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Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter

Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter. Grundsätzliches Fortbildungsarten Punktevergabe Rezertifizierung. Grundsätzliches. - Verpflichtung zur Fortbildung. - Fünfjähriger Bestellungszeitraum. - Gutschrift von Fortbildungspunkten. - Innerhalb von fünf Jahren sind

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Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter

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Presentation Transcript


  1. Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter Grundsätzliches Fortbildungsarten Punktevergabe Rezertifizierung

  2. Grundsätzliches - Verpflichtung zur Fortbildung. - Fünfjähriger Bestellungszeitraum. - Gutschrift von Fortbildungspunkten. - Innerhalb von fünf Jahren sind 250 Punkte zu erbringen.

  3. Grundsätzliches Stichtag 01.01.2009

  4. Fortbildungsarten Pflichtfortbildung: • 2009 ein Fortbildungsthema. • Ab 2010 zwei verschiedene Themen im Wechsel. • 30 Punkte pro Fortbildung. • innerhalb von 5 Jahren sind 150 Punkte. über Pflichtfortbildungen (incl. Rezertifizierung 30 Pkt.) zu erwerben.

  5. Fortbildungsarten Freie Fortbildungen: • 100 Punkte sind über freie Fortbildungen zu erwerben. • Anrechenbarkeit und Anerkennung in der Regel bei der Kreisverwaltungsbehörde. • In speziellen Fällen (Kongresse, Fachartikel u.a.) auf Antrag bei der Zertifizierungsstelle.

  6. Punktevergabe

  7. Punktevergabe

  8. Rezertifizierung Nach Ablauf von 5 Jahren (2014): • Voraussetzung 220 Fortbildungspunkte. • Besuch Rezertifizierungslehrgang (max. 20 UE) (an der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried). • Bestehen der Rezertifizierungsprüfung (siehe Prüfungsrichtlinie Anlage 2)

  9. Zertifizierungsstelle Ansprechpartner Zertifizierungsstelle: Herr Stefan Scheidmantel Tel.: 08171 – 3495 – 105 E-Mail: stefan.scheidmantel@sfs-g.bayern.de

  10. Prüfungsrichtlinie Rezertifizierungslehrgang § 12 Ziel der Prüfung Ziel der Prüfung im Rezertifizierungslehrgang (Rezertifizierungsprüfung) ist die Feststellung des Erhalts der Befähigung und Eignung eines Organisatorischen Leiters, bei Großschadenslagen und Katastrophen seine Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen. Der erfolgreich absolvierte Rezertifizierungslehrgang stellt die Voraussetzung für den Abschluss des Rezertifizierungsverfahren und die Ausstellung des zugehörigen Zertifikats dar, auf dessen Grundlage der OrgL weiterhin in seiner Funktion bei der Kreisverwaltungsbehörde berufen werden kann.

  11. Prüfungsrichtlinie § 13 Durchführung der Prüfung • Die Rezertifizierungsprüfung ist zweigeteilt in einen mündlichen und einen praktischen Teil und findet grundsätzlich am Ende des Rezertifizierungslehrgangs statt. (2) Bei der praktischen Prüfung handelt es sich um eine Planübung. Der Zeitansatz für die praktische Prüfung beträgt pro Prüfling 30 Minuten. (3) Die mündliche Prüfung wird im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung durchgeführt und bezieht sich auf das gesamte Stoffgebiet der bisherigen OrgL Aus- und Fortbildung. Die mündliche Prüfung umfasst einen Zeitansatz von 15 Minuten. (4) Der Prüfungsausschuss beim Abschlusslehrgang besteht aus dem Vorsitzenden und vier Beisitzern als Prüfer. (5) Jeder der beiden Prüfungsteile wird mit einer Teilnote bewertet. Aus den beiden Teilnoten wird als arithmetisches Mittel die Abschlussnote der Rezertifizierungsprüfung ermittelt. Die Rezertifizierungsprüfung gilt als bestanden, sofern die Abschlussnote nicht schlechter als 4,5 beträgt.

  12. Gesamtüberblick

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