280 likes | 856 Views
4. Sitzung. Wiederholung Grundlegende Organisationsprinzipien Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung . Grundlegende Organisationsprinzipien. Jede politische Ordnung (Verfassung) weist ausdrücklich oder stillschweigend bestimmten Grundprinzipien auf – insbesondere im Hinblick auf
E N D
4. Sitzung • Wiederholung • Grundlegende Organisationsprinzipien • Träger und Gliederung der öffentlichen Verwaltung Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Grundlegende Organisationsprinzipien Jede politische Ordnung (Verfassung) weist ausdrücklich oder stillschweigend bestimmten Grundprinzipien auf – insbesondere im Hinblick auf • die Staatsforms und • das Verhältnis des Staates zu den Staatbürgern (bzw. zum Wirtschafts- und Sozialleben) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Grundlegende Organisationsprinzipien GG trifft Festlegung in • Art. 1 GG (Vorrang von Freiheit und Menschenwürde) • Art. 20 GG (Bundesrepublik als demokratischer und sozialer Bundesstaat) • Art. 28 GG (Rechtsstaat) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Die öffentliche Verwaltung in der Wertordnung des Grundgesetzes • GG als rechtlich bindende Wertordnung für Staat und Gesellschaft • Instrumenteller Charakter von Staat und Verwaltung • „Grundgesetzlicher“ Mensch tritt der Verwaltung gegenüber als • Subjekt • Elementarfaktor • Wichtigster Bestandteil der Arbeitsumwelt Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Demokratieprinzip Art. 20 II S1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ • Obrigkeitliche Gewalt darf nur ausüben, wer die Legitimation dazu unmittelbar oder mittelbar vom Volk (als Ganzes) ableiten kann • Legitimationskette • Verantwortungskette • Spezifische ausgeformte Verwirklichung des Demokratiegedankens Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Demokratieprinzip: Wesentliche Merkmale • Prinzipielle Gleichheit aller Menschen und Staatsbürger/Gleichheit im Stimmgewicht jedes Bürgers • Mehrheitsprinzip • Macht auf Zeit • Repräsentation durch Volksvertretungen • Offene Willensbildung auf der Grundlage der Freiheit der Meinungsbildung (Art. 5 GG) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Wesentlichkeitstheorie • Der Gesetzgeber ist verpflichtet, in grundrechtsrelevanten normativen Bereichen, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich sind, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen • Je intensiver eine Rechtsmaterie die Grundrechte tangiert, desto konkreter muss die gesetzliche Regelung sein. Quelle: Staatsrecht I, Wenzel, Baumeister & Binder 1992:32 Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Eingriffe in Freiheit und Eigentum sind nur dann verhältnismäßig, wenn sie • geeignet, • erforderlich (Übermaßverbot) und • angemessen (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) sind. Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Rechtsstaat(Elemente) • Gewaltentrennung • Grundrechtsgarantie • Vorbehalt des Gesetzes • Vorrang des Gesetzes • Rechtssicherheit • Vertrauensschutz • Verhältnismäßigkeitsprinzip • Rechtsschutzgewährung Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Rechtsstaatsprinzip • „eine Reihe einzelner Ausprägungen und Konkretisierungen, die in ihrer Gesamtheit den freiheitlichen Rechtssaat ausmachen“ • Art. 20 Abs. III GG :„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ • Art. 20 Abs. II S2 GG :“Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“ Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Bundesstaatsprinzip • Art. 36; Art.79 III: “Gliederung des Bundes in Länder“ • Verbindung von einzelnen Staaten zu einem Staatsganzen • -> organisierter Staatsverband mit Qualität eines Staates + Staatlichkeit der Gliedstaaten • Gliedstaaten als selbständige Staaten (insbes. als Träger eigener Staatsgewalt; Kernstück: Kulturhoheit) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Art. 83 GG „Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nicht anderes bestimmt oder zulässt.“ Art. 84 I GG „Führen Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen.“ Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Bundesstaatsprinzip-Trennprinzip- • Eigene Verfassung • Eigene Organe (Landesparlamente) • Eigene Verwaltung • Verbot der „Mischverwaltung“ • Gleichwohl: Verschränkungen bei Aufgabenerfüllung Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Verwaltungstypen des Grundgesetzes • Ausführung von Landesgesetzen durch die Länder (Art. 30 GG) • Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder unter Aufsicht des Bundes (Art. 83,84 GG) • Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrag des Bundes (85 GG) • Ausführung von Bundesgesetzen durch den Bund selbst (unmittelbare oder mittelbare Bundesverwaltung gem. Art. 86 ff GG) • Ausführung von Gemeinschaftsaufgaben durch den Bund und die Länder (Art. 91a, 91b GG) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Verwaltungsaufgaben-Primärzuständigkeit der Länder Art. 30 GG „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“ Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Die öffentliche Verwaltung als Vollzug der Gesetze (I) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Die öffentliche Verwaltung als Vollzug der Gesetze (II) Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Horizontale Konzentration bzw. Dekonzentration am Beispiel einer Landesverwaltung Innenministerium Wirtschaftsministerium Verkehrsministerium Regierungspräsident Kreispolizeibehörde Gewerbeaufsichtsamt Kreisstraßenbauamt Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Grundmodelle der Staatsorganisation Aufgabenorganisationsmodell Gebietsorganisationsmodell Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Politik und Verwaltungsverflechtung in Deutschland Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften
Träger der öffentlichen Verwaltung Prof. Dr. Hubert Heinelt Einführung in die Verwaltungswissenschaften