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Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa www.dstgb.de. 16. Europäischer Verwaltungskongreß 2010 in Bremen Vortrag: „Lobby muß sein“. Europa in den Kommunen – Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) Referent: Dr. Klaus M. Nutzenberger, Brüssel. Tiere kennen keine Staatsgrenzen….
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Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa www.dstgb.de
16. Europäischer Verwaltungskongreß 2010 in Bremen Vortrag: „Lobby muß sein“ Europa in den Kommunen – Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) Referent: Dr. Klaus M. Nutzenberger, Brüssel
Wie viel Europa soll es sein? Kommunalpolitische Diskussion um Europa, z.B.: Welche Fragen müssen „europäisch“ beantwortet werden? Wie kann Deutschland (in der EU) die Globalisierung meistern? Was bringt uns die EU ?
Kommunale Selbstverwaltung in der EU Aus Europapolitik wurde Innenpolitik Städte und Gemeinden stehen hinter Europa – und wollen in der EU mitgestalten! Distanz zwischen „Brüssel“ und den Kommunen überbrücken
Beispiele für „kommunale Europabetroffenheit“ „Feinstaubrichtlinie“/„Lärmschutzrichtlinie“ Diskutiert: „Bodenschutzrichtlinie“ Grünbuch „Stadtverkehr“ – Aktionsplan? Öffentliches Auftragswesen „Kommunale Daseinsvorsorge“ Sozialdienstleistungen Energiemarkt Regionalpolitik und Förderinstrumente/ Städtepartnerschaftsförderung
Eurocommunal – Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes - Deutsche Kommunale Bürogemeinschaft in Brüssel: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (in Brüssel seit 1990) Europabüro des DSGV Europabüro des VKU Hospitationen, auch aus anderen europäischen Staaten
Europäische Verbandskooperation: Rat der Gemeinden und Regionen Europas/RGRE: Europäischer Dachverband der Städte und Gemeinden, Gründung 1953, 44 nationale Mitgliedsverbände, „Europäischer Mehrwert“. Mitwirkung in den Fachausschüssen, Berichterstattungen, z.B. zum Thema Daseinsvorsorge Zentralverband der öffentlichen Unternehmen in Europa, CEEP Mitgliedschaft des Europabüros des DStGB, Mitarbeit vor allem in den Ausschüssen für Kommunalwirtschaft, Umwelt, Wasser-Wirtschaft ELAN – European Local Authorities Network Informationelles Arbeits- und Kontaktnetzwerk der kommunalen Europabüros in Brüssel, 2-wöchiger Sitzungsrhythmus, Informationsaustausch, Koordinierung des Lobbying im EU-Parlament und in der EU-Kommission „Bilaterale Kontakte“ Partnerschaftsvertrag DStGB – Österreichischer Gemeindebund, Thematische Zusammenarbeit z.B. mit Französischer Bürgermeistervereinigung AMF und dem Italienischen Städte- und Gemeindebund ANCI „Sonstiges“: Netzwerke, Kontakte, Austausche
Dialog mit der Europäischen Kommission Mitarbeit in den „offiziellen“ beratenden Ausschüssen der EU-Kommission, Vertretung des DStGB in den beratenden Ausschüssen für Tourismus und für ländliche Entwicklung Mitarbeit in den Kommissionsausschüssen außerhalb der Komitologie „Roundtablegespräche“ mit Kommissionsbeamten zu spezifischen Fachthemen „Regieren in Europa“: Definition und Durchführung eines geordneten/strukturierten Dialogs (Verweis auf Ausschuss der Regionen), Entwicklung einer Konsultationskultur in der EU
Dialog mit dem Europäischen Parlament Einzelansprache von Abgeordneten und Mitarbeitern Anhörungstermine in den Ausschüssen neu: Kommunalpolitische Sprecher Intergroups des EP, z.B. zur Daseinsvorsorge, städtischen Entwicklung, Wasserwirtschaft…
Ausschuss der Regionen - Ausschuss der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union, seit 1994 - Offizielle beratende Institution der Regionen und Kommunen der EU mit Anhörungsrecht - Plenum: bis zu 350 Delegierte, 24 deutsche Delegierte, davon 3 kommunale Delegierte - Vorteile: Offizielle Institution, politisches Gewicht der Delegierten, Mitgestaltung der europäischen Agenda, Netzwerkförderung - Nachteile: Anhörungsrecht ex post - Erweitere Stellung im Europäischen Reformvertrag
Grundproblematik: EU-Binnenmarkt und öffentliche Wirtschaft und Dienstleistungserbringung • Begriffsbildung der Daseinsvorsorge, Leitbild einer leistenden öffentlichen Hand. • 2. Binnenmarkt und Grundfreiheiten – Modell ohne öffentliche Wirtschaft? • 3. „Leistungskommune“, „Gewährleistungskommune“, „Kontrollkommune“ ?
Kommunale Organisationshoheit - Organisationsformen • Kommunaler Regiebetrieb • Kommunaler Eigenbetrieb • Eigengesellschaft (GmbH, AG, ...) • Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) • Interkommunale Kooperationen / Zweckverbände / Öffentlich- und privatrechtliche Vereinbarungen /AGs
Interkommunale Zusammenarbeit Gemeinsame Erledigung pflichtiger und freiwilliger kommunalen Aufgaben – mit hohen Effizienz- und Kostengewinnen! Breite Palette praktischer Anwendung: z.B. Boden- oder (Ab-) Wasserzweckverbände, ÖPNV, Abfallwirtschaft, kommunale Datenverarbeitung – gemeinsame Sozial- und Bildungsstätten? Besondere Bedeutung für ländliche Gemeinden (Demographie) Probleme auf nationaler Ebene: z.B. Zusammenarbeit der Gemeinden über Kreis- oder Landesgrenzen hinaus, Gewerbesteueraufteilung bei gemeins. Gewerbegebieten? Problem: Europäisches Binnenmarkt- und Vergaberecht!
Bestimmungen im Vertrag von Lissabon • Grundrecht auf Zugang zu den Diensten von allgemeinem • wirtschaftlichen Interesse. • 2. Grundrecht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und der sozialen Dienste. • 3. Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. • 4. Neue Europäische Gesetzgebungsbefugnis für die Regelung der Grundsätze und Bedingungen, insbesondere wirtschaftlicher und finanzieller Art, für das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse.
Europäischer Reformvertrag: Kommunale Forderungen und Ergebnisse • Achtung der Selbstverwaltungsrechte • - Problem: „Ein europäischer Art. 28“ war wegen des Subsidiaritätsprinzips nicht möglich! • - Erstmals Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung als Teil der nationalen Identität, Art. 4 • - Aufnahme der Kommunen in Subsidiaritätskontrolle, Art. 5 • - Subsidiaritätsprotokoll
Europäischer Reformvertrag:Kommunale Forderungen und Ergebnisse • Stellenwert der Dienste der Daseinsvorsorge • Grundrecht auf Zugang zu den Diensten von allgemeinem • wirtschaftlichen Interesse, der sozialen Sicherheit und Dienste. • 3. Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. • 4. Neue EU-Verordnungsbefugnis für die Regelung der Grundsätze und Bedingungen, insbesondere wirtschaftlicher und finanzieller Art, für das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, Art. 14 AEUV + Protokoll 26 (neu). • 5. Korrektur des Binnenmarktmodells : „soziale Marktwirtschaft“, Art. 3 Nr. 3 EUV (neu).
Europäischer Reformvertrag: • Kommunale Forderungen und Ergebnisse • Stärkung des Ausschusses der Regionen • Festlegung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen bei Verletzung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzipien • Auflösung der starren Delegationsgrößen und Perspektive einer größeren deutschen und deutschen kommunalen AdR-Delegation
Autor | Dr. Klaus M. Nutzenberger, Brüssel Europabüro des Deutschen Städte-und Gemeindebundes Av. des Nerviens 9-31 B – 1040 Brüssel E-mail: Klaus.Nutzenberger@eurocommunal.eu