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BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP) SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE 2. Tag der Rechtspsychologie „Wer braucht wen in der Rechtsprechung?“ am 25. September 2010 im Hilton-Hotel, Bonn. Ethik und Rechtspsychologie.
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BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP) SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE 2. Tag der Rechtspsychologie „Wer braucht wen in der Rechtsprechung?“ am 25. September 2010 im Hilton-Hotel, Bonn Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Ethik und Rechtspsychologie Ethische Fragen des Anwaltscoaching im Familienrechtaus Sicht der Familienanwältin und des SachverständigenRechtsanwältin Stefanie v. Lüdinghausen und Dipl. Psych. Frank Baumgärtel
Begriffsklärung Anwaltscoaching: Coaching von Mandanten durch den Anwalt um diesen mit der Gerichtsprozedur vertraut zu machen Coaching von Anwälten, um mit Mandanten effektiver Umgehen zu können Coaching des Mandanten im Hinblick auf die Untersuchungsmethoden des Sachverständigen: „richtige“ („erwünschte“) Antworten Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Gliederungspunkte: • Stellung der Berufe im Rechtssystem • Relevante berufsethische Grundsätze • Fachmethodische Gesichtspunkte • Mögliche Schlüsse aus den Unterschieden • Gefahr verschiedener Lösungen Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Anwälte Berufsrecht gesetzlich geregelt (BRAO; BORA) Unabhängiges Organ der Rechtspflege mit verfassungs-rechtlicher Bedeutung dem Mandanten verpflichtet als Interessenvertreter dem Recht verpflichtet: muss alle im Verfahren relevanten Fragen überblicken Psychologen Psychologie im Recht: als „Helfer“ des Gerichts Sachverständiger als Gutachter Psychologie und Recht: Vermittlung psychologischer Erkenntnisse und empirischer Ergebnisse Sachverständiger als Vermittler von Lehrsätzen Unterschiedliche berufliche Stellung im Rechtssystem Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Relevante ethische Grundsätze • Anwälte • Ethik: moralische Seite des Rechts und der damit verbundenen Gesetze und ihrer Auslegung;philosophische Fachdisziplin, die sich methodisch und systematisch mit dem sittlich guten und gelebten Ethos befasst • Streitig, ob es überhaupt ethische/moralische Pflichten gibt und ihr Inhalt, jedenfalls gibt es Rechtspflichten • § 43 BRAO: Beruf gewissen-haft ausüben, dh. lege artis(fachliche Qualität), Beachtung guter Sitten, gesetzes-konformes Verhalten • Unabhängigkeit in Annahme und Fortführung des Mandates • Psychologen • ► psychologische Erkenntnisse zum Wohle des Einzelnen und der Gesellschaft einsetzen • ► besondere Verantwortung für Vertrauen der Probanden • ► aktive Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Probanden • ► allgemeingültige Regeln der Forschung Überprüfbarkeit der Ergebnisse • ► Psychologen führen keine Studien auf der Basis von Täuschungen durch • ► Psychologen können in allen Fällen einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn das Vertrauensverhältnis zum Klienten nicht mehr besteht. • ► in der Forensischen Psychologie im wohlver-standenen Interesse Aller handeln Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Relevante gesellschaftliche Entwicklung • Anwälte • Das alles betrifft uns ebenso, hinzu kommt eine gewachsene Bereitschaft, Konflikte mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten zu lösen • Psychologen • ► wachsende Differenzierung in Subsysteme • ► erhöhte Variabilität von normativen Systemen (Familienformen /Erziehungsverantwortung) • ► verminderter Bezug zu gesellschaftlich (verfassungsgemäßen) Normierungen • (d.i. Erziehung, Bildung, Glaubenssysteme) • ► wachsende Reaktanz gegen staatliche Eingriffe • (Schulsysteme, Bildungskanon, Gerichtsurteile, Amt für soziale Dienste als Sorgerechtsträger, Verfahrensbeistand, Gutachter als Normenübermittler) Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Fachmethodische Gesichtspunkte • Anwälte • Transparenz: Verpflichtung gegenüber dem Mandanten vs. Verpflichtung gegenüber dem Recht (Kindeswohl), Aufdeckung hieraus resultie-render Konflikte • Unabhängigkeit: auch vom Mandanten vs. Weisungsgebundenheit im Auftrag (kein Miet-maul!) • Wahrheitspflicht vs. Taktieren • Bereitschaft zu gütlichen Lösungen in jeder Lage des Verfahrens vs. Gewinnenwollen • Psychologen • ► Transparenz der Rolle (Fachliche Kompetenz vs. Vollstrecker des Gerichtes) • ► Transparenz der Methoden („Testen“ vs. Explorieren = Unterhalten) • ► Erklärung der Ergebnisse vs. Begutachtung (Bewertung aufgrund der fachlichen Erkenntnisse) • ► Vertrauen durch Offenheit und Empathie vs. Projektion der Betroffenen auf fachliche Konstrukte • ► gemeinsame Verantwortlichkeit aller für die Ergebnisse vs. Kompetenzhierarchie • ► mediative Problemlösung Aller vs. Fachnormative und rechtsnormative Informationsvermittlung an das Gericht Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Mögliche Konklusionen • Anwälte • Einschätzung der Kompetenz des Gutachters • Überprüfung der Methoden des Gutachters: sind sie nachvollziehbar und anerkannt? • Vertrautmachendes Mandanten mit dem Verfahrensablauf ohne „Briefing“ für „richtiges“ Verhalten und Antworten • Ermutigung des Mandanten zu authen-tischem Verhalten • Offenheit gegenüber den Ergebnissen des Gutachters und deren Umsetzung • Psychologen • IAT (implizite Assoziationstests zur „Entlarvung“ von Voreinstellungen) • Normierte evokative Verfahren(schließen Gegensätze zwischen Appellcharakter der Äußerungen der Probanden und fachlich erschließbare kognitive, emotionale und aktionale Handlungstendenzen des Probanden) • Unveröffentlichte Normen und Testformen(weitgehender Coachingausschluß durch „Überraschung des Probanden“) • Glaubhaftigkeit(Untersuchung der Probandenschilderungen hinsichtlich Täuschungsversuchen) Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Gefahr verschiedener Lösungen • Anwälte • Verletzung des Vertrauensver-hältnisses zum Mandanten: „der steht gar nicht richtig auf meiner Seite“ • Psychologen • ► Verletzung des Vertrauensverhältnisses zu Probanden • ► Verletzung verfassungsgemäßer Rechte der Probanden • ► Mögliche Einschränkung der Überprüfbarkeit durch das Gericht (heute schon meist Realität mangels Kompetenz der Amtsgerichte) • ► möglicherweise geringere Sicherheit der wissenschaftlichen Konstrukte und Methoden Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Ergänzung zu Folie 5 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren