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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 2.0. - Die betriebliche Beratungspraxis -. Symposium „Alles Psyche – oder was?“ Referentin: Eva von Buch, TBS NRW Philharmonie Essen, 16. September 2013. Themen. Themen Die TBS beim DGB NRW e.V. Zugang zu den Betrieben
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 2.0 - Die betriebliche Beratungspraxis - Symposium „Alles Psyche – oder was?“ Referentin: Eva von Buch, TBS NRW Philharmonie Essen, 16. September 2013
Themen Themen • Die TBS beim DGB NRW e.V. • Zugang zu den Betrieben • Vielfältige betriebliche Ausgangssituationen • Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? • Unterstützung durch interne und externe Akteure • Anspruch und Wirklichkeit • Beispiel für Vorgehensweisen und betriebliche Maßnahmen zur Senkung der psychischen Belastung • Fazit
TBS in der Region Bielefeld Dortmund Düsseldorf
Zugang zu den Betrieben • Wie kommen wir in den Betrieb? • Interessenvertretung • Gewerkschaft • Mit welchen Fragestellungen wenden sich die Interessenvertretungen an uns? • Indikatoren für psychische Fehlbelastungen • Fehlzeiten, Krankenstand, Fluktuation, Produktqualität, Unzufriedenheit der Beschäftigten, auffälliges Verhalten, Konflikte • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben • „ganzheitliche“ Gefährdungsbeurteilung; TV Gesundheit (Sozial- und Erziehungsdienst); Prüfung durch Arbeitsschutzbehörde
Vielfältige betriebliche Ausgangssituationen Betriebliche Ausgangssituationen • Engagement für die (psychische) Gesundheit der Beschäftigten • Eingeschränkt durch fehlende Ressourcen / mangelndes Bewusstsein / Berührungsängste • Unterschiedlich ausgeprägtes Know-how auf allen Hierarchieebenen • (z.B.: Durchführung der „klassischen“ Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Einbindung von Führung etc.) • Interessenlagen der Betriebsparteien • Einbindung und Aktivität von betrieblichen und externen Akteuren
Verfahren und Instrumente – Was ist wirklich wichtig?
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (1) Vorgehensweise in sieben Schritten Mitbestimmung und Beteiligung in jedem Schritt! Quelle: „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW“: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/1482/gefaehrdungsbeurteilung_barr.pdf, Zugriff 06.06.2013
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (2) Was ist wirklich wichtig? Quelle: http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/gefaehrdungsbeurteilung_psychi.htm, Zugriff 14.08.2013
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (3) Überblick über Analyseverfahren (Auswahl)
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (4) Was ist wirklich wichtig? • Geschäftsführung und Interessenvertretungen finden eine gemeinsame Zielsetzung und entwickeln einen gemeinsamen Handlungsplan! • Zuständigkeiten und Abläufe sind geklärt – es gibt einen systematischen Ansatz! • Führungskräfte tragen den Prozess aktiv mit! • Beschäftigte sind informiert und voll beteiligt! • Belastungen werden in allen Bereichen des Betriebes und für alle Tätigkeiten vollständig erhoben! • gleichartige Tätigkeiten oder Arbeitsplätze können dabei zusammengefasst werden; • die Erfassung kann auch (in einem zeitlich klar eingegrenzten Rahmen) sukzessive erfolgen;
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (5) Was ist wirklich wichtig? • Es werden konkrete und angemessene Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung abgeleitet! • Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention! • Die Maßnahmenumsetzung wird gesteuert! • Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft! • Die Dokumentation erfolgt in angemessener Form! • In allen Verfahrensschritten: Die Interessenvertretung nutzt ihre Mitbestimmungsrechte!
Instrumente und Verfahren – was ist wirklich wichtig? (6) Was ist wirklich wichtig? Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit: • Die Analyse psychischer Belastungen wird verzahnt mit den anderen Teilen der Gefährdungsbeurteilung! (Die völlige Trennung von "technischem" Arbeitsschutz und Mitarbeiterbefragungen im Rahmen von Gesundheitsförderung oder Gesundheitsmanagement ist nicht sinnvoll). • Sie wird in das gesamte Arbeitsschutzhandeln im Betrieb integriert! • Zumindest im Arbeitsschutzausschuss findet eine Gesamtkoordination statt! • Betriebliche Akteure vernetzen sich untereinander und mit externen Akteuren!
Unterstützung durch interne und externe Akteure (1) Was machen eigentlich…. … die Fachkraft für Arbeitssicherheit / die Betriebsärztin / der Betriebsarzt? Beide sind fachliche Berater des verantwortlichen Unternehmers bzw. Arbeitgebers. Sie haben die Aufgabe, sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen und bei Bedarf zum passenden Konzept und den Methoden zur Analyse psychischer Belastungen zu beraten, ebenso bei der Schlussfolgerung aus den Ergebnissen und der Maßnahmenentwicklung.
Unterstützung durch interne und externe Akteure (2) Was machen eigentlich…. … die staatlichen Arbeitsschutzbehörden…? Sie prüfen die Umsetzung und die Qualität der Durchführung (Vollständigkeit, Prozessqualität), wenn sie im Rahmen von Beratung und Kontrolle die Betriebe aufsuchen. Sie sind berechtigt, dem Betrieb Auflagen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu machen.
Unterstützung durch interne und externe Akteure (3) Was machen eigentlich…. … die BeraterInnen der TBS NRW…? Sie unterstützen die Interessenvertretungen bei der Orientierung zum Thema; (Bildung) Sie begleiten und unterstützen den Prozess der Gefährdungsbeurteilung in Grob- und Feinanalysephase (Beratung / Moderation)
Anspruch und Wirklichkeit • Das Instrument / der Fragebogen ist nicht wichtiger als die eigentliche Verbesserungsarbeit. • Nicht a l l e Belastungsfaktoren im Betrieb können beseitigt oder reduziert werden. • Für sinnvolle Maßnahmen müssen Zugeständnisse gemacht werden. Von der Geschäftsleitung, aber auch von den Beschäftigten. • Es gibt nicht d e n e i n e n richtigen Weg.
Beispiel für Vorgehensweisen und betriebliche Maßnahmen IT-Abteilung eines metallverarbeitenden Unternehmens: • Initiative des BR: Kick-off mit Inhouse-Seminar zum Thema „Burnout“ und „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“; • Gespräche mit Geschäftsleitung; • Entwicklung eines Fragebogens; • Durchführung der Mitarbeiterbefragung; • Gesundheitszirkel in besonders betroffenen Abteilungen unter Einbeziehung der Team- und Abteilungsleitungen („eigene“Gesundheitszirkel-Sitzungen); • Entwicklung von Maßnahmen für ausgewählte Problemfelder.
Beispiel für Vorgehensweisen und betriebliche Maßnahmen Themenbeispiele: • Problem 1: Urlaubsvertretung besonders in kleinen und überlappenden Teams schwierig zu organisieren; KollegInnen mit hohem Spezialwissen sind kaum vertretbar. • Ziel:Abbau von Überstunden, verlässliche freie Zeit und Urlaubsplanung. • Lösungsvorschlag: Kritische Aufgabenverteilung / Fachwissen innerhalb der Teams identifizieren wo kann umverteilt werden? • Problem 2:Rollen, Aufgaben und Ressourcen der Teamleitungen waren unklar; Es gab zahlreiche Überforderungssituationen (z.B. fehlende Zeit für Mitarbeiterführung). • Ziel:Entlastung der Teamleitungen. • Lösungsvorschlag:Klärung der Erwartung an Teamleitungen durch die Geschäftsleitung; Überprüfung und Optimierung der bisherigen Regelung zur Aufgabenverteilung.
Beispiel für Vorgehensweisen und betriebliche Maßnahmen • Problem 3:Teamkonferenzen können kaum ungestört durchgeführt werden, der Arbeitsfluss wird häufig durch laut telefonierenden KollegInnen unterbrochen. Es fehlen Rückzugsräume, das Gebäude ist zu klein, da die Zahl der MA in den letzten Jahren stark zugenommen hat. • Ziel:Ungestörtes Arbeiten im Team oder allein. • Lösungsvorschlag:Es gibt einen großen Konferenzraum im Kellergeschoss. Der verfügt bereits über zwei Eingänge und kann durch eine (flexible) Trennwand geteilt werden.
Beispiel für Vorgehensweisen und betriebliche Maßnahmen Was lief gut? • Abwicklung/Organisation der Befragung • Einbindung der Beschäftigten / Teilnahme an Gesundheitszirkel-Sitzungen • Offener Austausch und Bewusstwerdungsprozess innerhalb der Gesundheitszirkel-Teams Was lief nicht so gut? • Terminplanung für Gesundheitszirkel-Sitzungen (5 teilweise parallel zu organisierende Gesundheitszirkel-Teams à 3 – 10 Teilnehmende) • Nach Ablauf der Gesundheitszirkelarbeit: Organisation der Arbeit im Steuerkreis / Verantwortlichkeiten unklar; • Verzögerungen im Prozess der Maßnahmenumsetzung bedingt durch Tagesgeschäft
Fazit Fazit Es gibt: • …eine gesetzliche Grundlage (BetrVG; ArbschG, BildScharbV, Normen) • …wissenschaftlich fundierte Methoden und Verfahren • …zahlreiche „Best Practice-Beispiele“ • Im Grunde ist es nur noch ein erster Schritt…oder?
Kontakt Eva von Buch Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V. Bielefeld Stapenhorststraße 42b, 33615 Bielefeld Tel.: 0521/96635-14, Fax: 0521/96635-10 Mobil: 0172/7003162 Mail: eva.vonbuch@tbs-nrw.de www.tbs-nrw.de