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1. Reinhard WiesnerVom SGB VIII zur wirkungsorientierten Steuerung Fachtagung
Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung
2. Übersicht Intentionen des SGB VIII
Finanzierungsformen in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Neuordnung der Entgeltfinanzierung
Qualitätsentwicklung und Wirkungsorientierung bei personenbezogenen sozialen Dienstleistungen
Perspektiven des SGB VIII
3. Schwerpunkte des KJHG Perspektivenwechsel: Jugendhilfe als Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung
Differenzierung des Hilfespektrums
Steuerung pädagogischer Prozesse mit Hilfe spezifischer Instrumente
Kinder, Jugendliche und Eltern :
nicht mehr Objekte öffentlicher Fürsorge, sondern Subjekte mit Ansprüchen und Beteiligungsrechten
4. Das Kinder- und Jugendhilferecht wird weiterentwickelt: 1992: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
1998: Die Kindschaftsrechtsreform
1999: Die Neuordnung der Entgeltfinanzierung
2004: Das Tagesbetreuungsausbaugesetz
2005: Das Kinder –und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
2007: ??
5. Die Neuordnung der Entgeltfinanzierung - Hintergründe und Ziele
Hintergrund:Kostenentwicklung bei den Sozialleistungen
Ziel:Kostendämpfung
durch Einführung von Wettbewerbselementen
durch mehr Transparenz
durch Mobilisierung von Leistungsreserven bei den Leistungserbringern
Auswirkungen auf die fachliche Entwicklung
6. Qualität als Vereinbarungsgegenstand
Vom Gesetzesvollzug zum Vereinbarungsmanagement
Die Qualität bestimmt den Preis ? - oder Wie verhandelbar ist Qualität als Eigenschaft einer öffentlich finanzierten Leistung ?
7. Aspekte der Qualitätsdiskussion
Qualitätsbestimmende Faktoren
Aspekte und Maßstäbe zu ihrer Bewertung
Verfahren zur Bewertung
8. Qualität und Qualitätsentwicklung im Bereich personenbezogener sozialer Dienstleistungen
Fachlichkeit und Qualitätsdiskurs
Zur Steuerung pädagogischer Prozesse
9. Rechtlich relevante Qualitätsdimensionen
Qualität der Leistungsangebote
als Gegenstand der Leistungsvereinbarung (§ 78 b Abs. 1 Nr.1)
Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung
als Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarung( § 78 b Abs. 1 Nr. 3)
10. Der Hilfeprozess als Grundlage des Qualitätsmanagements
Die Steuerung des (individuellen) Hilfeprozesses durch das Hilfeplanverfahren
Zur Interdependenz von einrichtungsbezogener Vereinbarung und individueller Hilfeplanung
Dialog und Wettbewerb
11. Qualitätsstandards – und was die Politik im Jahre 2004 davon hält Diagnose
„ Wir haben viel zu hohe Standards im Kinder- und Jugendhilferecht. Die Ausgaben sind in zehn Jahren von 14 auf 20 Milliarden Euro gestiegen“ (Stoiber im Spiegel)
Therapie
„Jugendhilfe nach Kassenlage“ – Art. 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) – Bundesrats – Drucks. 712/ 04 vom 17.09.2004
12. Was hat die Neuordnung der Entgeltfinanzierung gebracht? (1) Untersuchung Münder/Tammen (2003)
Umsetzungsdefizite bei allen drei Vereinbarungsarten
Besondere Unsicherheiten bei der Formulierung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
bloße Beschreibung von Qualitätsmerkmalen statt Vereinbarung von Instrumenten zur Fortentwicklung der Qualität
13. Was hat die Neuordnung der Entgeltfinanzierung gebracht? (2) Untersuchung von Merchel (2005)
Mangelnde Akzeptanz der Qualitätsentwicklungsvereinbarung als fachliches Gestaltungsinstrument
Vorrangiges Interesse der Vertragspartner an der Legitimation des eigenen Handelns
Nutzung von Qualitätsmanagement- Sprache zum äußerlichen Nachweis von Modernität
Defizite in der Herausbildung professionellen Handelns bei den beteiligten Akteuren
14. Zwischenbilanz Ziele nicht erreicht
fachlicher und personeller Aufwand (in den Jugendämtern) zu hoch
Qualitätsentwicklungsvereinbarung als „Entwicklungsland“
15. Zur Ausgabenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung Gesamtausgaben
Entwicklung der Segmente ambulante/ stationäre Hilfen
Entwicklung der Kosten pro Fall