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Internationalisierung von Prüfungsordnungen - eine Begriffsklärung

Internationalisierung von Prüfungsordnungen - eine Begriffsklärung. Inhalt. Historie Hintergründe, Ziele und Motivation Begriffe, die es zu klären gilt Modularisierung Credit-Systeme / ECTS Voraussetzungen für die Einführung von Credit-Systemen und ihre Organisation

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Internationalisierung von Prüfungsordnungen - eine Begriffsklärung

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Presentation Transcript


  1. Internationalisierung von Prüfungsordnungen - eine Begriffsklärung

  2. Inhalt • Historie • Hintergründe, Ziele und Motivation • Begriffe, die es zu klären gilt • Modularisierung • Credit-Systeme / ECTS • Voraussetzungen für die Einführung von Credit-Systemen und ihre Organisation • Akkreditierung neuer Studiengänge

  3. Historie • Juli 1997 • Entschließung der HRK zu "Kredit-Punkte-Systemen und Modularisierung" • Oktober 1997 • Beschluss der KMK zurStärkung der internat. Wettbewerbsfähigkeit • November 1997 • Entschließung der HRK zurEinführung von Bachelor-/Masterstudiengängen und -abschlüssen

  4. Historie • August 1998 • Änderung des Hochschulrahmengesetzes • Juli 1998 / Dezember 1998 • Beschluss HRK/KMK zu Akkreditierungsverf. • 1999 • Bologna-Erklärung29 europäischer Länder zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums • Mai 2002 • KMK-Beschluss:"Alle neuen POs ohne Rahmen-PO müssen akkreditiert werden!"

  5. Hintergründe  • Hochschulausbildung dauert lange • Hohes Durchschnittsalter der Absolventen • Viele Teilzeitstudierende • Viele Studienabbrecher • Planung über 4 und mehr Jahre im Voraus wird immer schwieriger

  6. Hintergründe  • Berufsfelder erfordern eher akadem. Ausbildung • Tätigkeiten erfordern eher • Grundwissen • Methode • Kreativität • Anpassungsfähigkeit (Training on the Job) • Nationale und internationale Mobilität gewünscht(SOKRATES, ERASMUS)

  7. Ziele und Motivation  • Transparenz von Lehre, Lernen und Arbeitsbelastung • Studium zeitlich und inhaltlich flexibler planbar • kontinuierliche Leistungskontrolle • als Orientierung für die Studenten • geringere Prüfungsangst vor vielen kleinen Prüfungen • bedeutet nicht Verzicht auf Gesamt-Abschlussprüfung • Verkürzung der Studienzeiten + geringere Abbrecherquoten = erhöhte Effizienz

  8. Ziele und Motivation  • Wertsicherheit erbrachter Leistungen lebenslanges Lernen • schnellere Reaktion der Hochschulen auf Anforderungen des Arbeitsmarktes • nationale und internationale Kompatibilität= Anerkennung von zertifizierten Studienleistungen  Förderung von Mobilität

  9. Ziele und Motivation  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit • Einführung auslandsorientierter Studiengänge • Einführung kooperativer Studiengänge (Partnerhochschulen, Doppeldiplomierung) • Erleichterung, im Ausland erworbene Grade zu führen

  10. Ziele und Motivation  • Höhere Attraktivität für ausländische Studierende • Einführung Bachelor-/Masterstudiengänge • international transparenteres Studienangebot • Credit-Systeme mit ECTS als Vorbild • Akkreditierung neuer Studiengänge

  11. Empfehlungen von HRK und KMK 1997 Verstärkte Einführung von Studiengängen mit modularisiertem Aufbau und studienbegleitenden Prüfungen in Verbindung mit Credit-Point-Systemen.

  12. Begriffe, die es zu klären gilt: • Modularisierung, Modul • Bachelor / Master • Credits, Credit-Systeme, ECTS • Transfer und Akkumulation von Credits • Transcript, Diploma Supplement • Akkreditierung

  13. Modularisierung • bedeutet UmstrukturierungundNeuordnungdes gesamten Studiengangs • Berührt eigentlich nicht die Studieninhalte, ist aber eine Chance für eine Modernisierung. • ein Modulist eineTeilqualifikation • aus einer oder mehreren Veranstaltungen • mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen • mit Credits bewertet

  14. Module im Großen: • Einführung neuer konsekutiver, d.h. aufeinander aufbauender Studiengänge und Abschlüsse = Bachelor / Master Regelstudienzeiten: Bachelor: 3-4 Jahre incl. Bachelor-Arbeit Master: 1-2 Jahre incl. Master-Arbeit zusammen max. 5 Jahre

  15. Module im Kleinen: • Einteilung der Lerninhalte in Studien- oder Lerneinheiten • sie sollen Teilqualifikationen sein, die • inhaltlich zusammenhängen (Bsp. Vorlesung + Seminar), • thematisch und zeitlich abgeschlossen sind, • max. 1-2 Semester, • mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen und • mit Credits bewertet werden.

  16. Eigenschaften und Vorteile von Modulen • Gesamtqualifikation > Summe der Teilquali. • Reihenfolge ist variabel aber nicht beliebig • sachliche Wechselwirkung zwischen Modulen • inhaltlicher Standard(sinnvoll, wenn hochschulübergreifend) • Sharing-Funktion  fachübergreifende Module • leichtere Anpassung an aktuelle Anforderungen

  17. Spezialfall:Das Greifswalder Modell • BLK-Verbundprojekt zur Studiengangmodularisierung für die Geisteswissenschaften • 5 Universitäten involviert: • Greifswald, philosophische Fakultät • Bochum, Sozialwissenschaften • Frankfurt/Main, Gesellschaftswissenschaften • Mannheim, Sprachwiss., Literaturwiss., Phil. Fakultät • Regensburg, Sprachwiss., Literaturwiss., Phil. Fakultät

  18. noch mehr Module: • Mikro-Module = Studienbausteine • Studienbausteine = them. zusammengefasste Lehrveranstaltungen (2 Teile) • Meso-Module = Studieneinheiten • Bachelor: 2 fachl. Bausteine (gleichwertig!) + 1 allg. Baustein (Sprache, Allgemeinwissen) • Master: 1 fachl. Baustein • Makro-Module= Bachelor, Master, Lehrerausbildung, Promotion

  19. Chance zur Reform genutzt • Ziel des Bachelors: • kurz, grundlegend wissenschaftlich aber berufsbezogen Berufsfähigkeit erlernen • 2/3 fachl. und method. Grundwissen (2 Fachmodule)1/3 akad. Allgemeinbildung, Sprache, Kommunikation • erweiterungsfähig zur Lehrerausbildung • Für qualifizierte Absolventen: Master • fachliche Vertiefung eines der Fächer in 4 Sem. • Für qualifizierte Absolventen: Promotion

  20. Modularisierung ist eng verknüpft mit Credit-Systemen.

  21. Credit-Systeme • Credit= Bonuspunkt für bestandenes Modul • gemessen am Lernaufwand des Studenten • Credits sollen keine qualitative Aussage machen Noten werden nicht abgeschafft! • Bei Bestehen gibt es volle Anzahl Credits. • Gewichtung der Noten mit Credits • Credit-System regelt • Credits und Lehrveranstaltungen, Benotung • Akkumulierung und Transfer von Credits

  22. Modelle • Reines Credit-Akkumulierungs-System • Ursprung in USA • Abschluß bei erreichter Gesamtzahl an Credits • Transfer nicht vorgesehen • Reines Credit-Transfer-System • Anerkennung erbrachter Leistungen bei Hochschulwechsel (Bsp. ECTS) • Credit-Akkumulierungs- und Transfer-System • nutzt Vorteile beider Systeme

  23. ECTS = European Credit Transfer System • Ziel: Schaffung eines europäischen Bildungsraumes • Studentenmobilität innerhalb Europas • akademische Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

  24. ECTS -Europäische Bildungspolitik • ERASMUS • Prinzip des gegenseitigen Vertrauens • Unterschiede zwischen den europäischen Hochschulen werden akzeptiert • erweiterter Horizont für Studierende • großzügige Anerkennung von Studienleistungen

  25. ECTS - drei Prinzipien • Information (über Studiengänge und Studienleistungen) • Gegenseitiges Einvernehmen (zwischen Partnerhochschulen und der/dem Studierenden) • Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum)

  26. ECTS - quantitativer Aspekt • Keine Bestimmung von • Inhalt • Aufbau • Gleichwertigkeit von Studiengängen ! • Qualitätsaspekte sind Gegenstand der Vorbereitungen von bi- oder multilateralen Kooperationsvereinbarungen

  27. ECTS - Grundlagen • ECTS-Benutzerhandbuch der EU (Mai 1995) • Hilfe bei der Einführung des ECTS-Systems für die Austauschprogramme • Einführung von ECTS-Koordinatoren • Vorbereitung des Hochschulpersonals • Förderung von Kommunikation und Flexiblität

  28. ECTS - Eckpunkte • Informationspaket (Information Package) • verbesserte Vorlesungsverzeichnisse • Lernvereinbarung (Learning Agreement) • vereinbarte Lehrveranstaltungen • Lernabschrift (Transcript of Records) • Bestätigung erfolgreich abgeschlossener Leistungen • Verteilung der Credits (Credit Allocation)

  29. ECTS - Bewertung • Anrechnungspunkte • relativer Wert zur Bestimmung des zu absolvierenden Studienpensums • Konvention ist ein Faktor von 1,5 Credits pro SWS • Bewertungsskala - Notenumrechnung • A, B, C, D, E, FX, F hervorragen bis nicht bestanden Kein Notenersatz, sondern zusätzliche Information!

  30. ECTS - Anpassung von Noten an die ECTS-Bewertungsskala • Definition für „Bestanden“ kann in einer vorhandenen Notenskala zwischen einzelnen Hochschulen recht unterschiedlich ausfallen. • inwieweit wird die gesamte Bandbreite einer Notenskala auch angewendet? • Notenstreuung an der Hochschule untersuchen!

  31. ECTS - Anpassung von Noten Normalverteilung: Prozentsatz der erfolgreichen Studenten, die diese Note in der Regel erhalten sollen Jura, Uni Potsdam: Kurve ohne Anpassung der Notenverteilung

  32. ECTS - Anpassung von Noten Normalverteilung: Prozentsatz der erfolgreichen Studenten, die diese Note in der Regel erhalten sollen Jura, Uni Potsdam: Kurve nach Anpassung der Notenverteilung

  33. Voraussetzungen von Credit-Systemen • Modularisierung des Studienplans mit studienbegleitenden Prüfungen • Kurskatalog mit Modulbeschreibungen in einheitlichen Formen und Normen  Moduldatenbank

  34. Voraussetzungen von Credit-Systemen • Logistik • Mehraufwand für Prüfer • Mehraufwand für Prüfungsverwaltung • (quantitativ und Studienberatung) Selbstbedienungsfunktionen  Schulungen, Info-Veranstaltungen / -Materialien • Rahmenwerk (hochschulübergreifend)  sollte Charakteristika, Modalitäten, Massnahmen und Hilfestellungen enthalten

  35. Rahmenwerke = Leitfäden z. Einführung v. Credit-Systemen • Credit-Rahmenwerk für die Fachhochschulen in Baden-Württemberg • (Falk Roscher, FHT Esslingen, 1999) • Rahmenwerk zur Einführung von Leistungs-punktesystemen • (Wolfgang Gehring, Universität Ulm, März 2000) • Memorandum • Stifterverband Nov. 2000 regeln...

  36. Organisation der Einführung • Verteilung von Credits auf Module • Einteilung der Module auf Studienabschnitte • Erstellung des Kurskatalogs

  37. Verteilung von Credits auf Module • Lernaufwand pro Semester, Modul, Credit • Bottom-Up • 15 Wo/Sem à 40 h = 600 h = 60 Credits/Semester • Credit / Modul gemäß durchschnittl. Lernaufwand • Top-Down • (Credits / Modul gemäß SWS) x Umrechnungsfaktor (abh. von Art der Veranstaltung und Studiengang)

  38. Einteilung der Modul auf Studienabschnitte • Studienabschnitte sind z.B. • Diplom: Grundstudium, Hauptstudium • Bachelor/Master:Grundstudium, 3. Bachelorjahr, Master Im Rahmenwerk nur Empfehlungen, genauere Festlegung in Prüfungs- und Studienordnung

  39. Erstellung eines Kurskatalogs • zweisprachig; gedruckt und Online-Version • enthalten sein sollten: • allgemeine Infos über Hochschule und Ort, Fachgebiet, Adressen, ... • Gliederung und Ablauf des Studiums • Prüfungs- /Credit-System • inkl. Benotungsschema, evtl. Umrechnung auf ECTS • Modul- / Kursbeschreibungen (einheitlich)

  40. Mögliche Erweiterungen • Maluspunkte • Transfer-Limit • Mindest- oder Höchstleistung / Semester • dürfen nur Richtlinien sein • Praxissemester • Teilzeitstudium • spezielle Voraussetzungen

  41. Bescheinigungen • Transcript of Records • alle Module mit ausführlicher Beschreibung • Noten, Ø Notenverteilung • Umrechnungen der Noten in ECTS oder ausländische Notensysteme • Kontoauszug pro Semester möglich!

  42. Bescheinigungen • Diploma Supplement • Zeugnisergänzung mit Verweis auf das Originalzeugnis • in Englisch geschrieben • Darstellung des Studiengangs, des Instituts • inkl. Zugangsvoraussetzungen, Berechtigungen • Darstellung der Hochschule (Uni, FH) • allg. Infos über das dt. Hochschulsystem

  43. Verteilung Bachelor/Master • 9129Studiengänge insgesamt • 609 davon Bachelor und Master • Quelle: Hochschulkompass der HRK im Internet • Stand 05.03.01

  44. Verteilung Bachelor/Master • 10879 grundständige + weiterführendeStudiengänge insgesamt • 1540 davon Bachelor und Master • akkreditiert davon • 98 Bachelor • 111 Master • Quelle: Hochschulkompass der HRK im InternetStand 28.03.03

  45. Die Einführung neuer Studiengängeist ein Prozess über mehrere Semester, da vieles auf Annahmen beruht! • Die neue Struktur des Studiengangs muß sich bewähren! • Dennoch keine Gewähr für Anerkennung!

  46. Akkreditierung • Akkreditierungsrat • koordiniert und überwacht Begutachtung durch • Akkreditierungsagenturen • hinsichtlich der Qualität des Studiengangs: • fachlich und inhaltlich auf Mindeststandard • auf Berufsrelevanz • sind absehbare Entwicklungen berücksichtigt ? • Hochschule: Personal, Ausstattung, Ressourcen • Evaluation nach 5-7 Jahrenbislang 209 akkreditiert (vor 2 Jahren erst 21)

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