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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Agentur für öffentliche Verträge. Agenzia per i contratti pubblici. Die Beschaffung von Naturstein durch den öffentlichen Südtiroler Auftraggeber. Thomas Mathà. Rechtsquellen. Richtlinie 2004/18/EG GvD 163/2006

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Presentation Transcript


  1. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Agentur für öffentliche Verträge Agenzia per i contratti pubblici Die Beschaffung von Naturstein durch den öffentlichen Südtiroler Auftraggeber Thomas Mathà

  2. Rechtsquellen Richtlinie 2004/18/EG GvD 163/2006 LG 6/1998 LG 17/1993 (Art. 6 ff)

  3. Beschaffungsformen von Natursteinen mittels öffentlicher Lieferaufträge im Rahmen von öffentlichen Bauaufträgen (gemischter Auftrag)

  4. Schwellenwerte Für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs- Liefer-, und Bauaufträgen gibt es verschiedene Verfahren. Welches davon zu wählen ist, hängt insbesondere vom Auftragswert ab. EU – Schwellenwerte: 200.000 € für Dienstleistungs- und Lieferaufträge 5.000.000 € für Bauaufträge

  5. Kriterien für die Auswahl des besten Angebots im Vergabeverfahren Kriterium des niedrigsten Preises Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebot: Dabei können u.a. auch Aspekte wie Qualität sowie Ästhetik und Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden

  6. Vergaberechtsreform COM (2013) 896 Wichtige Neuheit: Berechnung der Lebenzykluskosten Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit ihre Vergabeentscheidungen aufgrund der Lebenszykluskosten der zu beschaffenden Produkte oder Bauleistungen zu treffen

  7. Vergaberechtsreform COM (2013) 896 Lebenzyklus: umfasst alle Phasen der Existenz eines Produkts, angefangen bei der Beschaffung der Rohstoffe oder der Erzeugung von Ressourcen, bis hin zu Entsorgung, Aufräumarbeiten bzw. Beendigung auch externe Umweltkosten können berücksichtigt werden (sofern monetisierbar und überprüfbar)

  8. Möglichtkeit der Berücksichtigung vergabefremder Kriterien Art. 26 der Richtlinie 2004/18/EG: Es können Bedingungen für die Ausübung eines Auftrags vorgeschrieben werden, die soziale Aspekte betreffen “Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Beschaffungswesen” (2011) der Europäischen Kommission “Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen” KOM (2008) 400 endg

  9. Möglichtkeit der Berücksichtigung vergabefremder Kriterien interessante Möglichkeiten schlägt die EU-Kommission vor > “GPP-homepage” ec.europa.eu/environment/gpp

  10. Konkrete rechtliche Rahmenbedingungen Der vergabefremde Aspekt muss im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen Zum Nachweis der sozialen/umweltmäßiger Anforderungen kann auch die Vorlage eines Gütezeichens (Zertifikats oder Labels) verlangt werden Mit der sozial verantwortlichen/grünen Beschaffung können die Ziele des Fairen Handels unterstützt werden

  11. Internationale Standards Bei öffentlichen Ausschreibungen könnte die Einhaltung folgender Standards berücksichtigt werden: Fairer Handel Zwei Organisationen (FLO und WFTO), die die Standards dafür festlegen 2009: Charta der Grundsätze für den Fairen Handel Mitteilung der EU-Kommission vom 5.5.2009 NB: Wichtig, weil Naturstein oft in ausbeuterischer Kinderarbeit abgebaut wird

  12. Internationale Standards B) Internationale Sozialstandards, Gesundheits- und Arbeitsschutz Sozialstandard: IAO Kernarbeitsnormen (sehen Vereinigungs- und Tariffreiheit, Verbot jeglicher Diskriminierung am Arbeitsplatz, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit vor) Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001:2007

  13. Gütezeichen und Zertifizierung Fair- Trade-Siegel Produktspezifische Gütezeichen und Gütezeichen branchenspezifischer Unternehmen zum Beispiel für Natursteine: - Xertifix e.V. mit Schwerpunkt Indien - WIN=WIN Fair Stone Zertifikat mit dem Schwerpunkt China, Vietnam, Indien und Türkei

  14. CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG Ziel: Schaffung eindeutiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt “Bauprodukte” = Produkte, die zum Bau von Bauwerken des Hoch-und Tiefbaus verwendet werden

  15. CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Die Bauprodukterichtlinie definiert sechs Anforderungen: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz

  16. CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Nicht Qualitätszeichen im herkömmlichen Sinne sondern Brauchbarkeitszeichen, d.h. garantiert nicht, dass die Anforderungen des Verwendungsorts notwendigerweise erfüllt werden.

  17. CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukte im Sinne der Bauprodukterichtlinie für den Bereich Naturstein: Natursteinprodukte für befahrene und nicht befahrene Verkehrsflächen (Pflasterstein, Pflasterplatte, Bordsteine) 2) Natursteinprodukte für Wand- und Deckenbekleidungen innen und außen

  18. CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukte im Sinne der Bauprodukterichtlinie für den Bereich Naturstein: 3) Platten und Fliesen für Fußboden- und Treppenbeläge innen und außen 4) Platten und Fliesen für Wand- und Deckenflächen

  19. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Natursteine den gewünschten sozialen Kriterien und Qualitätsanforderungen entsprechen: Zertifizierung einer unabhängigen Eigenerklärung als Nachweis dafür möglich, dass Natursteine z.B. nicht mit Kinderarbeit gewonnen wurden Nachteil: Überprüfbarkeit schwierig

  20. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Festschreibung in den Ausschreibungsunterlagen, dass die Natursteine den Kriterien von bestimmten Gütezeichen und/oder Zertifizierungen entsprechen müssen und mit dem entsprechenden Gütezeichen/Zertifikat verifiziert werden müssen Rechtsicheres und überprüfbares Verfahren Es können allerdings zusätzliche Kosten anfallen

  21. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren im Rahmen von Bauleistungen je nach Schwelle, mittels Direktbeauftragung/Verhandlungsverfahren/offenem Verfahren Möglichkeit: explizite Auftragserfüllungsklausel in den Leistungsverzeichnissen vorzusehen, mit der der Auftragnehmer verpflichtet werden, ausschließlich Natursteine aus Südtirol einzubauen bzw. zu liefern

  22. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Auch wenn das Risiko der Anfechtung einer solchen Klausel als gering einzustufen ist, wird ihr Inhalt als problematisch eingestuft Besser: konkrete Kriterien wie bestimmte Qualitätsanforderungen an das Produkt bzw. Aspekte wie Ästhetik und Zweckmäßigkeit vorsehen

  23. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren z.B. dass alle Anforderungen an die Verwendbarkeit am Verwendungsort erfüllt sind (Frostbeständigkeit…) Auch die ästhetische Beschaffenheit kann eine Rolle spielen. z.B. Porphyrpflaster, da das Gestein für die Umgebung typisch ist & immer verlegt worden ist

  24. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren im Rahmen von Lieferungen Je nach Ausschreibungsbetrag und Schwelle Direktbeauftragung oder offenes/nichtoffenes Verfahren Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebot anzuwenden Bewertungskriterium : Nachweis der Herkunft der zu verwendenden Natursteine

  25. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Mehr Bewertungspunkte wenn mittels Zertifizierung die Einhaltung von Sozialstandards nachgewiesen wird Auch hier können bestimmte Qualitätsanforderungen an das Produkt bzw. Aspekte und Zweckmäßigkeit als Auswahlkriterien in der Ausschreibung vorgesehen werden

  26. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Rahmenverträge die AOV wird zukünftig für die Beschaffung von Natursteinen für alle Südtiroler Vergabestellen einen Rahmenvertrag ausschreiben Vorteile: bessere Preise, Verwaltungsaufwand für einzelne Vergabstelle ist gering, größere Produktauswahl, möglich AOV wird Elemente “green public procurement” berücksichtigen, wie z.B. 0-km-Regel

  27. Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Zukunftsaussichten: Durch die von der Vergaberechtsreform vorgesehenen Lebenszykluskostenrechnung wird die Beschaffung bzw. Verwendung von Natursteinen, die direkt aus Südtiroler Steinbrüchen bezogen werden wesentlich erleichtert werden

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