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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland - Was heißt hier illegal ?. Hamburg, den 15. November 2011. Prof. Dr. Ralf Imhof. Die Musikfunktionen von iTunes in der Cloud sind derzeit nicht in allen Ländern verfügbar. Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland.
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland - Was heißt hier illegal? Hamburg, den 15. November 2011 Prof. Dr. Ralf Imhof
Die Musikfunktionen von iTunes in der Cloud sind derzeit nicht in allen Ländern verfügbar.
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Grundsätze (nach deutschem Recht) • Territorialitätsprinzip: Jedes Land bestimmt die für sein Gebiet geltenden Regeln autonom • Ausnahme:Internationale Abkommen
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Grundsätze (nach deutschem Recht) • Schutzlandprinzip: Eine Handlung kann nur als urheberrechtswidrig verfolgt werden, wenn sie gegen das Recht des Landes verstößt, für das Schutz beansprucht wird
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Problem • Wenn im Schutzland keine relevante Nutzungshandlung vor-genommen wird, scheidet eine Rechtsverletzung prinzipiell aus: • Lesen, Hören & Sehen sind in Deutschland urheberrecht-lich irrelevant • Das Hören und Sehen von gestreamten Inhalten stellt daher (grundsätzlich) keine Rechtsverletzung dar • Bestimmte Nutzungen sind in Deutschland privilegiert • Private Downloads von Musik & Videos (sofern keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage) • Weitergabe von Kopien an Bekannte & Verwandte
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Problem • Das würde bedeuten: • Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber-rechtsverletzung, • selbst wenn ein solches Angebot im Inland nicht zulässig wäre
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Problem • Das würde bedeuten: • Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber-rechtsverletzung, • Praxis: „Bogsch-Theorie“ • Die im Ausland vorgenommene Handlung muss auch im Inland zulässig sein • Rechtmäßigkeit der Theorie aber zweifelhaft
Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland Zusammenfassung • Angebote aus dem Ausland sind nicht allein deswegen zuläs-sig, weil sie mit dem Recht des Serverstandortes („Sende-land“) übereinstimmen Abrufe von inländischen Medieninhalten im Ausland sind nicht allein deswegen zulässig, weil sie im Inland rechtmäßig sind, die Zulässigkeit bestimmt sich u.U. auch nach dem auslän-dischen Recht • Das kann auch eigene Inhalte aus einer „Cloud“ betreffen • Im Zweifel müssen weltweite Urheberrechte eingeholt werden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schulz Noack BärwinkelBaumwall 720459 Hamburg www.snb-law.de Telefon: 040-369796-14 r.imhof@snb-law.de