehaltssatz! Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze Der Versorgungsabschlag gilt "für immer", auch für die Hinterbliebenenversorgung! 3,6 % / Jahr - Höchstens jedoch10,8 % =
z.B. Vorz. Ruhestand Beamter, 57 Jahre alt, 37 Dienstjahre, A 10, Stufe 10, verheiratet,vorzeitiger Ruhestand nach allgemeiner Erkrankung Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt 2726,22 Familienzuschlag Stufe 1 103,20 Ruhegehaltfähige Stellenzulage 69,81 Polizeizulage 127,38 Summe 3026,61 X Ruhegehaltfähige Dienstzeit: tatsächliche Dienstzeit 37 JahreZurechnungszeiten (2/3 der Restzeit bis 60) 2 Jahre Summe 39 Jahre X Ruhegehaltsatz: nach der 8. Besoldungsanpassung 1,79375 % - Versorgungsabschlag: 3 x 3,6 % (höchstens 10,8 %) 10,8 % = Ruhegehalt 1888,63 € Besoldungsdaten 2004
„Normaler“Dienstunfall RuhegehaltfähigeDienstbezüge Die Mindestversorgung beträgt 66 2/3 % RuhegehaltfähigeDienstzeit X Ruhegehaltsatz X + Plus 20 % UNFALLAUSGLEICHwird neben dem Ruhegehalt gezahlt(§ 35 BeamtVG)
z.B. Dienstunfall Beamter, 45 Jahre alt, 25 Dienstjahre, A 10, Stufe 8 (2585,76), verheiratet,vorzeitiger Ruhestand nach Dienstunfall Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt (ENDSTUFE da Dienstunfall) 2796,45 Familienzuschlag Stufe 1 103,20 Ruhegehaltfähige Stellenzulage 69,81 Polizeizulage 127,38 Summe 3026,61 X Ruhegehaltfähige Dienstzeit: tatsächliche Dienstzeit 25 JahreZurechnungszeiten (1/3 der Restzeit bis 60) 5 Jahre Summe 30 Jahre X Ruhegehaltsatz: nach der 8. Besoldungsanpassung 1,79375 % + Erhöhtes Ruhegehalt: 20 % (Versorgungsabschlag fällt nicht an) = Ruhegehalt 1999,78 € Besoldungsdaten 2004
Qualifizierter Dienstunfall Übernächste Besoldungsstufem.D. mind. A 9g.D. mind. A 12h.D. mind. A 16 UNFALLAUSGLEICHwird neben dem Ruhegehalt gezahlt(§ 35 BeamtVG) Endstufe 80 % X
Hinterbliebenen-versorgung Bezüge für den Sterbemonat Werden an die Erben ausgezahlt Sterbegeld In Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge 55 % des Ruhegehalts Witwen/Witwergeld • 60 % des Ruhegehalts, wenn • mind. 1 Ehepartner vor dem 2.1.62 geboren und • Ehe vor dem 31.12.01 geschlossen 12 % für Halbwaisen Waisengeld - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 20 % für Vollwaisen