490 likes | 1k Views
Die kommunale Selbstverwaltung. Seminar für Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 11. September 2011 - SPD Unterbezirk Wesermarsch Referent: Manfred Brunßen – Städt. Direktor i. R. Begriff der kommunalen Selbstverwaltung.
E N D
Die kommunale Selbstverwaltung Seminar für Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 11. September 2011 - SPD Unterbezirk Wesermarsch Referent: Manfred Brunßen – Städt. Direktor i. R.
Begriff der kommunalen Selbstverwaltung • Art. 28 GG – Art. 57 NV – Gemeinden und Landkreise • Aufgabenhoheit (örtliche Gemeinschaft) • Gebietshoheit • Organisationshoheit • Personalhoheit • Finanzhoheit • Planungshoheit • Satzungshoheit „Gemeinden und Landkreise ... verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“.
Aufgaben der Gemeinden und Landkreise Eigener Wirkungskreis • Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft • Pflichtaufgaben Übertragener Wirkungskreis • unmittelbare Bundesauftragsverwaltung • Vom Land übertragene Bundes- und Landesaufgaben
Die Staatsaufsicht Aufgaben des eigenen Wirkungskreises • Kontrolle der Rechtmäßigkeit (Kommunalaufsicht) Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises • Kontrolle der Rechtmäßigkeit • Kontrolle der Zweckmäßigkeit (Fachaufsicht) Mittel der Kommunalaufsicht • Unterrichtung • Beanstandung • Anordnung und die Ersatzvornahme • Bestellung eines Beauftragten
Entwicklung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts • Bis Ende des 2. Weltkrieges • Entscheidungen allein durch Bürgermeister • Nach 1945 Revidierte DGO – britische Militärverordnung • Gesamte Verwaltung in die Hand des vom Volk gewählten Rates • Am 1.4.1955 löste in den Gemeinden die NGO die revidierte DGO ab • 3 Organe (Rat – Verwaltungsausschuss – Gemeindedirektor)
In den Landkreisen galt am 1.5.1958 die NLO • 3 Organe (Kreistag – Kreisausschuss – Oberkreisdirektor) • Ab 1996 wurde die Eingleisigkeit eingeführt • 3 Organe Gemeinderat/Kreistag Verwaltungsausschuss/Kreisausschuss hauptamtlicher Bürgermeister/Landrat • Zum 01.11.2011 neues Kommunalverfassungsrecht • Einheitliches Gesetz für die Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, Region Hannover
Kommunen • Landkreise • Kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden • Städte und Gemeinden (Brake, Elsfleth, Stadland, Butjadingen, Jade, Ovelgönne, Berne, Lemwerder) • Selbständige Gemeinde (Stadt Nordenham) • Zusätzlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises des Landkreises • Große selbständige Städte (z. B. Cuxhaven, Celle, Goslar) • Kreisfreie Städte (z. B. Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven)
Die Organe der Gemeinde/des Landkreises • Der Gemeinderat/Der Kreistag • Der Verwaltungsausschuss/Der Kreisausschuss • Der Bürgermeister/Der Landrat • Gleichstellungsbeauftragte - in Landkreisen, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städten ist sie hauptamtlich tätig - in allen anderen Gemeinden und Städten entscheidet die Vertretung über die Art des Anstellungsverhältnisses Organe haben eigenständige Entscheidungskompetenzen
Der Rat/der Kreistag • Zusammensetzung • Ratsfrauen und Ratsherren/Kreistagsabgeordnete • Anzahl bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft • Kraft Amtes der Hauptverwaltungsbeamte • BürgermeisterIn / Landrätin - Landrat
Der Rat/der Kreistag • Zusammensetzung und Bildung • Brake 32 Ovelgönne 16 • Berne 18 Stadland 20 • Butjadingen 18 • Elsfleth 24 Landkreis 42 • Jade 16 • Lemwerder 20 • Nordenham 36 • Der HVB (Bürgermeister/Landrat) ist Kraft Amtes zusätzlich Mitglied des Rates/Kreistages Er lädt ein und stellt im Benehmen mit dem Rats-/Kreistagsvorsitzenden die Tagesordnung auf.
Der Rat/der Kreistag • Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren/der Kreistagsabgeordneten • Wahlgebiet/Wahlbereiche • Wählbarkeit • Unvereinbarkeit • Wahlberechtigung • Wahlperiode
Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer Beispiel Nordenham 2006: 36 Sitze sind zu vergeben A = Verhältniszahl B = Sitze nach ganzen Zahlen C = Sitze nach höchstem Bruchteil D = Gesamtsitze Abgegebene gültige Stimmen: 28.792 SPD = 11.811 CDU = 9.634 F.D.P. = 3.266 GRÜNE = 946 WIN = 3.135
Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer Beispiel Nordenham 2006: 15 Sitze sind zu vergeben Abgegebene gültige Stimmen: SPD = 11.811 - 15 Sitze Wahlbereich 1 (Nord) Wahlbereich 2 (Süd) 7 Sitze 8 Sitze 15 Sitze
SPD-Wahlvorschlag für den Wahlbereich 1 (Nord) Zu vergebende Sitze: 6 nach Bewerberstimmen – 1 nach Listenreihenfolge
Der Rat/der Kreistag • Rechtsstellung der Ratsfrauen und Ratsherren/der Kreistagsabgeordneten • Freies Mandat • Ehrenamtliche Tätigkeit • Entschädigung • Mitwirkungsverbot • Treuepflicht
Der Rat/der Kreistag • Vorsitz im Rat/Kreistag • Mehrheitswahl durch den Rat/Kreistag aus den Reihen der Mitglieder der Vertretung • Aufgaben: • Mitwirkung bei der Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung) • Leitung der Sitzung • Zieht das Los bei Losentscheid • Stellvertretung • Entscheidung durch den Rat/Kreistag
Der Rat/der Kreistag (§ 58 Nds.KommVerfGes) • Zuständigkeit des Rates/Kreistages • Entscheidung über Ziele der Entwicklung • Erlass von Satzungen und Verordnungen • Beschluss über die Haushaltssatzung • Beschluss über öffentliche Abgaben und Umlagen • Beschluss über Beteiligungen • Beschluss über Benennung von Straßen • Beschluss über Bauleitpläne • Heranziehungsbeschluss im Einzelfall • Für bestimmte Gruppen v. Angelegenheiten Regelung in der Hauptsatzung und vieles mehr…
Der Rat/der Kreistag • Die Fraktionen und Gruppen • Mindestens 2 Mitglieder • Rechte • Vorschlagsrecht zur Besetzung des Verwaltungsausschusses/Kreisausschusses und der Fachausschüsse • Antragsrecht • Akteneinsichtsrecht
Der Rat/der Kreistag • Bildung von Fachausschüssen • Freiwillige Ausschüsse z. B. Finanz-, Bau-, Wirtschafts-, Sozialausschuss (§71 NKomVG) • Anzahl und Stärke durch Beschluss der Vertretung • Beschlussvorbereitung für Rat/VA und Kreistag/KA • Neu: Hauptsatzung kann regeln, dass Ausschüsse Beschlüsse für den VA/KA fassen können
Der Rat/der Kreistag • Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (§ 73 NKomVG) • Schulausschuss bereitet Beschlüsse vor • Besetzungsverfahren nach NKomVG und SchulG • Hinzugewählte Mitglieder haben Stimmrecht • Jugendhilfeausschuss, Werksausschuss, Umlegungsausschuss • Besetzungsverfahren nach Spezialgesetz • Ausschuss fasst Beschlüsse (Organstellung)
TOP 12Verteilung der Ausschussvorsitze§ 51 Abs. 8 NGO Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. • SPD: 1 3 4 6 7* 10 • CDU: 2 5 7* 11 • FDP: 7* • GRÜNE: • *zu losen
Der Rat/der Kreistag • Verfahren im Rat, im Kreistag und seinen Ausschüssen • Einberufung durch HVB (§ 59 NKomVG) • Tagesordnung durch HVB im Benehmen mit dem Rats-/Kreistagsvorsitzenden • Ladungsfrist Regelung durch GO • Ordnung in den Sitzungen • Öffentlichkeit der Sitzungen • Abstimmung • Wahlen • Protokoll
Der Verwaltungs-/der Kreisausschuss • Zusammensetzung und Bildung • Brake 6* Ovelgönne 4* • Berne 4* Stadland 4* • Butjadingen 4* • Elsfleth 4* Landkreis 6** • Jade 4* • Lemwerder 4* • Nordenham 6* • * kann durch Beschluss der Vertretung um 2 erhöht werden • **kann durch Beschluss der Vertretung um 2 oder 4 erhöht werden • Der HVB (Bürgermeister/Landrat) ist Kraft Amtes zusätzlich Mitglied des Verwaltungs- bzw. Kreisausschusses. Er führt den Vorsitz und lädt ein.
Der Verwaltungs-/Kreisausschuss • Rechts- und Aufgabenstellung • Entscheidung im Rahmen der Lückenzuständigkeit • Entscheidung über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern • Entscheidung über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis • Vorbereitungszuständigkeit für die Vertretung • Heranziehung von Entscheidungen aus dem Geschäft der laufenden Aufgaben im Einzelfall • Entscheidung über Angelegenheiten, die vom HVB vorgelegt werden.
Der Verwaltungs-/Kreisausschuss • Verfahren • Einberufung • Nicht öffentlich • Zuhörer – ohne Rederecht
Der Bürgermeister/der Landrat • Direkte Wahl • Wahlberechtigung • Wählbarkeit • Amtszeit • Wahlverfahren • Gesetzliche Grundlagen • Wahlvorschlagsberechtigung • Mehrheitswahl
Der Bürgermeister/der Landrat • Beamtenrechtliche Stellung • Wahlbeamter • Beginn des Beamtenverhältnisses • Amtsbezeichnung • Bürgermeister/Landrat – Oberbürgermeister • Besoldung
Der Bürgermeister/der Landrat • Aufgaben des Bürgermeisters/des Landrates • Entscheidet in Bundesauftragsangelegenheiten • Entscheidet über gewerbe- und immissionschutzrechtliche Genehmigungen • Entscheidet über Geschäfte der laufenden Verwaltung • Entscheidet über Verwaltungsorganisation • Bereitet Beschlüsse vor • Führt Beschlüsse aus • Überprüft die Rechtmäßigkeit (Einspruch) und vieles mehr • Repräsentant der Gemeinde/des Landkreises
Der Bürgermeister/der Landrat • Vertretung des Bürgermeisters/des Landrates • Stellvertretender Bürgermeister/Landrat • Repräsentative Vertretung • Wahl in der 1. Sitzung • Einberufung und Aufstellung der TO für VA/KA • Allgemeiner Vertreter • Außenvertretung, Verwaltung • Wahl durch die Vertretung
Ortschaften • Regelung durch Hauptsatzung • Änderungen nur zum Ende einer Wahlperiode • Ortschaften mit Ortsräten auf Grund von Gebietsänderungsverträgen können nur mit 2/3-Mehrheit des Rates aufgehoben werden
Ortschaften • Ortsrat • Zusammensetzung • Ortsratsmitglieder • Anzahl bestimmt sich nach der vom Rat beschlossenen Hauptsatzung • Wahlberechtigung • Wählbarkeit • Vorsitz und repräsentative Vertretung
Ortschaften • Aufgaben • Entscheidungsbefugnis (Unterhaltung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen, Vereins- und Brauchtumsförderung, Pflege des Ortsbildes u. a.) • Anhörungsrecht • Vorschlagsrecht • Aufgabenzuweisung durch die Hauptsatzung
Bürger- und Einwohnerbeteiligung • Einwohnerantrag (§ 31 NKomVG) • Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§§ 32, 33 NKomVG) • Anregungen und Beschwerden (§ 34 NKomVG) • Einwohnerfragen (§ 62 NKomVG) • Bürgerbefragung (§ 35 NKomVG) • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 36 NKomVG)
Bürger- und Einwohnerbeteiligung • Rechtzeitige Information über wichtige Planungen und Angelegenheiten durch den Bürgermeister (§ 85 Abs. 5 NKomVG) • Einwohnerversammlungen in der betroffenen Gemeinde oder in den betroffenen Ortsteilen • Förmliches Beteiligungsverfahren • Z. B. Bauleitplanung (Öffentliche Bürgerbeteiligung - Auslegung – Bewertung von Anregungen und Bedenken – Abwägung)