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Aufbau der Vorlesung. 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung
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Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung 07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen 08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium 09. Arbeitsmarktpolitik 10. Kapitalmarktpolitik 11. Integrationspolitik 12. Politik zugunsten der Entwicklungsländer
Kapitel VIII Handelspolitik:Die handelspolitischen InstrumenteFortsetzung
Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (20) • Das finanzpolitische System der Zölle und Prämien (Forts.) • 5. Theorem vom Zolloptimum: • Das Handelsgleichgewicht liegt im allgemeinen nicht auf der höchstmöglichen Handelsindifferenzkurve. • Deshalb entsteht die Frage, ob die inländische Wohlfahrt nicht durch eine Zollerhebung verbessert werden könnte. • Ausgangsthese: Jede Zollerhöhung führt zu einer Verbes-serung der Terms of Trade und • damit zu einer partiellen Wohlfahrtssteigerung.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (21) • Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung): • Wenn der Staat einen Importzoll erhebt, wird dem Ausland quasi nur der Teil des gesamten Angebotes an Exportgütern angeboten, der nach Zollabzug verbleibt. • Dies bedeutet, dass die inländische Tauschkurve nach links im Umfang der Zolleinnahmen nach links verscho-ben wird. • Dadurch entsteht ein neuer Schnittpunkt der durch Zölle modifizierten Tauschkurve (TImod) Inlandes mit der Tauschkurve des Auslandes. • Dieser Schnittpunkt liegt auf einer Handelsindifferenz-kurve des Inlandes mit höherem Nutzen, da der Schnitt-punkt höheren Terms of Trades (ToT) entspricht.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (22) • Theorem vom Zolloptimum (Fortsetzung): • Es lässt sich anhand folgender Graphik zeigen, dass eine Zollerhöhung solange eine Wohlfahrtssteigerung auslöst, bis die durch den Schnittpunkt gehende inländische Handelsindifferenzkurve die ausländische Tauschkurve tangiert.
HIopt HIz TImod z AI Im1 ToT2 Ex1 Theorie des Zolloptimums TI Im TA HIFH ToT1 Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (23) • Kritik: • Es muss unterschieden werden zwischen den Terms of Trades aus der Sicht der Privaten und der Volks-wirtschaft. • Die Volkswirtschaft (Staat und Private) hat mit wachsenden Zöllen für eine Importgütereinheit im-mer weniger Exportgüter an das Ausland zu entrich-ten. • Die Privaten hingegen haben bei wachsenden Zöllen für eine Importgütereinheit immer mehr Exportgüter hinzugeben. • Eine endgültige Beurteilung ist nur möglich, wenn man die Verwendung der Zolleinnahmen mit be-rücksichtigt.
TImod ToTpriv ToTz Theorie des Zolloptimums TI Im TA ToTFH Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (24) • zweite Kritik: • Die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft hängt nicht nur von den Terms of Trades ab, sondern auch vom Außenhandelsvolumen. • Dieses jedoch wird durch Zollerhöhung vermindert. • Mengen- und Preiseffekt wirken gegeneinander; • es gibt eine bestimmte Zollhöhe, bei der ein Optimum erreicht wird; • und diese entspricht dem Zoll, bei dem die inländische Tauschkurve die HI-Kurve tangiert.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (25) • Beweisführung: • Es besteht eine Analogie zum Verhalten eines Mono-polisten, der vor der Frage steht, ob er durch eine weitere Preissteigerung seinen Gewinn vermehren kann. • Eine Preissteigerung verursacht eine Zunahme des Stückgewinnes; der Gesamtgewinn steigt partiell im gleichem Ausmaß wie der Preis an. • Gleichzeitig sinkt die Nachfragemenge und damit wie-derum der Gesamtgewinn partiell. • Welche partielle Tendenz überwiegt, hängt bekannt-lich von der Nachfrageelastizität ab.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (26) • Nur dann, wenn diese Elastizität kleiner als eins ist, überwiegt der positive Preiseffekt. • Ex definitione ist hier der prozentuale Rückgang der Menge geringer als der prozentuale Anstieg des Prei-ses. • Bei Unterstellung linearer Nachfragekurven, die die Achsen schneiden, steigt die Elastizität der Nachfra-gekurve vom Schnittpunkt mit der x-Achse aus ge-rechnet bei sukzessiver Verknappung der Gütermen-ge. • Das Umsatzmaximum ist dort erzielt, wo die Ela-stizität der Nachfrage den Wert eins erreicht.
p1 x1 Analogie Monopolgewinn h = dx / dp * p/x h = ¥ i) p0 * x0 ii) p1 * x1 iii) dp * x1 > dx * p0 Þ dU > 0 solange h < 1 h = 1 + p0 NE - h = 0 x0
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (27) • Beweisführung anhand der Marshallschen Tauschkurven • Eine sukzessive Zollerhöhung führt c. p. zu einer Ver-lagerung der inländischen Tauschkurve nach links. • Damit findet eine Bewegung entlang der ausländi-schen Tauschkurve in Richtung Ursprung statt. • Die Terms of Trades für das zollerhebende Land stei-gen an. Dies entspricht der Zunahme des Stückge-winnes; es ist dies der Preiseffekt. • Gleichzeitig werden zunächst Handelsindifferenzkur-ven mit einem höheren Wohlfahrtsindex geschnitten. • Dies ist gleichbedeutend damit, dass der Mengen-effekt zunächst überwiegt.
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (28) • Es gibt jedoch eine kritische Zollhöhe, bei der die ausländische Tauschkurve eine Handelsindifferenz-kurve tangiert. • Bei dieser Zollhöhe ist das Optimum an Wohlfahrt erreicht. • Bei weiteren Zollerhöhungen werden wiederum Han-delsindifferenzkurven geschnitten, die eine geringere Wohlfahrt anzeigen.
Theorie des Zolloptimums TI Im TA HIFH HIopt HIz TImod z AI Im1 ToT2 ToT1 Ex1 Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (29) • dritte Kritik: • Wenn das Ausland Retorsionszölle einführt, gehen auf der einen Seite die Gewinne bei den Terms of Trades zurück. • Gleichzeitig vermindert sich das Außenhandelsvo-lumen erneut. • Per Saldo verbleibt es beim negativen Mengeneffekt.
zIopt zAopt Retorsionszölle Im FH WI (zIopt) > WI (FH) > WI (zAopt) WA (FH) > WA (zAopt) > WA (zIopt) Ex
Frage 2: Welche Wirkungen gehen von Zöllen aus ? (30) • Zölle aufgrund gesamtwirtschaftlicher Zielsetzungen: • Eine solche Zielsetzung wird wie folgt begründet: • Eine Wechselkursvariation sei nicht möglich und eine Anpassung über eine Deflation etc. ist nicht erwünscht; • Eine weitere Begründung für Zölle: • hier ist eine selektive Wirkung möglich, indem man einzelne Güter ausspart und für diese Güter keinen Zoll erhebt, im Gegensatz zu Wechselkursänderungen, die stets alle Güter betreffen.
Fazit: (2a) • Zölle werden oftmals deshalb erhoben, um dem Staat zusätzliche Einkommensquellen zu eröffnen (Finanzzölle). • Dies war z. B. das Hauptmotiv für die protektionistischen Maß-nahmen des Merkantilismus. • Auch für die heutigen Entwicklungsländer gilt, dass die Zoll-einnahmen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen des Staates ausmachen. • In den hochentwickelten Staaten ist jedoch der Anteil der Zolleinnahmen extrem gering, • in der BRD erreichten die Zolleinnahmen im letzten Jahrzehnt weniger als 1 % der Gesamteinnahmen des Staates.
Fazit: (2b) • Nicht jede Zollsatzerhöhung führt zu einem Zuwachs der Zoll-einnahmen. • Jede Zollsatzerhöhung vergrößert zwar die Staatseinnahmen da-durch, dass pro importierter Einheit höhere Einnahmen erzielt werden, • verringert jedoch partiell wiederum die Zolleinnahmen, da die Zollerhöhung zu einer Preissteigerung führt und die Preisstei-gerung eine Reduzierung der Nachfrage nach Importen auslöst. • Da bei Preissteigerungen im allgemeinen die Nachfrage-Preis-Elastizität ansteigt, wird der zollmindernde Effekt einer Zollsatz-erhöhung immer größer, • sodass bei einer kritischen Zollhöhe die Zolleinnahmen ihr Maxi-mum erreichen.
Fazit: (2c) • Die Einführung oder Erhöhung von Schutzzöllen zugunsten eines Wirtschaftssektors führt zu einer Erhöhung des Preises, das inländische Angebot, die Beschäftigung und die Gewinne steigen, die Importmenge geht zurück. • Allerdings verringert sich aufgrund der Preissteigerung auch die Nachfrage nach diesen Gütern, sodass die inländische Mehrpro-duktion geringer ausfällt als der Rückgang der Importmenge. • Kritisch muss angemerkt werden, dass dieser Schutzeffekt in dem Maße geringer ausfällt, indem die ausländischen Unternehmun-gen mit Preissenkungen reagieren.
Fazit: (2d) • Auch gilt es zu berücksichtigen, dass Protektionismus stets zu einer Verringerung in der Produktivität und damit im realen Volkseinkommen führt und • dass auf diesem Wege die Konsumnachfrage um ein weiteres zu-rückgeht. • Fr. List hatte die Schutzzölle als vorübergehende Erziehungszöl-le verteidigt. • In der Anfangsphase entstünden Entwicklungskosten, die den be-reits weiterentwickelten Volkswirtschaften nicht mehr entstün-den. • Deshalb sei auch eine Industrie, die langfristig international konkurrenzfähig sei, in der Entwicklungsphase nicht in der Lage, sich gegenüber den höherentwickelten ausländischen Unterneh-mungen zu behaupten.
Fazit: (2e) • Gegen diese Argumentation muss eingewandt werden, dass Zölle nur sehr schwer wieder abgebaut werden können, • dass sich während des Schutzes wegen Verminderung des Wett-bewerbes die Anreize zur Rationalisierung vermindern und • dass auch die Unternehmungen zur Produktion bereit sein müss-ten, wenn zu erwarten ist, dass die vorübergehenden Verluste durch Erträge in der Zukunft kompensiert werden. • Nur im Falle externer Entwicklungskosten (die zukünftigen Er-träge fallen anderen Unternehmungen zugute!) überzeugt die List'sche Argumentation.
Fazit: (2f) • Die Internalisierung externer Kosten lässt sich jedoch besser mit Hilfe einer Patentschutzgesetzgebung als mit Protektionismus er-reichen. • Schutzzölle werden auch zugunsten von Arbeitnehmern verlangt, da Freihandel über eine internationale Konkurrenz mit Niedrig-lohnländern zu einem Lohndruck führe. • Kritisch muss angemerkt werden, dass höhere Löhne in der Regel wegen höherer Arbeitsproduktivität gewährt werden können und somit die Stückkosten und die internationale Wettbewerbsfähig-keit gar nicht tangieren. • Allerdings führt das Heckscher-Ohlin-Theorem zu einer gewissen Rechtfertigung von Schutzzöllen, da Freihandel dazu führt, dass der jeweils knappere Faktor weniger knapp wird und da deshalb auch die Entlohnung dieses Faktors relativ zurückgeht.
Fazit: (2g) • Das Leontief-Paradox zeigt allerdings, dass die hochqualifizierte Arbeit in den USA nicht zu den knappen Faktoren zählt und des-halb auch nicht durch Freihandel benachteiligt wird. • Das Verteilungsargument kann danach allenfalls für die unter-sten Leistungsklassen der Arbeit aufrechterhalten werden. • Aber auch hier wäre es günstiger, den negativ Betroffenen Kom-pensationszahlungen zu gewähren als über Schutzzölle die ge-samte Wohlfahrt einer Volkswirtschaft zu reduzieren. • Im Rahmen der These des Zolloptimums wird behauptet, dass eine einzelne Volkswirtschaft durch ein gewisses Ausmaß an Pro-tektionismus seine Wohlfahrt vergrößern könne, da jede Zoller-höhung mit einer Verbesserung der Terms of Trades verbunden ist.
Fazit: (2h) • Kritisch muss angemerkt werden, dass bei Zollerhebung zwi-schen privaten und gesamtwirtschaftlichen Terms of Trades un-terschieden werden muss und • dass sich die privaten Terms of Trades bei Zollerhöhung ver-schlechtern. • Weiterhin wird der wohlfahrtssteigernde Terms of Trades-Effekt stets durch einen wohlfahrtsmindernden Mengeneffekt teilweise kompensiert, da eine verminderte internationale Arbeitsteilung mit Produktivitätsverlusten verbunden ist. • Aus diesen Gründen geht dieses Theorem auch davon aus, dass Zollerhöhungen nur bis zu einer kritischen Grenze (dem Zoll-optimum) wohlfahrtssteigernd wirken.
Fazit: (2i) • Vor allem ist jedoch langfristig mit Retorsionszöllen des Aus-landes zu rechnen, welche die positiven Wohlfahrtseffekte wie-derum aufheben, die negativen Mengeneffekte jedoch verstärken. • Bisweilen wurden Zölle auch eingesetzt, um Defizite der Lei-stungsbilanz zu vermindern, sofern eine Abwertung politisch nicht möglich erscheint oder • sofern die Korrektur auf einen Teilbereich des gesamten Außen-handels (z. B. auf den Agrarbereich) beschränkt werden soll.
Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (1) • Ausgangspunkt: • Freihandel, • der Weltpreis liegt unter dem inländischen Gleichge-wichtspreis bei Autarkie. • Mögliche Maßnahme: Einschränkung der Importmenge • Folge: • Entsprechend der Angebots- und Nachfrageelastizität erfolgt ein Anstieg des inländischen Preises • und damit auch ein Anstieg der inländischen Produk-tionsmenge. • Eine gleiche Wirkung auf Preis und Inlandsmenge hätte erwartet werden können, wenn ein Zoll in Höhe von z eingeführt worden wäre.
Importe z p0 DX -D N Vergleich Zölle mit Kontingenten Zölle Kontingente p AT NE x
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (2) • Es bestehen also ähnliche Schutzwirkungen wie bei einer Zollpolitik, trotzdem gibt es einige Unterschiede: • Es entstehen keine Zolleinnahmen, deshalb ist dieses Instrument nicht geeignet, wenn es um die Erzielung von Staatseinnahmen geht. • Die Differenz zwischen Auslandspreis und Inlandspreis fließt nun den inländischen Importeuren oder auch den ausländischen Exporteuren als zusätzlicher Stückgewinn zu. • Ob dieser Anstieg des Stückgewinnes den Impor-teuren oder den Exporteuren zufließt, hängt von den Marktformen im In- und Ausland ab.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (3) • Wenn der ausländische Exporteur gegenüber den inländischen Importeuren eine Monopolstellung inne-hat, fließt der gesamte Stückgewinn ihm zu. • Wenn hingegen der inländische Importeur gegenüber den ausländischen Exporteuren eine Monopolstellung innehat, fällt der gesamte Stückgewinn diesem zu. • In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass sich Exporteure und Importeure den Stückgewinn teilen.
Gewinne der Exporteure /Importeure pA/I Ausland Inland AT AT Export pI pA NE Import NE X0 N0 XA XI
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (4) • Der Schutz der Kontingentpolitik ist sicherer als der der Zollpolitik. • Die Frage, ob die beabsichtigten Wirkungen einer Zollpolitik realisiert werden, hängt nämlich davon ab, ob die Elastizitäten des Angebotes vom Staat reali-stisch eingeschätzt werden können. • Die Mengenwirkung ist ungewiss. • Einen Kleinländerfall unterstellt ist bei der Zollpo-litik die Preiswirkung bekannt; • sie entspricht der Höhe des Zollsatzes, da annahme-gemäß das inländische Preisniveau im Gleichgewicht dem ausländischen Preis plus dem Zollsatz ent-sprechen muss.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (5) • Umgekehrt gilt, dass bei einer Kontingentierungs-politik zunächst der Rückgang im Importvolumen politisch festgelegt wird und damit sicher ist. • Ungewiss bleibt, um wie viel der Preis deshalb steigt und um wie viel die Nachfrage deshalb zurückgeht. • Da wir bei Schutzzollpolitik unterstellen, dass es pri-mär auf die Mengenwirkung ankommt, kann dieses Instrument als um so effizienter angesehen werden, je weniger der Staat über die tatsächlichen Elastizitäten informiert ist. • Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär auf die Preiswirkungen an, von ihnen hängt es ab, in-wieweit z. B. die Lohnsätze angehoben werden kön-nen, sodass also in diesem Falle die Zollpolitik effi-zienter wäre.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (6) • Die Wirkungen einer Kontingentierungspolitik auf den Wettbewerb sind ausgeprägter als bei der Zollpolitik. • Es entfällt die potentielle, ausländische Konkurrenz. • Erhebt der Staat Zölle und schließen sich die inländi-schen Unternehmer monopolistisch zusammen, • so können sie ihrer Position sicher sein, denn auch dann, wenn der Preis aufgrund dieser Monopolisie-rung steigt, kann die Importgütermenge nicht größer werden. • Die gleiche Monopolisierung würde jedoch bei einer Zollpolitik dazu führen, dass es nun für eine Reihe von ausländischen Unternehmungen wiederum vor-teilhaft würde, zu importieren.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (7) • Der Terms-of-Trades-Effekt ist bei einer Kontingentie-rungspolitik ungewisser als bei einer Zollpolitik. • Der Staat legt mit der Kontingentierung fest, bei wel-chem Außenhandelsvolumen ein Gleichgewicht er-reicht wird. • Je mehr die Terms of Trades zugunsten des Aus-landes verschoben werden, um so geringer ist der zu erwartende Wohlfahrtsgewinn, der aus einer einsei-tigen Handelspolitik zu erwarten ist.
ToTFH >?< ToTKont. TImod ToTpriv ToTz Terms of Trade Effekte bei Kontingentierungen TI Im TA ToTFH Ex
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (8) • Problematik der nicht-tarifären Handelshemmnisse: • Teilweise haben sie eine Wirkung wie Zölle, soweit diese Maßnahmen mit Gebühren verbunden sind; • oder zumindest Kosten verursachen wie z. B. bei Ausstel-lung von Zeugnissen oder erhöhten Zinskosten aufgrund längerer Transportzeiten. • Die Wohlfahrtswirkung ist sehr unterschiedlich: veteri-näre Zeugnisse können durchaus wohlfahrtssteigernd sein und den medizinischen Fortschritt anregen; • ein Großteil der Maßnahmen bedeutet jedoch unproduk-tive Bindung von Ressourcen in der Bürokratie.
Frage 3: Welche Wirkungen gehen von Kontingenten und Verboten aus ? (9) • Oftmals gleichen jedoch diese Maßnahmen der Verbots-politik, da der Staat durch Festlegung der qualitativen Normen den Import aus bestimmten Ländern leicht un-terbinden kann. • Da Bürokratie gerade bei den nicht-tarifären Hemm-nissen größeren Handelsspielraum besitzt als bei den Zoll-und Kontingentierungsmaßnahmen, ist der Handel hier in hohem Maße verunsichert, • was sich auf eine Verminderung des Handelsvolumens auswirken kann.
Fazit: (3a) • Kontingente üben im Prinzip den gleichen Schutz aus wie Zölle. • Während bei der Zollpolitik zunächst eine Preissteigerung und erst danach die Reduzierung der Importmenge eintritt, beginnt der Prozess bei der Kontingentierung mit einer Reduzierung der Importmenge, • die dann eine Erhöhung der Preise auslöst. • Trotzdem ergeben sich Unterschiede zwischen Zollpolitik und Kontingentierung: • Es werden keine Zolleinnahmen erzielt; • der Geldbetrag, der bei einer Zollpolitik dem Staat zufließt, kommt nun je nach Machtverhältnissen entweder den inlän-dischen Importeuren oder den ausländischen Exporteuren zu.
Fazit: (3b) • Der Schutz der Kontingentierungspolitik ist sicherer als der der Zollpolitik. • Bei distributiven Zielen hingegen kommt es primär auf die Preiswirkungen an, sodass also eine Zollpolitik effizienter wäre. • Bei einer Kontingentierung entfällt auch die potentielle auslän-dische Konkurrenz. • Der Terms-of-Trades-Effekt und damit auch die Verteilung der Wohlfahrt ist bei einer Kontingentierungspolitik ungewisser als bei einer Zollpolitik. • Nicht-tarifäre Handelshemmnisse wirken sich teilweise wie Zölle, teilweise wie Kontingentierungen aus. • Zollähnliche Wirkungen sind immer dann zu erwarten, wenn im Zusammenhang mit nicht-tarifären Handelshemmnissen den Un-ternehmungen zusätzliche Kosten erwachsen.
Fazit: (3c) • Ein Kontingentierungseffekt tritt hingegen immer dann ein, wenn Maßnahmen der Zollbehörden faktisch zu einer Reduzierung der Importmenge führen. • Die Wohlfahrtswirkungen der nicht-tarifären Handelshemm-nisse sind sehr unterschiedlich. • Vor allem gesundheitspolitisch motivierte Importbeschränkun-gen sind in der Regel wohlfahrtssteigernd. • Da nicht-tarifäre Handelshemmnisse vor allem darin bestehen, dass den Zollbehörden Handelsspielräume eingeräumt werden, wird die Sicherheit beim Import und damit auch die Wohlfahrt stark vermindert.
Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem
Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem Außenhandelsmonopol aus ? (1) • Der Staat verlangt hier in der Regel von den Unternehmun-gen, welche die Aufträge erledigen, Lizenzgebühren, • sodass der Staat hier wiederum Einnahmen wie bei der Zoll-erhebung erhält. • Hier werden die entscheidenden Größen (Preis, Gebühr, Im-port-Menge) vom Staat festgesetzt, mit der Folge, • dass die Ungewissheit über die Schutzwirkungen hier am ge-ringsten ist. • Die Terms-of-Trades-Wirkung wird hier günstiger sein, einfach deshalb, weil der Staat gegenüber den ausländischen Unternehmungen die Position eines Nachfrage-Monopolisten einnehmen kann.
Frage 4: Welche Wirkungen gehen von einem Außenhandelsmonopol aus ? (2) • Der Wettbewerb zwischen den Unternehmungen wird allerdings weniger intensiv sein, da der Staat oft dazu neigt, die Lizenzen einigen wenigen Unternehmungen zu erteilen; • gleichzeitig läuft der Wettbewerb mehr nach politischen Kri-terien ab, • die Produktivität der einzelnen Wettbewerber spielt nur noch eine Rolle neben anderen Kriterien. • Der Staat wird auch die Import- und Exportstruktur stärker an politischen Kriterien ausrichten, wie z. B. an Autarkiebe-strebungen und nicht an der Kostengünstigkeit. • Die Folge ist langfristig eine Behinderung der internationa-len Arbeitsteilung und • damit eine Verlangsamung des Wachstums.
Fazit: (4) • Das Außenhandelsmonopol unterscheidet sich in seiner Schutz-wirkung von den übrigen handelspolitischen Maßnahmen vor allem darin, dass sowohl die Preise als auch die Importmengen vom Staat festgesetzt werden • und dass deshalb die erwünschten Ziele relativ sicher eintreten. • Gleichzeitig kann der Staat als Monopolist u. U. gegenüber aus-ländischen Unternehmungen bessere Konditionen erzielen. • Wohlfahrtsmindernd wirkt jedoch der Umstand, dass Außen-handelsmonopole den Wettbewerb um die Importgüter vermin-dern und • dass der Wettbewerb weniger an der Effizienz, als an politischen Kriterien ausgerichtet wird. • Beide Tatbestände wirken sich für die Bevölkerung wohl-fahrtsmindernd aus.
Gliederung: 01. Einführung 02. Das finanzpolitische Instrumentarium 03. Kontingente und Verbote 04. Das Außenhandelsmonopol 05. Das Freihandelssystem
Frage 5: Welche Wirkungen gehen von einem Freihandelssystem aus ? (1) • Hier besteht ein weitgehender Verzicht auf Handelsbar-rieren und deren Abbau. • Mögliche Wege: • in bilateralen Verhandlungen durch Festsetzung einer Meistbegünstigungsklausel • in multilateralen Verhandlungen vor allem durch globale Kürzungen der Zölle; • unterschiedliche Zollniveaus erschweren allerdings die Aufnahme der Verhandlungen; • deshalb kommt es oftmals zu dem Bestreben, vor Beginn der Verhandlungen sogenannte Verhandlungszölle einzu-führen; • dabei entsteht jedoch die Gefahr von Retorsionszöllen oder eine Verhärtung des Verhandlungsklimas.