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Die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2012/13. Informationen für die Abschlussschülerinnen und -schüler am Freitag, 4. April 2013, 1. Stunde, in der Pausenhalle der Rainald-von-Dassel-Schule. Wichtige Termine im Überblick.
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Die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2012/13 Informationen für die Abschlussschülerinnen und -schüler am Freitag, 4. April 2013, 1. Stunde, in der Pausenhalle der Rainald-von-Dassel-Schule
Wichtige Termine im Überblick 4. April 2013, 1. Stunde: Info-Veranstaltung für Abschlussschüler über Abläufe, Bewertungen etc. durch den Schulleiter in der Pausenhalle 24. April 2013: Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch 26. April 2013: Schriftliche Prüfung im Fach Englisch (gilt nicht für H9) 30. April 2013: Schriftliche Prüfung im Fach Mathematik
3. Mai 2013: Alle Abschluss-SchülerInnen erhalten einen Wahlbogen für die mündliche Prüfung durch KlassenlehrerInnen. Sie beraten sich mit Klassen-/Fachlehrern und Eltern wegen der Fächer-Auswahl 16. Mai 2013: Abgabe der ausgefüllten Wahlbögen für die mündliche Prüfung durch die Schüler an KlassenlehrerInnen. Anschließend: Abgabe der ausgefüllten Wahlbögen durch KlassenlehrerInnen beim Schulleiter Wer nicht rechtzeitig abgibt, dem werden Fach und Prüfer zugeteilt!!!
27. Mai 2013: Bekanntgabe der mündlichen Prüfungstermine, -räume und Prüfer durch Aushang in der Pausenhalle durch den Schulleiter • 28. Mai 2013: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten durch Klassenlehrer bzw. Fachlehrer
28. Mai 2013: Prüfungskommission kann einzelne Schüler zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (Deutsch/ Englisch / Mathematik) verpflichten • 28. Mai 2013 Interessierte Schüler können auch einen Antrag auf eine zusätzliche, freiwillige mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (D / E / M) erhalten • 30. Mai 2013: Abschlussschüler, die eine freiwillige mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach ablegen wollen, müssen ihren Antrag bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeben • 3./4. Juni 2013 (wenn nötig auch noch: 5. Juni 2013): Mündliche Prüfungen (Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen)
Die schriftlichen Prüfungen1.) Die Dauer • H9: Deutsch 120 Minuten • Mathematik 120 Minuten • H10 / R10: Deutsch 180 Minuten • Mathematik 150 Minuten • Englisch 120 Minuten
2.) Regeln • Bei Krankheit an einem Prüfungstag unbedingt sofort morgens telefonisch in der Schule abmelden, dann zum Arzt gehen und einen Attest in der Schule vorbeibringen. Bei Fehlen ohne Attest muss die Arbeit mit „6“ bewertet werden. • Keine Täuschungsversuche, sonst erhält die Arbeit eine „6“!!! • Nur erlaubte Materialien benutzen (Fachlehrer informieren, welche es sind)
Abgabe der Handys vor Beginn der Arbeiten • Toilettengänge finden einzeln - außerhalb der Pausen – statt. Sie werden im Protokoll vermerkt • Kein vorzeitiges Verlassen der Arbeit und der Schule • Nach Arbeitsschluss ist für euch jeweils Schulschluss
3.) Bewertung • Die Abschlussarbeiten zählen ein Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches • Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches (als Dezimalzahl vom Fachlehrer ermittelt) • 28. Mai 2013: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten durch Klassenlehrer
1.) Fächer: • Jeder Schüler der H10 und R10-Klassen muss eine mündliche Pflichtprüfung ablegen. (H9-Schüler müssen es sich gut überlegen!) • Mögliche Fächer: alle Fächer – außer Sport und Deutsch, Englisch, Mathematik (gleich schriftliche Prüfungsfächer). Auch epochale Fächer aus dem 1. Halbjahr sind wählbar. Auch WPK-Fächer sind wählbar. • Welches Fach sollte man wählen? • a) Ein sicheres Fach, in dem einem nichts passieren kann, oder • b) ein Fach, in dem man sich verbessern möchte und kann (Absprache mit Fachlehrern)
2.) Abläufe bei den mündl. Prüfungen • 3. Mai 2013: Erhalt der Wahlbögen • Überlegen, Besprechen, Durchrechnen, welches Fach geeignet ist • Überlegen, ob Zuschauer erlaubt werden sollen (maximal zwei Neuntklässler) • Bis zum 16. Mai 2013: ausgefüllten Wahlbogen an Klassenlehrer geben!
Ab 27. Mai 2013: Die Prüfungs-Details den Aushängen in der Schule entnehmen und sich notieren: • Wann muss ich mich melden? • Wo muss ich mich melden? • Wann beginnt meine Vorbereitungszeit? • Wann beginnt die eigentliche Prüfung? • In welchem Raum findet sie statt?
Prüfungsvorbereitung: • Nur Stifte mitbringen (kein Papier etc.) • 20 Minuten Vorbereitung unter Aufsicht • Schüler erhalten alle Aufgabenblätter, Materialien, Papier • Schüler bearbeiten Aufgaben, machen sich Notizen • Notizen können in der Prüfung verwendet werden • Notizen werden bei Prüfungsende abgegeben • Dauer der Prüfung: 15 (max. 20) Minuten
Anwesende während der Prüfung: • a) ein Mitglied des Schulelternrats • b) ein Mitglied des Schülerrats • c) bis zu 2 Schüler des Vorabschlussjahrgangs • d) bis zu 2 Personen aus dienstlichem Interesse • e) der Schulleiter • Schüler können im Vorfeld auf ihren Wahlformularen a-c zulassen oder ausschließen
Der Prüfungsverlauf: • In der ersten Hälfte der Prüfung (7-10 Minuten) redet der Prüfling allein, stellt seine Aufgaben-Lösungen vor • In der zweiten Hälfte findet ein Prüfgespräch statt
Inhalte der mündlichen Prüfung: • Der gesamte Stoff des Schuljahres kann drankommen • Maximal grobe Themenabsprachen mit dem Prüfer • Also: Den ganzen Jahresstoff ordentlich lernen!!!
Nach Prüfungsende verlässt der Prüfling den Raum. Prüfer und Ko-Prüfer legen die Zensur fest • Der Prüfling bekommt die Zensur anschließend mitgeteilt • Die Zensur der mündlichen Prüfung bildetein Drittel der Gesamtzensur des Faches • Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches
Die mündlichen PrüfungenII. Die freiwillige Prüfung • Eine freiwillige Prüfung gibt es nur in einem der schriftlichen Prüfungsfächer: Deutsch, Englisch oder Mathematik • Sie läuft genauso ab wie die Pflichtprüfung
Wann lässt ein Schüler sich freiwillig prüfen? • Man lässt sich prüfen, wenn man die Abschlussarbeit „verhauen“ hat und sich dadurch die Gesamtzensur in dem Fach „versaut“ hat
Wie wird die mündliche Prüfung gewertet? • Wenn es nur die schriftliche Abschluss-arbeit gibt, zählt diese ein Drittel der Jahresnote • Macht man zusätzlich eine freiwillige mündliche Prüfung, zählen beide Teile zusammen ein Drittel - und zwar im Verhältnis zwei zu eins, also zwei Drittel schriftlich, ein Drittel mündlich
Also bei schriftlicher + freiwilliger mündlicher Prüfung: • 2/3 für die Arbeit + 1/3 für die freiwillige mündliche Prüfung = Note X als Prüfungsergebnis in dem Fach. • Diese gemischte Note macht jetzt 1/3 der Gesamtzensur aus • Die restlichen 2/3 ergeben sich aus allen anderen Zensuren in dem Fach
Beispiel: Pauls Fall in Mathe Paul hat ein ordentliches Schuljahr in Mathe hinter sich: Alle schriftlichen und fachspezifischen Leistungen des Jahres ergaben zusammen die Vorzensur: 3,0 Das entspricht 2/3 der Jahreszensur Die Abschlussarbeit „verhaut“ Paul: Note 5!!! Berechnung von Pauls Jahresnote Vorzensur mal zwei (da 2/3 der Jahresnote), also 3,0 x 2 = 6 Die Arbeit einfach addiert (da 1/3 der Jahresnote), also 6 + 5 = 11 Summe durch 3, um die Endnote zu erhalten, also 11 : 3 = 3,666 3,666 entspricht 3,7 und wird zur Jahresnote 4!!!!
Pauls Beispiel – mal anders: • Paul macht freiwillig eine zusätzliche mündliche Prüfung im schriftlichen Prüfungsfach Mathematik, bereitet sich gut vor und erhält die mündliche Note „2“ • Die Endnote setzt sich wieder aus 2/3 Vorzensur + 1/3 Prüfung zusammen, aber: • Die Prüfnote besteht jetzt zu 2/3 aus der schriftlichen und zu 1/3 aus der mündlichen Teilprüfung
Pauls Beispiel anders – Teil II • Rechnung: • Zwei Drittel der Prüfung ergeben sich aus der schriftlichen 5, also: 5 x 2 = 10 • Ein Drittel der Prüfung ergibt sich aus der mündlichen 2, also: • 10 + 2 = 12 • 12 : 3 (Anteile) = 4
Pauls Beispiel weiter: • Berechnung der Gesamtnote in Mathe: • Vorzensur (d.h. 2/3 der Endnote): 3,0 • Prüfungsergebnis (d.h. 1/3 der Endnote (schr.+mü.): 4,0 • Rechnung: • 3,0 x 2 = 6,0 • 6,0 + 4,0 = 10 • 10 : 3 = 3,3 • 3,3 ergibt die Mathematik-Zeugnisnote ....
.......3 !!!!! Juhu!!! Paul hat sich durch die freiwillige mündliche Prüfung von 4 auf 3 verbessert!!!!!
Aber Achtung!!! Die freiwillige mündliche Prüfung ist nur in manchen Fällen sinnvoll: • 1.) Man muss mit der Vorzensur recht gut stehen. Bei „ X,4“ hat man rechnerisch keine Chance • 2.) Man muss fast immer eine „1“ oder „2“ in der mündlichen Prüfung erreichen, um sich zu verbessern. Eine „3“ oder schlechter reicht nicht! • 3.) Man muss sich voll einsetzen wollen. „Nur mal so...“, funktioniert da nicht!!!!
Am 28. Mai 2013 erfahrt Ihr die schriftlichen Ergebnisse durch die Klassenlehrer • Bei „Ausrutscher“-Zensuren und guten Vorzensuren noch am 28. Mai 2013 durch-rechnen und mit Lehrern besprechen, ob eine freiwillige mündliche Prüfung sinnvoll ist. Mit Eltern besprechen • Wenn ja, Antrag am 28. oder 29. Mai 2013 geben lassen, ausfüllen und bereits am 30. Mai 2013 bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeben!!! • Die freiwillige mündliche Prüfung ist dann am 4. Juni 2013
Wichtig für Schüler der H9 • I. Schüler, die nach Klasse H9 mit Hauptschulabschluss abgehen wollen: • Den Hauptschulabschluss hat man nach Klasse H9 automatisch, wenn man gar keine Note „5“ oder ein Mal die Note „5“ hat. • (Bei zwei oder drei „Fünfen“ wird’s problematisch: Eigentlich hat man den HS-Abschluss nicht. Vielleicht kann es Ausnahmen geben. Das entscheidet die Klassenkonferenz).
Wichtig für Schüler der H9 • I. Schüler, die nach Klasse H9 mit Hauptschulabschluss abgehen wollenmüssen schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik ablegen. • Sie müssen eine mündliche Prüfung in einem Wahlfach ablegen. • Ohne Prüfung kein Hauptschulabschluss!!
Wichtig für Schüler der H9 • II. Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10 gehen wollen: • 1.) Sie können nur dann automatisch in die Klasse 10 übergehen, wenn sie höchstens eine „5“ haben. (Zwei oder drei mal „5“ wird problematisch – Klassenkonferenzentscheidung!!!) • 2.) Sie müssen keine Abschlussprüfung ablegen, d.h. sie schreiben zwar die Arbeiten in Deutsch und Mathematik mit, diese werden aber wie eine normale Klassenarbeit gewertet. • 3.) Sie müssen keine mündliche Prüfung ablegen.
Wichtig für Schüler der H9 • Gefahr!!!!!!!!!!!!! Wer sich für Klasse 10 angemeldet hat und sich nicht für die Abschlussprüfung anmeldet: • muss es schaffen, nur einmal die Note „5“ im Zeugnis zu haben. Wenn er/sie dann doch zwei oder drei „5en“ im Zeugnis hat, dann hat er/sie das große Risiko, • a)keinen Hauptschulabschluss (da keine Prüfung abgelegt) zu haben und • b) keine Berechtigung in Klasse H10 zu gehen. Er/sie verlässt die Schule ohne Abschluss!!!
Wichtig für Schüler der H9 • II. Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10 gehen wollen: • Wichtiger Tipp: Wer in mehreren Fächern wackelig steht, sollte sich lieber vorsichtshalber zur Abschlussprüfung (insbesondere zur mündlichen) anmelden und auf Nummer sicher gehen!!! – Dann hat er – wenn es gut geht, den Übergang in die 10. Klasse, wenn es schlechter läuft, immerhin den Hauptschulabschluss.