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Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-Gesundheitsmarkt Hubert Erhard. Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost Halle Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg V B G K. SGB VII Ziele Medizinische Rehabilitation
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Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-GesundheitsmarktHubert Erhard Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost Halle Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg V B G K
SGB VII Ziele Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Soziale Rehabilitation Mitteleinsatz Alle geeigneten Mittel SGB V Ziele Gesundung Mitteleinsatz Wirksam, wirtschaftlich und nur im notwendigen Umfang
Aufgaben und Leistungender Unfallversicherungsträger Alles aus einer Hand
Ausgaben 2006 GUV GKV 84 % 22 % Aufwendungen für Behandlungen ( ambulant, stationär, Hilfsmittel ) Aufwendungen für Krankenhausfolgeleistungen ( Renten, berufliche und soziale Reha, Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall ) 57 % 4%
Passage aus dem KHEntg-Gesetz – 1) Nach § 1 Abs. 2 KHEntgG gilt das Gesetz auch für „Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit nicht die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt“. -> Daraus folgt, daß in Krankenhäuser bzw. Krankenhausabteilungen der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Versicherte der Berufsgenossenschaften außerhalb des KHEntg-Gesetz nach SGB VII behandelt und rehabilitiert werden können. 2) Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) § 5 Nichtförderungsfähige Einrichtungen (1) Nach diesem Gesetz werden nicht gefördert . . . 11. Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Vereinigungen
Krankenhauslandschaft in Deutschland 2139 (Statistisches Bundesamt) in Deutschland, davon sind 601 am VAV-Verfahren beteiligt Behandlung BG-Versicherter nach SBG V (Budget / Fallpauschalen) Ausgenommen 9 BG-Unfallkliniken
BG – Kliniken *VAV-Krankenhäuser Vergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten Nicht zum VAV-Verfahren zugelassene Krankenhäuser Vergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten * VAV = Verletzungsartenverfahren
Betriebskosten durch Klinik aus DRGs • Investitionen durch Land • (nicht zu verzinsender oder • zurückzuzahlender Zuschuss) • Klinik Eigenkapital • wieder erwirtschaften BG-Klinik Betriebskosten durch Klinik aus DRGs und tagesgleiche Pflegesätze • Investitionen durch • Gemeinschaftsfonds • wieder erwirtschaften, d. h. 2. Krankenhaus wird gebaut • Klinik Eigenkapital • wieder erwirtschaften
Durchschnittliche Abschreibungen Krankenhaus Hamburg -> 1,8 Mio. € aber: BG Unfallkrankenhaus Hamburg -> 10,4 Mio. € Sachsen-Anhalt -> 1,2 Mio. € aber: BG Kliniken Bergmannstrost Halle -> 5,4 Mio. €
Heutige Situation In den Kliniken, die dem SGB V unterliegen, gibt es keine Unterschiede in der Behandlung und in der Vergütung von GKV – oder BG – Patienten. Die Umsetzung der Anforderungen des SGB VII sind daher hier, unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum möglich. Bedeutung der BG - Kliniken !
Bislang VAV-Zulassung bei Erfüllen der personelle, baulichen und investiven Voraussetzungen ohne Bedarfsprüfung und ohne Qualitätsprüfung d. h. SGB V oder SGB VII Behandlung spielt keine Rolle
BG-Kliniken verfügen über Zentren für: • Querschnittgelähmte (ca. 50% aller Querschnittgelähmtenbetten) • Schwerbrandverletzte (ca. 50% aller Schwerbrandverletztenbetten) • Polytraumen • Osteitis • Handverletzungen • Schwer-Schädelhirnverletzte • Unfallchirurgische Verletzungen • Rehabilitation (physikalische Therapie)
Patient 1: W.A. 41 Jahre BG-PatientHandwerker mit Kreissägenverletztung Diagnose: • komplette Amputation der li. Hand in Höhe der Handwurzel • Amputation des Ringfingers in Höhe des Mittelgliedes • Amputation des Kleinfingers in Höhe des Grundgliedes Therapie: Replantation der linken Hand; Stumpfbildung am Ringfinger und Kleinfinger links
Replantationsdauer 16 Std., 3 Ärzte, 3 Schwestern, postoperative Intensivüberwachung
Erzielte Funktionen:endgradig inkompletter Faustschluss li. für Zeige- und Mittelfinger
Schutzsensibilität der linken Hand, sicheres Unterscheidungsvermögen für warm / kalt
Ca. 20 % Kraftentwicklung gegenüber der unverletztenHand - brauchbare Funktion der Hand für Grobgriff, Spitz- und Schlüsselgriff
weitere erzielte Funktion: • Deutliche Wetterfühligkeit der linken Hand und Schmerzen nach Belastung • Bewegungseinschränkung des linken Handgelenkes um die Hälfte im Seitenvergleich • Opponierbarkeit des Daumens um 1/3 im Vergleich zur Gegenseite eingeschränkt Unfallversicherter wieder am alten Arbeitsplatz tätig!
Kostenträger- Sicht (GUV) Replantation Kosten stat. Behandlung: 29.276 € Verletztengeld: 23.400 € Rentenleistungen: 343.000 € Gesamtkosten GUV: 395.766 € Falldemonstration : Kostenvergleich Replantation versus Amputation Amputation Kosten stat. Behandlung (BG): 15.918 € Prothesenversorgung: 92.000 € Verletztengeld: 9.072 € Umschulung / Übergg. 75.000 € Rentenleistungen: 432.000 € Gesamtkosten GUV: 654.038 €
M, 29 J., KFZ-Mechaniker, Unfall 1987 Nach Marknagelung Infektionssitation US mit div. Op‘s: ME, Markraumaubohrung, Knochenfensterungen Geplante US – Amputation, Vorstellung BUKH: 2000
Vorher: MdE 40%, BU beantragt, Amputation geplant Erhebliche Arbeitsfehlzeiten über einen Gesamtzeitraum von 13 Jahren Jetzt: MdE 30 %, Weiterhin AF als KFZ- Mechaniker
Kostenanalyse (ab Behandlung BUKH) Unterschenkelerhalt Kosten stat. Behandlung: 28.000 € Verletztengeld: 22.500 € Rentenleistungen: 328.000 € Hilfsmittelversorgung 28.500 € (orth. Schuhe, Gehapparat) Gesamtkosten GUV: ~407.000 € versus Amputation Kosten stat. Behandlung: 11.000 € Prothesenversorgung: 65.000 € Verletztengeld: 15.000 € Umschulung / Übergg. 107.000 € Rentenleistungen: 442.000 € Wäschemehrverschleiß 21.000 € Gesamtkosten GUV: 661.000 €
Das Prinzip „Alles aus einer Hand“ Die Behandlung in den BG-Kliniken erfolgt nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“: • Akutbehandlung • Intensivbehandlung • Komplexe Stationäre Behandlung (KSR) • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) • Ambulante Physio- und / Ergotherapie • Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit • Berufsspezifische Belastungserprobung
Fallpauschalen „Lernendes System“ Qualität wird nicht gewertet -> septische Chirurgie 94% der Aufnahmen im BUK Hamburg kommen mit durchschnittlich 6 erfolglosen oder „Fallbehandlungen“
Die erfolglosen bzw. Fallbehandlungen sind besonders preiswert Folge: Die teure, erfolgreiche BG- Behandlung ist im Kalkulations- verfahren unplausibel teuer Ausschluß am Kalkulationsverfahren wegen Unplausibilität
Fallpauschalen entwickeln größere Spanne zwischen Kostendeckung und Qualität
Keine Schnittstellenproblematik • Alle Einrichtungen stehen zur Verfügung • Keine Verlegungen -> Kein Informationsverlust -> Kontinuität • Ineinandergreifen von Akutmedizin und Rehabilitation
Alternativen 1. Weitere BG-Kliniken: Unwirtschaftlich Politisch nicht gewünscht • SGB VII: Traumanetzwerk 2.1. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken in unfallchirurgisch ausgerichteten Schwerpunktkrankenhäusern 2.2. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken im VAV-Häusern der Grund- und Regelversorgung
Abteilungen des BG Unfallkrankenhauses Hamburg im • Friederikenstift Hannover (Hr. Prof. Dr. Lill) • Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Hamburg (Hr. Dr. Bohn) • Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck (Hr. Prof. Dr. Jürgens) • Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel (Hr. Prof. Dr. Seekamp) • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Hr. Prof. Dr. Rüger) • Universitätsklinikum Göttingen (Hr. Prof. Dr. Stürmer)
Abteilungen der BG-Kliniken Bergmannstrost Halle im • Helios-Klinik Erfurt (Hr. Prof. Dr. Winker) • Helios-Klinik Gotha (Hr. Prof. Dr. Höfler)
Abteilungen des Unfallkrankenhauses Berlin (ukb) • Achenbach Krankenhaus (Klinikum Dahme-Spreewald) • UKE Greifswald (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald)
Berufsgenossenchaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum GmbH • UKE Münster (Prof. Raschke) • Kliniken Stadt Köln-Merheim (Prof. Buillon)
Qualitätssicherung Behandlungspfade Denkschriften Dienstanweisungen (z. B. Berichts- und Gutachtenerstattung) Verzahnung mit Reha-Management der BG-Verwaltungen
Aufbau einer Qualitätssicherungsstelle derzeit in Entwicklung
Sicherstellungsauftrag im D-Arzt Bereich Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten wird Auswirkungen auf die flächendeckende D-Arztversorgung haben. Sowohl qualifizierte D-Ärzte als Funktionsärzte an Krankenhäusern als auch D-Ärzte als niedergelassene D-Ärzte BG-Kliniken können die flächendeckende Versorgung mit D-Ärzten an Krankenhäusern und in D-Arzt-Praxen sicherstellen