430 likes | 707 Views
Wegen Inventur geschlossen.. Handelsgesetzbuch (HGB) 240 Inventar. . (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstcke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermgensgegenstnde genau zu verzeichnen und dabei den Wert der ein
E N D
1. Grundkurs Rechnungswesen - belegorientiert