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Rechtsverkehr im Internet. Rechtsanwalt Tim Assmus LL.M.Eur. Kanzlei Würth & Kollegen Sögestr. 48, 28195 Bremen. Rechtsverkehr im Internet. Rechtsfragen des Online-Marketings Online-Verträge. Rechtsfragen des Online-Marketings. Urheberrechtsschutz der Website Linking
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Rechtsverkehr im Internet Rechtsanwalt Tim Assmus LL.M.Eur. Kanzlei Würth & Kollegen Sögestr. 48, 28195 Bremen www.ra-assmus.de
Rechtsverkehr im Internet • Rechtsfragen des Online-Marketings • Online-Verträge www.ra-assmus.de
Rechtsfragen des Online-Marketings • Urheberrechtsschutz der Website • Linking • Verantwortlichkeit für Inhalte • E-Mail-Werbung (Spamming) • Folgen rechtswidriger Werbemaßnahmen • Grenzüberschreitende Werbung www.ra-assmus.de
Urheberrechtsschutz der Website • Gestaltungsbestandteile (Bilder, Texte, Filme, Töne) • Datenbankwerk oder Sammelwerk (Auswahl und Anordnung von Daten) • Designkonzeption, Gestaltung • Informationsdarbietung www.ra-assmus.de
Urheberrechtsschutz der Website • Eingriff in Urheberpersönlichkeitsrechte: Veröffentlichung der Website Unterlassung des Urhebervermerks Entstellung der Website • Eingriff in Verwertungsrechte: Öffentliche Wiedergabe der Website Vervielfältigung der Website (z. B. Browsing, Downloading, Caching) Verbreitung der Website (Suchmaschinen) www.ra-assmus.de
Urheberrechtsschutz der Website • Eingriff in Leistungsschutzrechte: Investitionsschutz des Datenbankherstellers (Datenklau) • Erwerb von Nutzungsrechten: Lizenzvertrag einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht Beschränkungen (räumlich, zeitlich, inhaltlich) Grundsatz der Zweckübertragung • Hinweis: Aufzählung der Nutzungsarten www.ra-assmus.de
Hyperlinks • Urheberrechtsschutz der verlinkten Website • Leistungsübernahme und Rufausbeutung • Markenrechtsschutz der Domain • mutmaßliches Einverständnis des Verlinkten (Verbreitungsinteresse) • Widerspruch des Verlinkten notwendig (z.B. in linking-policies) www.ra-assmus.de
Deep-Links • Umgehung der Startseite des Verlinkten, Verschweigen des Urhebers • Leistungsübernahme, Herkunftstäuschung, Rufausbeutung • Einverständnis des Verlinkten notwendig (linking-agreement) • Hinweis: Verlinkung generell auf Startseite www.ra-assmus.de
Inline-Links und Framing • Erscheinen der verlinkten Seite als eigenes Angebot • Vervielfältigung, Urheberverschleierung, Datenbankschutz • Leistungsübernahme, Herkunftstäuschung • Einverständnis des Verlinkten notwendig (linking-agreement) • Hinweis: Urheberkennzeichnung (URL) www.ra-assmus.de
Verantwortlichkeit für Inhalte • unmittelbare Haftung für eigene Contents • keine Haftung für Zugangsvermittlung durch Links • Pflicht zur Entfernung des Links bei Kenntnis rechtswidriger Contents • Haftungszurechnung bei Deep-Links und Frames • Hinweis: Disclaimer auf eigener Website www.ra-assmus.de
E-Mail-Werbung • Verbraucherwerbung: Schutz der Privatsphäre (allgemeines Persönlichkeitsrecht) Belästigung und Nachahmungsgefahr ausdrückliches Einverständnis des Kunden (Zustimmungslösung, sog. Opt-In-Prinzip) • Beispiele: Kundenanfragen, Newsletter-Anforderung, Eintragung in Mailing-List • Hinweis: pauschale Einverständniserklärung www.ra-assmus.de
E-Mail-Werbung • Gewerbliche Kunden: Schutz des Geschäftsbetriebs und seiner Kommunikationskanäle Behinderung und Nachahmungsgefahr ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis des Kunden • Beispiele: bestehende Geschäftsbeziehung, geschäftliches Interesse des Kunden • Hinweis: Kennzeichnungspflicht, Widerspruch www.ra-assmus.de
Rechtswidrige Werbemaßnahmen • Unterlassungsansprüche: Verbraucher und Konkurrenten Interessen- und Verbraucherschutzverbände Industrie-, Handels- und Handwerkskammern • Schadensersatzansprüche: Verbraucher und Konkurrenten Urheber und Lizenzinhaber • Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen www.ra-assmus.de
Abmahnverfahren Abmahnung Unterwerfungs- erklärung keine oder unzureichende Unterwerfungs- erklärung mit Kosten- zusage ohne Kosten- zusage Einstweilige Verfügung Klage Verfahren beendet Kostenklage Widerspruch Urteil www.ra-assmus.de
Grenzüberschreitende Werbung • Anwendbares Recht: Marktortprinzip: Zielrichtung der Werbung Herkunftslandprinzip: Ursprung der Werbung Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip: E-Mail-Werbung, Urheberrechtsschutz, Markenschutz • Gerichtsstand: Wohnort oder Geschäftssitz des Beklagten Tatort (fliegender Gerichtsstand im Internet) www.ra-assmus.de
Online-Verträge • Vertragsschluss • Elektronische Verträge • Sicherheit durch digitale Signatur • Einbezug von Allg. Geschäftsbedingungen • Internationales Vertragsrecht • Verbraucherschutz durch Fernabsatzgesetz www.ra-assmus.de
Vertragsschluss • zwei übereinstimmende Willenserklärungen • Angebotsformen: verbindliches Angebot, Bedingung, Befristung freibleibendes Angebot, z.B. Warenkatalog • Annahmeformen: ausdrückliche Annahmeerklärung konkludente Annahmeerklärung • Grundsatz der Formfreiheit, Ausnahmen www.ra-assmus.de
Elektronische Willenserklärungen • Gültigkeit soweit keine bes. Formerfordernisse Beispiele: Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, Immobilienverträge, Ehe- und Erbverträge • Voraussetzung: Name und digitale Signatur • Eingabe- und Übermittlungsrisiko beim Absender • Widerruf, Anfechtung, Schadensersatzpflicht • Erreichbarkeitsrisiko beim Empfänger www.ra-assmus.de
Sicherheit durch digitale Signatur • Sicherheitsrisiken: Identifikation, Fälschung • Digitale Signatur: elektronisches Siegel des Absenders Zuordnung durch Zertifizierungsstellen Signaturprüfung: Abruf des Zertifikats • Wirkung der digitalen Signatur: Fälschungssicherheit des Dokuments Vertrauensschutz des Empfängers Prozessuale Beweiskraft als Privaturkunde www.ra-assmus.de
Einbezug von AGB • Verbraucherverträge (B2C-Geschäfte): Geltungshinweis auf Website Möglichkeit der Kenntnisnahme, z.B.d. Link Einverständnis des Verbrauchers Hinweis: Textformulierung notwendig • Unternehmerverträge (B2B-Geschäfte): ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung Gefahr von AGB-Kollisionen Hinweis: Ausschlussklausel formulieren www.ra-assmus.de
Internationale Verträge • Anwendbares Recht: Grundsatz der freien Rechtswahl Vertragsstatut: Recht der engsten Verbindung Aufenthaltsstatut bei Verbraucherverträgen UN-Kaufrecht • Gerichtsstand: Wohnort oder Geschäftssitz des Beklagten Gerichtsstandsvereinbarung • Hinweis: Rechtswahlklauseln in AGB www.ra-assmus.de
Verbraucherschutz durch Fernabsatzgesetz • Fernabsatzverträge: Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (Briefe, Faxe, Telefon, E-Mail) Vertriebssystem für Fernabsatz Verbraucherverträge (B2C-Geschäfte) • Ausnahmen: Finanzgeschäfte, Immobilien-, Beförderungs-, Beherbergungsverträge, Lebensmittel u.a. www.ra-assmus.de
Verbraucherschutz durch Fernabsatzgesetz • Informationspflichten des Unternehmers: Identität und Anschrift des Unternehmens Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages Preise, Liefer- und Versandkosten inkl. MwSt. Leistungs- und Änderungsvorbehalte Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers u.a. • Hinweis: Hervorhebung auf der Website www.ra-assmus.de
Verbraucherschutz durch Fernabsatzgesetz • Dokumentationspflichten des Unternehmers: Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts Name und Anschrift des Unternehmens Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Kündigungsbedingungen bei Laufzeitverträgen • Übersendung auf dauerhaften Datenträger (Brief, Fax, Diskette, CD-ROM oder E-Mail) • Hinweis: Download-Angebot ist ungenügend www.ra-assmus.de
Verbraucherschutz durch Fernabsatzgesetz • Widerrufs- und Rückgaberecht: 2-Wochen-Frist ab Lieferung und Belehrung Schriftform ohne Begründungspflicht Rücksendung auf Kosten des Unternehmers • Ausnahmen: Software, verderbliche Ware u.a. • Rechtsfolgen bei Pflichtenverstoß: Verlängerung der Widerrufsfrist auf 4 Monate Schadensersatzansprüche des Verbrauchers www.ra-assmus.de
Weiterführende Hinweise www.ra-assmus.de/service www.ra-assmus.de