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Neues Berufsbildungsgesetz. Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung. Berufsbildungsgesetz. Gesetz gilt für Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird Betroffen sind ca. 1,6 Mio. junge Menschen. Berufsbildungsgesetz.
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Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung
Berufsbildungsgesetz • Gesetz gilt für Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird • Betroffen sind ca. 1,6 Mio. junge Menschen
Berufsbildungsgesetz Was wird geregelt ? • Ordnung der Berufsbildung, Ausbildungsberufe • Berufsausbildungsverhältnis • Eignung der Ausbildungsstätte • Prüfungswesen • Fort- und Weiterbildung • Organisation der Berufsbildung
Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: • Lernortkooperation, § 2, Abs. 2 • Teilausbildung im Ausland, § 2 (3) • Aufwertung der Stufenausbildung, Modell „Ausstiegsoption für Auszubildende“, § 5 • Anrechnung von Vorqualifikationen, § 7
Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: • Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 • Stärkung der Verbundausbildung, § 10 (5) • Probezeit, § 20 • Vollzeitschulische Ausbildungsgänge: Kammerprüfung im Benehmen mit dem zuständigen Landesausschuss für Berufsbildung, § 43 (2)
Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: • Berufsbildungsausschüsse für Qualitätsfragen zuständig, § 79 (1) • Lehrerstimmrecht in BBAs für Lernort Schule, § 79 (6) • Landesausschuss für Berufsbildung als regionale Kommunikationsplattform, § 83 (2)
Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen • Bessere statistische Grundlagen, (Einzeldatenerhebung), Artikel 2a Berufsbildungsreformgesetz
Berufsbildungsgesetz • Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? • Geltungsbereich des BBiG nicht erweitert • Qualität der beruflichen Bildung • Gerechtes Finanzierungssystem • Keine Verbesserung für Menschen mit Behinderung • Demokratisierung der Berufsbildung
Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? Berufsbildung europäischen Charakter geben lebensbegleitendes Lernen sichern Schlüsselrolle der AusbilderInnen stärken Berufsbildungsforschung und -statistik verbessern Keine sachgerechte Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit Berufsbildungsgesetz