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Beiratssitzung ear, 10. November 2011 - Aktueller Stand WEEE-Recast -. Jana Dörschel Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat IVB3 „Ressourcenschutz, Kreislauf- und Wasserwirtschaft, Energiebesteuerung“. Gliederung. WEEE Verfahrensstand Kernpunkte Anwendungsbereich
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Beiratssitzung ear, 10. November 2011- Aktueller Stand WEEE-Recast - Jana Dörschel Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat IVB3 „Ressourcenschutz, Kreislauf- und Wasserwirtschaft, Energiebesteuerung“
Gliederung • WEEE • Verfahrensstand • Kernpunkte • Anwendungsbereich • Sammelquote • Herstellerdefinition / Registrierung • Rücknahmeverpflichtung für den Handel • Ausblick
WEEE - Verhandlungsstand • Vorschlag EU-KOM: 03.12.2008 • 1. Lesung EP: 03.02.2011 • Gemeinsamer Standpunkt Rat: 14.03.2011 (einstimmig, da EU-KOM Zustimmung wegen Sammelquote und Herstellerregistrierung verweigert hat) • Abstimmung im Umweltausschuss EP in Vorbereitung auf 2. Lesung: 04.10.2011 • informelle Triloge: 18.10.2011; 10.11.2011; 29.11.2011 • Polnische Präs. strebt Einigung in 2. Lesung bis Ende 2011 an
WEEE – Kernpunkte (Anwendungsbereich 1/2) • EU-KOM • Beibehaltung des Status Quo • EP • sofortige Einführung des „open scope“ mit u.a. folgenden Ausschlüssen vom Anwendungsbereich: • ortsfeste industrielle Großwerkzeuge • ortsfeste Großanlagen • Verkehrsmittel mit Ausnahme von nicht typgenehmigten elektr. Zweirädern • nicht für den Straßenverkehr bestimmte bewegliche Maschinen • implantierbare oder infektiöse medizinische Geräte
WEEE – Kernpunkte (Anwendungsbereich 2/2) • Umweltministerrat • Stufenweise Einführung des „open scope“ durch: • Übergangszeit von 6 Jahren bei Beibehaltung des Status Quo mit sofortiger Aufnahme von Photovoltaikmodulen in den Anwendungsbereich • Einführung des „open scope“ 6 Jahren nach in Inkrafttreten der Richtlinie auf Basis von 5 Kategorien (Kühlgeräte, Monitore, Lampen, „große“ Geräte, „kleine“ Geräte) und Festlegung von Ausschlüssen • Überprüfung der Notwendigkeit des offenen Anwendungsbereichs 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie
WEEE – Kernpunkte (Sammelquote 1/2) • EU-KOM • ab 2016 eine Sammelquote von 65% • EP • ab 2016 eine Sammelquote von 85 % • Umweltministerrat • 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 45 % • 8 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 65 % • Überprüfung jeweils 3 und 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie • Berechnungsmethode ?
WEEE – Kernpunkte (Sammelquote 2/2) • Kompromissvorschlag Ratspräsidentschaft: • 4 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 45 % • 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Sammelquote von 65 % • Überprüfung der Sammelquote jeweils 3 und 7 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, wobei zweite Überprüfungsklausel auf eine Erhöhung der Sammelquote abzielen soll • Überprüfung der Berechnungsmethode 6 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie mit Blick auf „WEEE-generated“
WEEE – Kernpunkte (Herstellerbegriff/Registrierung 1/1) • EU-KOM und EP • eine einmalige EU-weite Registrierung in interoperablen Registern („europäischer Herstellerbegriff“) • Umweltministerrat • jeder Herstellermuss sich in jedem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem EEE in Verkehr gebracht werden („nationaler Herstellerbegriff“) • Kompromissvorschlag Ratspräsidentschaft • Etablierung des sog. Rechtsvertreters
WEEE –Kernpunkte (Rücknahmeverpflichtung 1/1) • EU-KOM • Rücknahmeverpflichtung wurde nicht vorgeschlagen • EP • 0:1 Rücknahmeverpflichtung von Elektrokleinstgeräten für den Handel • Umweltministerrat • bisher ablehnend