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Ohne Moos nix los – wie finanziere ich mein Studium?

Ohne Moos nix los – wie finanziere ich mein Studium?. Sigrun Vallo, Juliane Kuhl, Britta Reinemund. Inhalt. Studiengebühren – ein Überblick Finanzieller Bedarf – Beispielrechnung Studienkredite BAföG Studentenjobs Stipendien. Studiengebühren- ein Überblick

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Ohne Moos nix los – wie finanziere ich mein Studium?

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Presentation Transcript


  1. Ohne Moos nix los – wie finanziere ich mein Studium? Sigrun Vallo, Juliane Kuhl, Britta Reinemund

  2. Inhalt • Studiengebühren – ein Überblick • Finanzieller Bedarf – Beispielrechnung • Studienkredite • BAföG • Studentenjobs • Stipendien

  3. Studiengebühren- ein Überblick • Studiengebühren ⍯ Semesterbeitrag (obligatorisch) Verwaltung, Studentenwerk, studentische Selbstverwaltung, ÖPNV • weitere Gebühren: Langzeitstudiengebühren, Zweitstudiengebühren, Gaststudiengebühren  Abb. 1 „Übersicht der Studiengebühren in Deutschland“

  4. Niedersachsen: 500 Euro Studiengebühren • Hamburg: 375 Euro Studiengebühren (angekündigte Abschaffung WiSe 2012/13) • Bayern: 500 Euro Studiengebühren • Baden-Württemberg: 500 Euro Studiengebühren (angekündigte Abschaffung SoSe 2012) • Nordrhein-Westfalen: keine Studiengebühren mehr seit Herbst 2011 • Januar 2005: Das BVG erklärt das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren für ungültig , da es in die Kompetenzen der Länder im Hochschulwesen eingreifen kann

  5. Benachteiligung von Studenten aus einkommensschwachen Familien nicht genügend nachgewiesen • mögliches Ungleichgewicht könne auch durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden • Studienkonto in Rheinland-Pfalz (geplante Abschaffung zum SoSe 2012): Gutschrift von 200 Wochensemesterstunden, nach Erreichen der Regelstudienzeit werden Gebühren fällig Erstsemester kostenlos, aber Erhebung von Langzeitstudiengebühren • Benachteiligung von Studenten aus einkommensschwachen Familien

  6. Durchschnittlicher finanzieller Bedarf

  7. Beispielrechnung- finanzieller Bedarf • Beispielrechnung: Studium in Osnabrück Studiengebühren ×2 500€ 1000€ Verwaltungsgebühren+ Studentenwerksbeitrag ×2 249,74€ 499,48€ Monatsmiete ×12 335€ 4260€ Monatsticket ÖPNV (oben enthalten) Lebensmittel ×12 160€ 1920€ Krankenversicherung ×12 59€ 708€ (Arztbesuche) Bücher-/Kopiergeld ×12 27,50€ 330€ Telefon, Internet, GEZ ×12 52€ 624€ Bibliotheksgebühren ×1 25€ 25€ Kleidungspauschale ×12 51€ 612€ Sonstige Ausgaben ×12 63€ 756€ =10 734,48€ ÷12=894,54€

  8. Studienkredite • angeboten von Banken und Stiftungen • müssen vollständig zurückgezahlt werden plus Zinsen (geringer als bei anderen Krediten) • Rückzahlung beginnt nach einer bestimmten Frist und erst nach Erreichen eines bestimmten Mindestgehalts (wenn dies nicht gegeben ist, wird der Kredit gestundet) • Unterscheidung zwischen: • Krediten, die lediglich die Studiengebühren finanzieren • Krediten, die den Lebensunterhalt eines Studenten finanzieren • Effektivzins: bezogen auf ein Jahr, stellt die Kosten des Kredits dar: Nominalzinssatz, Tilgung, Nebenkosten (z.B. Bearbeitungsgebühren) und Zinsfestschreibungsdauer sind mit einbezogen • Nominalzinssatz: festgelegter Zinssatz des Kredits • Fester Zinssatz: der Zinssatz bleibt während der Laufzeit des Kredits unverändert • Variabler Zinssatz: Zinssatz wird in festgelegten Abständen an den Marktzinssatz angepasst

  9. Beispielrechnung - Kredit • Volksbank Braunschweig Wolfsburg eG „ KfW Studienkredite“ • maximale monatliche Auszahlung : 650 €, maximale Summe 54 600 € • maximale Dauer 5 Jahre(Ausnahme 7 Jahre) • keine Studiengebühren • Zinssatz variabel 4,05 % p.a. (Maximalzinssatz 8,033%) • Rückzahlungsbeginn 23 Monate nach Studienende (Rückzahlung max. 25 Jahre) • Summe aller ausgezahlten Beträge: 39 000€ • Zinskosten: 59 483 € • gesamt: 99 483 € www.studienkredit.de

  10. BAföG - der Kredit vom Staat • Erster Schritt zum Ideal der Bildungsgerechtigkeit • 71 von 100 Kindern aus Akademikerfamilien studieren, 24 von 100 Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien • Gemeinschaftswerk: 65 % der Kosten trägt der Bund, 35 % die Länder • Entwicklung • 40 Mio. Menschen sind bereits gefördert worden • Ehem. Bundeskanzler Willy Brandt: „Jeder junge Mensch muss unabhängig vom Geldbeutel seiner Eltern studieren können“  „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (BAföG) ist am 1. September 1971 in Kraft getreten • 1972: 45 % der Hochschüler erhalten BAföG, unerreichter Höchstsatz; hundertprozentiger Zuschuss • Enorme Nachfrage:  1983-1990: Volldarlehen  Herbst 1990: Hälfte als Zuschuss

  11. Allgemein • „Je mehr Vermögen du selbst besitzt oder je mehr deine Eltern verdienen, desto geringer fällt das BAföG aus oder du bekommst gar nichts“ • Kontrovers: zu harte Vergabekriterien • Elternunabhängiges BAföG: • Antrag nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit • Antrag nach dreijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufserfahrung • Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes über 30 J. alt • Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg • Fragen und Antworten rund ums BAföG: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/

  12. Zahlen und Daten • 510 000 BAföG-Empfänger (2008; Studierende) • 398€ durchschnittlicher Förderungsbetrag (2008) • Wintersemester 1999/2000: lediglich 13 % der Studenten beziehen BAföG und erhalten durchschnittlich 326€ • Wintersemester 2009/2010: mehr als 18 % der Studenten beziehen BAföG und erhalten durchschnittlich 436€ • 2000: 907 Mio. € Förderungskosten für den Staat • 2010: 2 Mrd. € Förderungskosten • Wachsende Studierneigung + steigende Lebensunterhaltkosten • Möglicher Höchstsatz 670€ - Grundbedarf 373€

  13. Vergabekriterien • Grundständiges Studium/ Schüler-BAföG (Vollzuschuss)/Master-BAföG (kein Fachrichtungswechsel, vor Beginn des 35. Lebensjahres) • Deutsche Staatsangehörigkeit • (Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Maß an Integration, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse, Daueraufenthaltsrecht) • Alter (Bachelor-Studiengänge unter 30 J.) • Bedarf (persönliche Umstände, Berechnung des BAföG-Anspruchs: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner) • Leistungsnachweise (erstmals nach vier Semestern, ausreichende CP-Punkte) • Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit

  14. Der BAföG-Antrag http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php Antrag stellen am BAföG-Amt (Ort der Universität)

  15. Formloser Antrag Ort + Datum Vorname Name des/der StudierendenStraße HausnummerPostleitzahl OrtAn dasStudentenwerk ... (in Rheinland-Pfalz sind die Hochschulen zuständig)- Amt für Ausbildungsförderung -Straße HausnummerPostleitzahl OrtAntrag auf Gewährung von Leistungen nach dem BAföG(Bei Weiterförderungsantrag, d.h. wenn Ihr schon BAföG erhaltet habt, bitte die Förderungsnummer angeben)Sehr geehrte Damen und Herren,ich, Vorname Name, geboren am ..., studiere ab dem ... im ... Semester Fachrichtung ... (angestrebter Studienabschluß) an der Hochschule ... und stelle hiermit einen Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG ab ...Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare reiche ich Ihnen alsbald nach.Mit freundlichen GrüßenUnterschrift des/der Studierenden (SEHR WICHTIG!)

  16. Antrag so schnell wie möglich nach Erhalt des Studienplatzes stellen • (BAföG wird erst ab Antragsmontag gezahlt) • Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden (formloser Antrag) • Girokonto einrichten, damit der Betrag nach Antragsanstellung euch erreicht (falls noch nicht vorhanden) • Ordner anlegen für alle Unterlagen (Kopien anfertigen!) • BAföG-Förderungsnummer einprägen • Möglichkeit den Antrag zurückziehen (innerhalb der Widerspruchsfrist formlos und unbegründet den Antrag zurückziehen) • Grundsätzlich einmal jährlich einen Weiterförderungsantrag/Folgeantrag stellen

  17. Rückzahlung • Hälfte Zuschuss, Hälfte zinsloses Darlehen • Maximalgrenze 10 000€ • Rückzahlung nach fünf Jahren nach Studienabschluss, mindestens 315€ vierteljährig •  bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung um ein Jahr verschoben werden •  größere Summen auf einen Schlag begleichen  Antrag auf Erlass der Restschulden •  25 % Erlass für gute/schnelle Studenten (Rabatt nur noch für Absolventen des Jahres 2012) • Rückzahlungsrechner: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/rueckzahlung.php

  18. Auslands-BAföG • Abhängig vom Reiseziel • Das für das Inlands-BAföG zuständige Amt zahlt nicht weiter, wenn es in das Ausland geht (Bedarfssätze im Ausland höher, Inlands-Bedarf wird aufgestockt) • Zuschüsse für Reisekosten und Studiengebühren • Außerhalb der EU maximal ein Jahr Förderung • Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben (mehr als drei Jahre) • Keine Nachweise über Sprachkenntnisse, aber trotzdem von Vorteil • Hälfte Zuschuss, Hälfte Darlehen (Studiengebühren sind meist Vollzuschuss, bis ca. 4600€ im Jahr) • Antrag sechs Monate im Voraus stellen • Auslandsaufenthalt muss der eigentlichen Ausbildung förderlich sein

  19. Studentenjobs – arbeiten um zu lernen • 2/3 der deutschen Studenten jobben • 8 von 10 Kunststudenten; 3 von 10 Naturwissenschaftlern • Abhängig von Studienaufbau/-inhalt • Klassische Variante: „Hinter dem Tresen“ • Oft bessere Verdienstmöglichkeiten, aber keine Karriereförderung • Abwechslung zum Uni-Alltag • Freie Auswahl nach Verdienst und Arbeitszeiten • Jobbörse/-vermittlung

  20. Hilfskraft an der Uni • Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen • beginnende fachliche Qualifikationen praktisch umsetzen • Oft geringerer Verdienst • Positiv im Lebenslauf, Anerkennung bei Bewerbungen • Studentenwerke/-vertretungen

  21. Stipendien - die Ideallösung • Was ist ein Stipendium? Finanzielle und ideelle Förderung ohne Rückzahlung • Maximal 597€ im Monat, abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkünften… (Grundstudium) • Büchergeld in Höhe von 150€ im Monat • Promovenden bis zu 1050€; Forschungskostenpauschale 100€ • Beratung und Begleitung • Seminare, Workshops und Tagungen • Netzwerke von Firmen und Studenten, Alumni-Netzwerk • Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit • drei Prozent der Studenten bekommen ein Stipendium

  22. Wer vergibt Stipendien? • 12 Begabtenförderungswerke (keine Doppelförderung) • private Arbeitgeber (Verpflichtungen beachten) • Universitäten, Verbände und private Stiftungen • Auslandstipendien z.B. vom Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD • Insgesamt ca. 1500 Stipendiengeber • „mein“ Stipendium kann bei Stipendiendatenbanken im Internet gefunden werden

  23. Voraussetzungen / Erwartungen • Abiturdurchschnitt von mindestens 2,5, d.h. gute bis sehr gute Noten • Soziales, politisches oder kirchliches Engagement im (z.B. Gewerkschaften, Parteien, Jugendorganisationen, Sportvereinen oder Hochschulpolitik) • Bedürftigkeit • Charakter • Identifikation mit den Werten und Zielen der Partei oder Stiftung • Sprachkenntnisse bei Auslandsaufenthalten, evtl. Zertifikate • Mindeststudienzeit muss erfüllt seinfrühzeitig bewerben • Bewerbung • Bewerbungsfristen der Stiftung beachten • Mehrfachbewerbungen möglich  • Bewerbungsunterlagen variieren von Stiftung zu Stiftung • Allgemein: Lebenslauf, Zeugnisse, Leistungsnachweise, Empfehlungen, Gutachten, spezielle Formulare, Motivationsschreiben • Bewerbungsanschreiben: Gründe für die Bewerbung

  24. Auswahlverfahren • Antragszeit etwa ein halbes Jahr • Auswahlgespräche: Wichtig: Allgemeinbildung, soziale Kompetenz, Kommunikationstalent Mögliche Frage, auf die man vorbereitet sein sollte: 1. Warum die gewählte Stiftung? 2. Wovon unterscheidet diese Stiftung sich von den anderen? 3. Wodurch zeichnet man sich als Bewerber aus? 4. Welche Ziele verfolgt man mit dem Stipendium? 5. Was möchte man erreichen? 6. Fragen über aktuelle, politische Ereignisse • Assessment Center : • Diskussionen, Argumentationen, Vorträge

  25. Deutschlandstipendium • einkommensunabhängige Deutschlandstipendium • für acht Prozent aller Studenten • 300€ im Monat • ähnliche Voraussetzungen • Deutschlandstipendium zusätzlich zum BAföG • Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern • Grund: Deutschland braucht leistungsfähigen Nachwuchs

  26. Danke für die Aufmerksamkeit!

  27. Quellen www.studi-lux.de www.studi-online.de www.bafoeg-aktuell.de www.studienkredit.de „Startschuss Abi“, e-fellows.net, 2011/2012 „Tipps für Schulabgänger“, Bonner Presseverein, 2011

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