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Zusammenschluss der agmav en. 1. Bisheriger Zuschnitt. Status quo. Es gibt drei agmav en Braunschweig Hannover Oldenburg Die 3 Vorstände tagen getrennt und behandeln zu einem sehr hohen Prozentsatz dieselben Themen Teilweise beraten „Spezialisten“ auch MAVen außerhalb der eigenen agmav.
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Status quo • Es gibt drei agmaven • Braunschweig • Hannover • Oldenburg • Die 3 Vorstände tagen getrennt und behandeln zu einem sehr hohen Prozentsatz dieselben Themen • Teilweise beraten „Spezialisten“ auch MAVen außerhalb der eigenen agmav
Status Quo • Jede agmav verfügt über eine Finanzierung des zuständigen DW incl. (Teil)freistellungen • Finanzierung und Freistellungen sind nicht über DW-Grenzen hinweg verteilbar
Ziele des Zusammenschlusses • Bündelung der Kompentenz • Vermeidung von unnötiger Doppelarbeit • Effektiverer Einsatz der Ressourcen • Angleichung der Beratungsqualität auf gutem Niveau • Schnellere Entscheidungswege für niedersachsenweite Angelegenheiten
Geplante agmav-Nds. • Die 3 agmaven schließen sich zusammen • Es gibt nur noch einen Vorstand • Finanzierung und Freistellungen bleiben der Höhe nach auf dem jetzigen Stand, können aber frei verteilt werden • Es werden 3 Regionen gebildet • Sie haben etwa gleiche Anzahl von MAVen • Sie nehmen Rücksicht auf gewachsene (Beratungs)strukturen
Aufgaben der Regionen • Die Regionalversammlungen ersetzen die Versammlungen der früheren agmaven • Die Regionalversammlung dient dem Erfahrungsaustausch und der Willensbildung der agmav in der jeweiligen Region • Die Regionalversammlung wählt aus ihrer Mitte sechs Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der agmav-Nds.
Die Vollversammlung • Die Vollversammlung ersetzt die bisherige gemeinsame Mitgliederversammlung • Sie hat dieselben Aufgaben wie die bisherige gemeinsame Mitglieder-versammlung • Sie wählt auch die Mitglieder für die ARK-Nds. • Sie wählt den Vorstand
Vorstandswahlen • Der Vorstand besteht aus 18 Mitgliedern • Er wird in der Vollversammlung aus den Vorschlägen der Regionen (jeweils 6) gewählt • Schlägt eine Region weniger als 6 Vorstandsmitglieder vor, so können alle MAVen und der agmav-Vorstand weitere KandidatInnen vorschlagen
Vorstandswahlen • Die von den Regionalversammlungen Vorgeschlagenen sind gewählt, wenn sie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten • Müssen weitere KandidatInnen vorgeschlagen werden, ist der/die Kandidat/in, gewählt, der/die die meisten Stimmen erhalten hat
Zeitpunkt der Vorstandswahl • Zur Zeit gibt es zwei Wahlzeiträume • DW Hannover • Alle anderen (DW Braunschweig und Oldenburg und alle verfassten Kirchen) • Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Neuwahl der Mitarbeitervertretungen beim Diakonischen Werk Hannovers, sind die Regionalversammlungen zu den Wahlen einzuberufen. • Danach dann Vorstandswahl in der Vollversammlung
Übergangsmandat • Die jetzigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur turnusmäßigen Neuwahl (2008/9) im Amt
Weitere Änderungen • Stimmrecht: Mitglieder mit • bis zu drei Mitarbeitervertretern eine Stimme, • fünf Mitarbeitervertretern zwei Stimmen, • siebenbisfünfzehn Mitarbeitervertretern drei Stimmen, • mehr als fünfzehn Mitarbeitervertretern fünf Stimmen
Weiteres Vorgehen • Diskussion der Satzung in den MAVen • Rückmeldung von Änderungswünschen an den Vorstand bis Ende August • Wenn erforderlich, Einrichtung einer Arbeitsgruppe, zur Einarbeitung der Änderungswünsche in den Satzungsentwurf, zu der Personen aus den Maven eingeladen werden, die Änderungswünsche machen • Beschluss über die Satzung am 20.09.06