E N D
1. Förderung von Projekten Dr. Hans Jürgen Steubing
Beauftragter für
Ökumenische Diakonie
Zentrum Ökumene der EKHN
2. Projektförderung Wie alle Landeskirchen unterstützt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau die Entwicklungsarbeit des Evangelischen Entwicklungsdienstes mit den sogenannten KED – Mitteln.
Anteil der EKHN im HH- Jahr 2007: 4.182 Mio. (ca. 1.7 % des Haushaltes)
3. Projektförderung Die staatliche Entwicklungshilfe unterstützt seit über 40 Jahren die Kirchen in dieser Arbeit durch die Co-Finanzierung kirchlicher Projektarbeit mit Entwicklunglungshilfegeldern:
Quote eins zu drei
4. Projektförderung Daneben führen die evangelischen Landes- und Freikirchen seit nunmehr 40 Jahren die Aktion Brot für die Welt durch.
Sammelergebnis der EKHN in 2006:
3.695.610
5. Projektförderung Einen Betrag von knapp 62.000 € der an den EED abgeführten KED Mittel erhält die EKHN zurück, um damit entwicklungspolitische Arbeit im Bereich der Landeskirche zu fördern.
6. Projektförderung Damit wurden im vergangenen Jahr
Projekte und Aktionen sowie die Bildungsarbeit von Weltläden gefördert.
(2007: 25 Projekte;
in 2008: bislang 14. bewilligte Projekte)
7. Projektförderung Neben der Förderung der großen Entwicklungsorganisationen BROT und EED unterstützt die EKHN die Arbeit von zwei Missionswerken:
Das EMS in Stuttgart
und die Vereinte Evangelische Mission
in Wuppertal
8. Projektförderung Die Misionswerke unterstützen die Landeskirche darin, ihre Überseepartnerschaften zu Kirchen in Afrika und Asien zu gestalten:
9. Projektförderung Diese offiziellen Partnerschaften (in der Regel vertraglich abgesichert) bestehen in Afrika:
Zur Moravian Church in Südafrika und Tansania
Zur Presbyterian Church in Ghana
Zu zwei Diözesen der Evangelical Luteran Church in Tansania (Kargagwe und North-Western Diocese)
10. Projektförderung Offizielle Partnerschaften bestehen in Asien zur:
Diözese Amritsar der Church of North India (CNI) sei 1984
Diözese East Kerala der Church of South India (CSI) seit 1988
Diözese Krishna Godavari der Church of South India (CSI) seit 1983
Gereja Masehi Injili di Minahasa/Indonesien (GMIM) seit 1985
Simalungun Batak Kirche Sumatra, Indonesien (GKPS)
Presbyteries Chonnam und Kwangju der Presbyterian Church of the Republic of Korea (PROK) seit 1986
11. Projektförderung Um Projekte von Gemeinden, Dekanaten, und Partnerschaftsgruppen in den Partnerkirchen zu unterstützen, verfügt die EKHN über freie Projektmittel, die im Ökumenereferat der LK verwaltet werden.
12. Projektförderung Daneben stellt die EKHN jährlich einen Betrag von rund 220.000 € an sogenannten freien KED – Mitteln zur Verfügung. Diese tragen die interne Bezeichnung 'zur Bekämpfung der Not in der Welt'
13. Projektförderung Diese Mittel werden für Projektförderungen in den folgenden Bereichen eingesetzt:
Not- und Katastrophenhilfe
Menschenrechtsarbeit
Bekämpfung von HIV und AIDS (besonderer Förderschwerpunkt)
Gesundheitsprojekte im Bereich Basisgesundheitsarbeit
14. Projektförderung Da die EKHN als Landeskirche selbst nicht operativ in der Projektimplementierung arbeitet, vertraut sie bei der Umsetzung von Projekten auf die Kooperation mit bewährten Projektpartnern.
15. Projektförderung Welche Kriterien sollte ein Antrag an die EKHN erfüllen, um die Aussicht zu haben, bewilligt zu werden?
a) er hat eine nachvollziehbare Beschreibung der Projektziele, ihres Entwicklungsbezugs und und des Projektumfeldes
b) Er muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt werden
c) er muss einen klar definierten Projektbeginn und einen klar definierten Projektabschluss haben
d) er hat einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan mit einer eine Eigenkapitalquote von mehr als 50%
f) er hat eine landeskirchliche oder diakonische Verankerung in der EKHN
16. Projektförderung Was fördern wir i.d.R. nicht:
a) Personalkosten
b) Verbrauchsmittel
c) Projekte, bei denen unklar ist,wie die zu erwartenden Folgekosten aufgebracht werden
d) Projekte, bei denen klar ist, dass nach dem Abschluss einer Projektphase nur durch eine Nachförderung die Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann
e) Projekte, die von ihrem Umfang her so gross sind, dass der Förderanteil der EKHN eigentlich vernachlässigt werden kann
17. Projektförderung Es gibt keine Atragsformulare
Die Bearbeitung dauert i.d.R. rund vier Wochen
18. Projektförderung Abschliessende Tipps:
a) schon vor der eigentlichen Antragstellung den Kontakt suchen und die Erfolgsaussichten abklären
b) Anträge sollten so viele Informationen wie nötig und so wenig Umfang wie möglich haben
c) Um einen Antag termingerecht zu stellen kann es -nach Rücksprache- ausreichen, diesen auf elektronischem Wege zu senden, um endgültig bewilligen zu können, brauchen wir aber den Originalantrag mit der rechtsverbindlichen Unterschrift.
d) bei der Themenplanung einen 'Angelhaken' einbauen (Bsp: an eine mögliche Anbindung eines Themas an die Partnerkirchenstruktur der EKHN denken)
19. Projektförderung Die Abrechnung erfolgt i.d.R. Im Zeitraum eines Jahres nach der Bewilligung
Wir erwarten außerdem einen narrativen 'Erfolgs'bericht
Eine Verlängerung des Projektzeitraumes bedarf genauso einer schriftlichen Genehmigung durch die EKHN wie eine umfangreichere inhaltliche Veränderung der Projektziele!
Die Projektmittel bleiben bis zur von uns akzeptierten Abrechnung der Projektmittel Eigentum der EKHN und können ggf. auch zurückgefordert werden.
20. Projektförderung Danke für Ihre Aufmerksamkeit!