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Konflikte im Betrieb. Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten. Inhaltsverzeichnis. Küdigungsarten & Gründe. Betriebsbedingte Gründe:
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Konflikte im Betrieb
Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten Inhaltsverzeichnis
Küdigungsarten & Gründe
Betriebsbedingte Gründe: z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, … Personenbedingte Gründe: z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, … Verhaltensbedingte Gründe: z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …
Kündigungsschutz Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt Gesetzliche Regelung von Kündigungen
Aktuelles Politenmangel bei der Bundeswehr - Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel - In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung - Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“
Bis zu 7000 Kündigungen - Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN - weltweit rund 17.500 Mitarbeiter - insgesamt ca. 7000 Kündigungen - In Deutschland & im Ausland jeweils 2000 - zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen
BMW streicht mehrere tausend Stellen • nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen • ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge • betriebsbedingte Kündigungen in • der Stammbelegschaft • ausgeschlossen • - An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn
Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht • Wegen • Gesetzlicher Regelung • Gerichtsentscheidungen Eine unüberschaubare Materie
Arbeitgeber tut sich schwer arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen • Arbeitnehmer schnell überfordert
Arbeitsvertrag • Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses
Arbeitgeber: ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet Arbeitnehmer: muss die fehlenden Zeiträume nicht nacharbeiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitnehmer
Arbeitgeber • Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist • Der Arbeitgeber ist Partner des • Anspruch auf: • Dienste Arbeitvertrags
Pflichten Arbeitgeber: • Fürsorgepflicht • Beschäftigungspflicht • Pflicht zur Urlaubsgewährung • Gleichbehandlungspflicht • Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen • Einblick in die Personalakte
Informationspflicht • Pflicht zur Zeugniserteilung • Nachweisgesetz • (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet • Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen
ArbeitnehmerVerpflichtet: • Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen • Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber) • Vergütung gewähren • Fürsorge leisten • Sehr wichtig: • Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird
Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei: • z.B. Gewährung von Urlaub • Entgeltfortzahlung bei Krankheit/ Kündigungsfristen
Unmöglichkeit der Arbeitleistung • Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit : Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn
Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet: • Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn; • Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog
Betriebsrat • Setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein • Mitspracherecht: • Arbeitszeiten • Arbeitsplätze gestalten • (Personalfragen) • Einstellungen • Versetzung • Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)
Betriebsrat sorgt dafür: • Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich behandelt / niemand diskriminiert wird • Braucht: • Durchsetzungskraft • Charakterstärke
Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre • Müssen 3 wählbar sein • (hängt von der Größe des Betriebs ab) • 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz
Wahlberechtigt: • Mit 18 • Amtszeit des Betriebsrates: • 4 Jahre • Regelmäßige Betriebsratswahlen: • Letzte am: • 1. März bis 31. Mai 06
Alltägliche Aufgaben • Unterschiedlich: • Vornehmlich in Gremien arbeiten • Kontakt mit den Mitarbeitern • Einzelgespräche: • Problem mit dem Vorgesetzen
Kündigungsschutz • Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden • Sicherheit • Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet
Arbeitnehmer Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen • bedeutet der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen
Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen • in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte
Arten der Mitbestimmung(Mitbestimmungsebenen) 1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen • Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren • Vorschlagsrecht • Recht auf Akteneinsicht
2. Betriebliche Mitbestimmung • Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb - der Gestaltung der Arbeitsplätze - den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung) • Recht auf - Anhörung - Beschwerden - Akteneinsicht • Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag
verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat) Interessenvertretung der Arbeitnehmer • darf gewählt werden bei fünf ständigen Arbeitnehmer • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber • Friedenspflicht (Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)
3. Unternehmensmitbestimmung unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen • Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen • verantwortlich ist Aufsichtsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner
Ziele der Mitbestimmung • Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen - Ordnung des Betriebes - Arbeitsbedingungen - Umgang mit dem Personal - wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes
Arbeitnehmerinteresse • Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren • Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft
Arbeitgeberinteresse • wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen • reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std. • Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche • Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen Vielarbeiter: • Bremen • Mecklenburg-Vorpommern • Baden- Württemberg
57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std. Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr als 40 Std. • Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten • Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen
Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std • 37,5std Woche arbeit • Arbeitgeber darf die Änderungen der • Arbeitszeiten nicht anordnen • Überstunden : • - Buchführung (Tages-Zeitangabe)
Regelungen • -Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei • = Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc. • wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std. • = Krankenhaus-Not- • Rettungsdienst bis 70 Std.
Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten • Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel • In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt
Im grünenBereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“ Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder „ grünen Bereich“ erreicht
Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“ • Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist
Dies kann z. B. • im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50, • im gelben Bereich von +/- 15-25 bis +/-50-100 Stunden und • im roten Bereich von +/-25 bis +/-100-150 Stunden variieren
Das war's von uns Danke für eure Aufmerksamkeit Karina, Rebecca, Thu Hai und Sophia
Quellen • http://www.insm-lexikon.de/mitbestimmung.html • http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung • http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=Y29ZWS • http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat