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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Agentur für öffentliche Verträge. Agenzia per i contratti pubblici. Die Beschaffung von Naturstein durch den öffentlichen Südtiroler Auftraggeber. Thomas Mathà. Rechtsquellen. Richtlinie 2004/18/EG GvD 163/2006
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Agentur für öffentliche Verträge Agenzia per i contratti pubblici Die Beschaffung von Naturstein durch den öffentlichen Südtiroler Auftraggeber Thomas Mathà
Rechtsquellen Richtlinie 2004/18/EG GvD 163/2006 LG 6/1998 LG 17/1993 (Art. 6 ff)
Beschaffungsformen von Natursteinen mittels öffentlicher Lieferaufträge im Rahmen von öffentlichen Bauaufträgen (gemischter Auftrag)
Schwellenwerte Für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs- Liefer-, und Bauaufträgen gibt es verschiedene Verfahren. Welches davon zu wählen ist, hängt insbesondere vom Auftragswert ab. EU – Schwellenwerte: 200.000 € für Dienstleistungs- und Lieferaufträge 5.000.000 € für Bauaufträge
Kriterien für die Auswahl des besten Angebots im Vergabeverfahren Kriterium des niedrigsten Preises Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebot: Dabei können u.a. auch Aspekte wie Qualität sowie Ästhetik und Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden
Vergaberechtsreform COM (2013) 896 Wichtige Neuheit: Berechnung der Lebenzykluskosten Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit ihre Vergabeentscheidungen aufgrund der Lebenszykluskosten der zu beschaffenden Produkte oder Bauleistungen zu treffen
Vergaberechtsreform COM (2013) 896 Lebenzyklus: umfasst alle Phasen der Existenz eines Produkts, angefangen bei der Beschaffung der Rohstoffe oder der Erzeugung von Ressourcen, bis hin zu Entsorgung, Aufräumarbeiten bzw. Beendigung auch externe Umweltkosten können berücksichtigt werden (sofern monetisierbar und überprüfbar)
Möglichtkeit der Berücksichtigung vergabefremder Kriterien Art. 26 der Richtlinie 2004/18/EG: Es können Bedingungen für die Ausübung eines Auftrags vorgeschrieben werden, die soziale Aspekte betreffen “Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Beschaffungswesen” (2011) der Europäischen Kommission “Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen” KOM (2008) 400 endg
Möglichtkeit der Berücksichtigung vergabefremder Kriterien interessante Möglichkeiten schlägt die EU-Kommission vor > “GPP-homepage” ec.europa.eu/environment/gpp
Konkrete rechtliche Rahmenbedingungen Der vergabefremde Aspekt muss im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen Zum Nachweis der sozialen/umweltmäßiger Anforderungen kann auch die Vorlage eines Gütezeichens (Zertifikats oder Labels) verlangt werden Mit der sozial verantwortlichen/grünen Beschaffung können die Ziele des Fairen Handels unterstützt werden
Internationale Standards Bei öffentlichen Ausschreibungen könnte die Einhaltung folgender Standards berücksichtigt werden: Fairer Handel Zwei Organisationen (FLO und WFTO), die die Standards dafür festlegen 2009: Charta der Grundsätze für den Fairen Handel Mitteilung der EU-Kommission vom 5.5.2009 NB: Wichtig, weil Naturstein oft in ausbeuterischer Kinderarbeit abgebaut wird
Internationale Standards B) Internationale Sozialstandards, Gesundheits- und Arbeitsschutz Sozialstandard: IAO Kernarbeitsnormen (sehen Vereinigungs- und Tariffreiheit, Verbot jeglicher Diskriminierung am Arbeitsplatz, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit vor) Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001:2007
Gütezeichen und Zertifizierung Fair- Trade-Siegel Produktspezifische Gütezeichen und Gütezeichen branchenspezifischer Unternehmen zum Beispiel für Natursteine: - Xertifix e.V. mit Schwerpunkt Indien - WIN=WIN Fair Stone Zertifikat mit dem Schwerpunkt China, Vietnam, Indien und Türkei
CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG Ziel: Schaffung eindeutiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt “Bauprodukte” = Produkte, die zum Bau von Bauwerken des Hoch-und Tiefbaus verwendet werden
CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Die Bauprodukterichtlinie definiert sechs Anforderungen: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz
CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Nicht Qualitätszeichen im herkömmlichen Sinne sondern Brauchbarkeitszeichen, d.h. garantiert nicht, dass die Anforderungen des Verwendungsorts notwendigerweise erfüllt werden.
CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukte im Sinne der Bauprodukterichtlinie für den Bereich Naturstein: Natursteinprodukte für befahrene und nicht befahrene Verkehrsflächen (Pflasterstein, Pflasterplatte, Bordsteine) 2) Natursteinprodukte für Wand- und Deckenbekleidungen innen und außen
CE-Kennzeichnung für Produkte aus Naturstein Bauprodukte im Sinne der Bauprodukterichtlinie für den Bereich Naturstein: 3) Platten und Fliesen für Fußboden- und Treppenbeläge innen und außen 4) Platten und Fliesen für Wand- und Deckenflächen
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Natursteine den gewünschten sozialen Kriterien und Qualitätsanforderungen entsprechen: Zertifizierung einer unabhängigen Eigenerklärung als Nachweis dafür möglich, dass Natursteine z.B. nicht mit Kinderarbeit gewonnen wurden Nachteil: Überprüfbarkeit schwierig
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Festschreibung in den Ausschreibungsunterlagen, dass die Natursteine den Kriterien von bestimmten Gütezeichen und/oder Zertifizierungen entsprechen müssen und mit dem entsprechenden Gütezeichen/Zertifikat verifiziert werden müssen Rechtsicheres und überprüfbares Verfahren Es können allerdings zusätzliche Kosten anfallen
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren im Rahmen von Bauleistungen je nach Schwelle, mittels Direktbeauftragung/Verhandlungsverfahren/offenem Verfahren Möglichkeit: explizite Auftragserfüllungsklausel in den Leistungsverzeichnissen vorzusehen, mit der der Auftragnehmer verpflichtet werden, ausschließlich Natursteine aus Südtirol einzubauen bzw. zu liefern
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Auch wenn das Risiko der Anfechtung einer solchen Klausel als gering einzustufen ist, wird ihr Inhalt als problematisch eingestuft Besser: konkrete Kriterien wie bestimmte Qualitätsanforderungen an das Produkt bzw. Aspekte wie Ästhetik und Zweckmäßigkeit vorsehen
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren z.B. dass alle Anforderungen an die Verwendbarkeit am Verwendungsort erfüllt sind (Frostbeständigkeit…) Auch die ästhetische Beschaffenheit kann eine Rolle spielen. z.B. Porphyrpflaster, da das Gestein für die Umgebung typisch ist & immer verlegt worden ist
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren im Rahmen von Lieferungen Je nach Ausschreibungsbetrag und Schwelle Direktbeauftragung oder offenes/nichtoffenes Verfahren Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebot anzuwenden Bewertungskriterium : Nachweis der Herkunft der zu verwendenden Natursteine
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Mehr Bewertungspunkte wenn mittels Zertifizierung die Einhaltung von Sozialstandards nachgewiesen wird Auch hier können bestimmte Qualitätsanforderungen an das Produkt bzw. Aspekte und Zweckmäßigkeit als Auswahlkriterien in der Ausschreibung vorgesehen werden
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Rahmenverträge die AOV wird zukünftig für die Beschaffung von Natursteinen für alle Südtiroler Vergabestellen einen Rahmenvertrag ausschreiben Vorteile: bessere Preise, Verwaltungsaufwand für einzelne Vergabstelle ist gering, größere Produktauswahl, möglich AOV wird Elemente “green public procurement” berücksichtigen, wie z.B. 0-km-Regel
Konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren Zukunftsaussichten: Durch die von der Vergaberechtsreform vorgesehenen Lebenszykluskostenrechnung wird die Beschaffung bzw. Verwendung von Natursteinen, die direkt aus Südtiroler Steinbrüchen bezogen werden wesentlich erleichtert werden