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Informationsveranstaltung Grundschulentwicklung in Uelzen Vorstellung von Vorschlägen zur Schulentwicklung. Oberziel. Qualitative Verbesserung und zukunftsorientierte Ausrichtung des Grundschulangebotes unter Beachtung der Vorgaben des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen.
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Informationsveranstaltung Grundschulentwicklung in Uelzen • Vorstellung von Vorschlägen zur Schulentwicklung
Oberziel Qualitative Verbesserung und zukunftsorientierte Ausrichtung des Grundschulangebotes unter Beachtung der Vorgaben des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen.
VorgabeZukunftsvertrag • „Für die städtischen Grundschulen wird bis zum Schuljahr 2016/2017 ein Konzept erarbeitet, welches die demografischen Auswirkungen und die damit einhergehenden sinkenden Schülerzahlen berücksichtigt.“ • „Durch das Konzept erzielte Aufwandsverringerungen oder Ertragssteigerungen können für eine Qualitätssicherung und –verbesserung, z.B. im Bereich der Ganztagsbetreuung, eingesetzt werden.“
Qualitätskriterien • Einrichtung von GTGS: • Räumliche Ausstattung • Mensa und Speiseraum müssen vorhanden sein • Bewegungsraum und Außenfläche müssen vorhanden sein • Multifunktionsräume / Gruppenräume für die Ganztagsbetreuung müssen vorhanden sein • Personelle Ausstattung • Koordination / Vertretung / Aufsicht über den Ganztag muss gewährleistet sein • Verzahnung zwischen Vor- und Nachmittag muss gewährleistet sein • Kooperation mit Sportvereinen, Musikschulen, etc. wird angestrebt. • Umsetzung der Inklusiven Schule • Räumliche Ausstattung • Raum für Vorbereitung / Beratung / Material muss vorhanden sein • Zusätzliche Gruppen- / Ruheräume müssen vorhanden sein • Das Schulgebäude muss bedarfsgerecht barrierefrei ausgestaltet sein / werden.
Getroffene Annahmen • Die Gesamtschülerzahl wurde als Mittelwert der Schülerzahlenprognose der Schuljahre 2013/14 – 2019/20 ermittelt • Gebäude oder Gebäudeteile, die in der jeweiligen Variante nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt werden, können sofort veräußert werden und verursachen somit keine laufenden Kosten • An Schulgebäude angeschlossene Turnhallen bleiben bei der Aufgabe von Gebäuden oder Gebäudeteilen erhalten • Es soll pro zwei AUR jeweils ein zusätzlicher GRP im Schulgebäude zur Verfügung stehen
Getroffene Annahmen • Bei der Einrichtung von GTGS • würde mit der Organisationsform „Offene Ganztagsschule“ gestartet • läge der anfängliche Bedarf an GTGS-Plätzen bei 35 % der Gesamtschülerzahl (1.057 SchülerInnen x 35 % ≈ 370 GTGS-Plätze) • wären alle Schüler, die den Halbtag wählen würden an der Schule aufzunehmen, in deren Schulbezirk sie wohnen • wäre der Reinigungsbedarf an der Schule um 15 % höher • wäre die Präsenzzeit des Hausmeisters um 15 % anzuheben • wäre der Energiebedarf um 20 % höher • müsste der Stundenanteil der Schulsekretariate um 60 min zzgl. 1,2 min / Teilnehmer an der Mittagsverpflegung angehoben werden
Getroffene Annahmen • Bei der Einrichtung von GTGS • würden 75 % der Teilnehmer am Ganztag auch die angebotene Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen • müsste die Mittagsverpflegung bei einem Abgabepreis von 3,00 EUR / Mahlzeit ggf. mit einem Zuschuss bis zur Höhe der Herstellungskosten unterstützt werden • würde der Einbau einer Regenerierküche 850 EUR Investitionskosten / Verpflegungsteilnehmer verursachen • würde der Platzbedarf in der Mensa bei 1,7 qm / Verpflegungsteilnehmer liegen, wobei das Mittagsessen auch in mehreren Durchläufen eingenommen werden kann • würde der Umbau von AUR zu Gruppenräumen (GRP) 5.000 EUR pro umzubauenden AUR kosten • würde der Umbau von Fachräume (FR) zu AUR oder GRP 15.000 EUR pro FR kosten
Qualitative Betrachtung • Raumangebot: Sind im Schulgebäude genügend AUR vorhanden, um die in der Variante geforderte Zügigkeit aufzunehmen? Sind weitere Fachräume im Bestand vorhanden? Sind Raumreserven für die Schaffung von GRP oder sonstiger Räume vorhanden? • Außenanlagen: Welche Spiel- und Sportangebote sind vorhanden (Spielplatz, Schulhof, Sportplatz, etc.)? • Lage / Erreichbarkeit: Wie groß ist der Anteil der Schüler, die eine Schülerbeförderung in Anspruch nehmen müssen? Wie sind die Schulwege gestaltet? Wie ist die Schule in das Stadtgebiet eingebettet (z.B. Satellitenlage)? • Inklusionsfähigkeit des Gebäudes: Ist eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes möglich? Kann ein Schulzug (1. – 4. Klasse) auf einer Ebene unterrichtet werden? Welche Maßnahmen sind zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich? • Qualität des Ganztages: Gibt es Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Schulen / Anbietern? Kann ein vielschichtiges Ganztagsangebot eingerichtet werden? Sind für AG-Angebote geeignete Fachräume vorhanden (Werkraum, Sporthalle, etc.)?
Variante 3b • Kennzahl: Werden in zwei aufeinander folgenden Einschulungsjahren weniger als 13 Schüler aus dem Schulbezirk der Schule in die 1. Klasse der Schule eingeschult, findet ab dem darauf folgendem Jahr keine Einschulung mehr an der Schule statt. Die Schule wird spätestens mit dem Auslaufen der vorhandenen Klassen geschlossen. Eine frühere Schließung des Standortes ist bei Bedarf möglich.
Variante 5 • Kennzahl: Werden in zwei aufeinander folgenden Einschulungsjahren weniger als 13 Schüler in die 1. Klasse der Schule eingeschult, findet ab dem darauf folgendem Jahr keine Einschulung mehr an der Schule statt. Die Schule wird spätestens mit dem Auslaufen der vorhandenen Klassen geschlossen. Eine frühere Schließung des Standortes ist bei Bedarf möglich.
Wie geht es weiter ? • Verwaltungsauschuss hat Varianten am 14. Juli 2014 zur Beratung in die politischen Fraktionen verwiesen • Politische Meinungsbildung unter Beteiligung der Öffentlichkeit / Eltern • Einbeziehung von Stellungnahmen • ggf. Elternbefragung • Nach Abschluss der Meinungsbildung • Beratung Vorschlag zur Schulentwicklung in Schulausschuss mit Beschlussempfehlung • Beschlussfassung in Verwaltungsausschuss und Rat • Umsetzung des Konzeptes