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Lebensmittelbelehrung 2012 im Pfarrheim Heidenfeld. Vereinsbelehrung Alle 2 Jahre nach IfSG § 43. Lebensmittelbelehrung für Vereine. Warum müssen beim Umgang mit Lebensmittel besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden???. Lebensmittelbelehrung für Vereine.
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Lebensmittelbelehrung2012im Pfarrheim Heidenfeld Vereinsbelehrung Alle 2 Jahre nach IfSG § 43
Lebensmittelbelehrung für Vereine • Warum müssen beim Umgang mit Lebensmittel besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden???
Lebensmittelbelehrung für Vereine • Hygienefehler können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden könnten • Und … • Lebensmittelinfektionen, gerade bei Vereinsfesten, Kirchweihen oder Ähnlichem treffen sofort einen größeren Personenkreis
Lebensmittelbelehrung für Vereine „Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmittel für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen“
Lebensmittelbelehrung für Vereine Orientierungshilfe für Lebensmittel
Lebensmittelbelehrung für Vereine Gesetzestext: „Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!“
Lebensmittelbelehrung für Vereine • Alle, die direkt oder indirekt mit Lebensmittel in Kontakt oder Berührung kommen.
Lebensmittelbelehrung für Vereine Direkt: • Jeder der Lebensmittel vorrichtet oder herstellt oder komplettes Essen richtet, • Jeder der Lebensmittel verkauft
Lebensmittelbelehrung für Vereine Indirekt • Geschirr spült • Besteck vorlegt oder wickelt • Teller zureicht
Lebensmittelbelehrung für Vereine Aber: Es gibt auch Ausnahmen, denn wer Getränke in Flaschen ausgibt, der braucht keine Belehrung!
Lebensmittelbelehrung für Vereine Lebensmittel als Keimträger: • Eier • Fleisch- und Wurstwaren • Milch- und Milchprodukte • Backwaren • Fische, Krebse, Meeresfrüchte • Speiseeis und Softeisprodukte • Rohkost-, Kartoffelsalat, Marinaden, Mayonnaise, Saucen,
Lebensmittelbelehrung für Vereine Vermeidung von Infektionen: • Gesetzliches Tätigkeitsverbot • Allgemeinen Hygieneregeln
Lebensmittelbelehrung für Vereine Gesetzliches Tätigkeitsverbot: • Akute, infektiöse Gastroenteritis • Typhus oder Paratyphus • Infektiöse Hepatitis A oder E • Infizierte Wunden oder Hauterkrankungen
Lebensmittelbelehrung für Vereine • Akute, infektiöse Gastroenteritis: • Plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall meistens mit Übelkeit und Erbrechen sowie Fieber
Lebensmittelbelehrung für Vereine • Typhus und Paratyphus • Virushepatitis A oder E • Infizierte Wunden und Hauterkrankungen
Lebensmittelbelehrung für Vereine Hygieneregeln • Händewaschung • Keine Ringe oder Armbanduhren • Schürzen täglich wechseln • Einmalhandschuhe benutzen • Wunden mit wasserfesten Pflastern versorgen • Nicht auf die Lebensmittel niesen oder husten
Lebensmittelbelehrung für Vereine Noch Fragen???
Lebensmittelbelehrung für Vereine Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit