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Die Beschlussfassung in der EU. institutionelles Dreieck, bestehend aus dem Europ?ischen Parlament, dem Rat der Europ?ischen Union, und der Europ?ischen Kommission. Auch der Rechnungshof, der Wirtschafts- undSozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Europ?ische Zentralbank und der Wir
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1. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Ziele, Instrumente, Budget, Reformen
2. Die Beschlussfassung in der EU institutionelles Dreieck, bestehend aus dem
Europäischen Parlament,
dem Rat der Europäischen Union, und der
Europäischen Kommission.
Auch der Rechnungshof, der Wirtschafts- und
Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die
Europäische Zentralbank und der Wirtschafts- und
Finanzausschuss werden in zahlreichen spezifischen
Bereichen hinzugezogen.
3. Die Beschlussfassung in der EU Beschlussverfahren:
Mitentscheidungsverfahren;
Zustimmungsverfahren;
Anhörungsverfahren (z.B. Landwirtschaft).
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird das Parlament um eine Stellungnahme ersucht. Nach Abgabe der Stellungnahme kann die Kommission ihren Vorschlag entsprechend ändern. Anschließend prüft der Rat den Vorschlag; er kann ihn in der vorliegenden Form verabschieden oder ihn zuvor ändern. Beschließt der Rat, vom Vorschlag der Kommission abzuweichen, so ist hierfür jedoch Einstimmigkeit erforderlich.
4. Definition der GAP und ihre Instrumente Die GAP umfasst eine Reihe von Bestimmungen und Mechanismen zur Regelung der Produktion und Verarbeitung von und des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten in der Europäischen Union, wobei die Betonung inzwischen zunehmend auf der ländlichen Entwicklung liegt.
Bedeutung der GAP:
Anteil am EU-Haushalt ist nahezu 50 % (im Laufe der Jahre zurückgehend).
große Zahl von Menschen und die Größe der Gebiete, die von der Landwirtschaft unmittelbar betroffen sind.
hohen Maßes an Souveränitätsverzicht der Mitgliedstaaten zugunsten der Gemeinschaft.
Bindung der GAP an Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion, zwei Schlüsselbereiche der europäischen Einigung.
5. Laut Artikel 33 EG-Vertrag ist es Ziel der GAP die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
die Agrarmärkte zu stabilisieren;
die Versorgung sicherzustellen;
für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.
6. Gemeinsame Marktorganisation (GMO) => 1. Säule der GAP Um diese Ziele zu erreichen, sieht Artikel 34 EG- Vertrag die
Schaffung einer gemeinsamen Organisation der
Agrarmärkte (GMO) vor, die je nach Erzeugnis eine der
folgenden Organisationsformen aufweist:
gemeinsame Wettbewerbsregeln;
bindende Koordinierung der verschiedenen einzelstaatlichen Marktordnungen;
eine europäische Marktordnung (GMO).
7. 3 Grundprinzipien der GMO (1962 festgelegt) Einheit des Marktes: den freien Verkehr landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Mitgliedstaaten; für die Organisation des Binnenmarktes sollten überall in der EU die gleichen Instrumente und Mechanismen angewandt werden;
Gemeinschaftspräferenz: dass die Agrarprodukte der EU bei der Vermarktung Vorrang und einen Preisvorteil gegenüber importierten Produkten haben; dies bedeutet auch den Schutz des Binnenmarktes vor Niedrigpreisprodukten aus Drittländern und vor größeren Schwankungen des Weltmarktes;
finanzielle Solidarität: alle Ausgaben im Rahmen der GAP werden vom Gemeinschaftshaushalt getragen.
8. Funktionieren der GMO Die gemeinsamen Marktorganisationen ermöglichen hauptsächlich
die Festsetzung einheitlicher Preise (Richtpreis, Schwellenpreis,
Interventionspreis) für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf allen
europäischen Märkten, die Gewährung von Beihilfen an die
Erzeuger und die Gewerbetreibenden des Sektors, die Einführung
von Mechanismen zur Regulierung der Erzeugung und die
Organisation des Handels mit Drittländern. Der Zusammenschluss
von Landwirten zu Erzeugerorganisationen wird ebenfalls
gefördert. Andere Bestimmungen regeln insbesondere die
staatlichen Beihilfen zugunsten dieser Erzeugungen und die
Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission (INVEKOS).
9. Reformen der GAP 1968 veröffentlichte die Kommission ein „Memorandum zur Reform der GAP", allgemein als Mansholt-Plan bekannt, nach Sicco Mansholt, dem damaligen Vizepräsidenten der Kommission und Verantwortlichen für die GAP. Der Plan sah eine starke Verringerung der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung und die Förderung größerer, effizienterer landwirtschaftlicher Produktionsbetriebe vor.
1972 wurden Strukturmaßnahmen in die GAP eingeführt mit dem Ziel, die europäische Landwirtschaft zu modernisieren. Doch trotz laufender struktureller Veränderungen in den nachfolgenden Jahren blieben die Probleme bestehen; Angebot und Nachfrage waren bei den landwirtschaftlichen Produkten nicht ausgeglichen, was zu immer größeren Überschüssen führte.
10. Reformen der GAP 1983 schlug die Kommission eine grundlegende Reform vor, ein Vorschlag, der zwei Jahre später mit der Veröffentlichung des Grünbuchs über „Perspektiven der Gemeinsamen Agrarpolitik" (1985) formalisiert wurde. Mit dem Grünbuch wurde versucht, ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen, neue Wege zur Reduzierung der Produktion in Problembereichen aufzuzeigen und ganz allgemein Alternativlösungen für die Zukunft der GAP zu ergründen.
1988 einigte sich der Europäische Rat auf ein Paket von Reformmaßnahmen, darunter die „Leitlinie für die Agrarausgaben" zur Begrenzung des prozentualen Anteils der GAP-Ausgaben am Gesamthaushalt.
11. Reformen der GAP 1991 legten die Kommission und ihr Agrarkommissar Ray MacSharry zwei Diskussionspapiere über die Entwicklung und die Zukunft der GAP vor. Sie bildeten die Grundlage für eine politische Einigung über die Reform der GAP, die der Rat am 21. Mai 1992 erreichte. Die Reform von 1992, ein wichtiger Eingriff in die GAP, umfasste folgende Hauptelemente:
Senkung der Agrarpreise (Interventionspreise), um sie auf dem Binnen- und Weltmarkt konkurrenzfähig zu machen,
Ausgleichszahlungen an die Landwirte (Direktzahlungen) für ihre Einkommensverluste sowie
auf die Marktmechanismen und den Umweltschutz gerichtete Maßnahmen (Agrarumweltprogramme, Vorruhestandsregelung, etc.).
12. Agenda 2000 Im Juli 1997 schlug die Kommission eine Reform der GAP im Rahmen der Agenda 2000 vor, eines Plans für die Zukunft der EU-Politik im Hinblick auf die erwartete Erweiterung. Die Verhandlungen über die Agenda 2000 wurden im März 1999 beim Europäischen Rat in Berlin abgeschlossen, womit auch die Reform der GAP vereinbart wurde.
Die Agenda 2000 baut auf dem 1992 eingeleiteten Prozess auf und schafft eine Grundlage für die künftige Entwicklung der Landwirtschaft in der EU, und zwar unter Einbeziehung sämtlicher Aufgabenbereiche der GAP: Wirtschaft, Umwelt, und ländliche Entwicklung (1. und 2. Säule der GAP).
13. Ziele der Agenda 2000 Reform Insbesondere umfasst die Reform Maßnahmen für:
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Rohstoffe auf dem Binnen- und Weltmarkt;
die Förderung eines angemessenen Lebensstandards der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung;
die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und anderen Einkommensquellen für Landwirte;
die Entwicklung einer neuen Politik der ländlichen Entwicklung als zweiter Pfeiler der GAP;
eine stärkere Einbeziehung von Umwelt- und Strukturüberlegungen in die GAP;
die Verbesserung der Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit;
die Vereinfachung der Agrargesetzgebung und die Dezentralisierung ihrer Anwendung, um Vorschriften und Regelungen klarer, transparenter und leichter zugänglich zu machen.
14. Multifunktionale Landwirtschaft (MFL) - das neue Modell der GAP …um weiterhin finanzielle Unterstützung der EU-Landwirtschaft gegenüber internationalen Mitbewerber zu rechtfertigen (WTO).
neben der Lebensmittelproduktion sollen auch preislose Leistungen für Landschaftsschutz und Landbevölkerung abgegolten werden (Umweltwerte, ländliche Vorzüge, kulturelle Werte, ländliche Beschäftigung, ländliche Entwicklung, Sicherstellung der Lebensmittelversorgung, etc.).
Schlüsselemente (MFL):
Kopplung von marktgängigen und nicht marktgängigen Gütern, die gemeinsam in der Landwirtschaft produziert werden (Angebotsseite).
nicht marktgängige Güter haben die Eigenschaft von ‘öffentlichen Güter’ und/oder ‘Externalitäten’, somit gibt es keine bzw. nur schlecht funktionierende Märkte (Nachfrageseite).
15. GAP Reform 2003 .."langfristige Perspektiven für eine nachhaltige Landwirtschaft" (Fischler, 2003)
Überblick
Getreide: keine Absenkung der Interventionspreise, aber Abschaffung der Roggenintervention
Milch: schrittweise Absenkung des Interventionspreises für Butter (25%) und für Magermilchpulver (15%); schrittweise Einführung einer Milchprämie (3.55 Cent/kg), die 2007/08 ebenfalls entkoppelt wird; Absenkung der ButterIntervention von 70 000t auf 30 000t; Quotenaufstockung (~1.5%).
Rindfleisch: zusätzliche Mutterkuhprämienrechte (Österreich, Portugal), sowie Schlachtprämie (Italien).
16. GAP Reform 2003 Flächenstilllegung: Rotierende Stilllegung und Anbau nachwachsender Rohstoffe bleiben zulässig. Ausnahme Kleinbetriebe und Biobetriebe.
Cross Compliance: Verknüpfung der Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit.
Modulation und Degression: Verpflichtung zur Modulation; zwischen 2005-2007 steigt der Modulationsbetrag von 3% auf 5% an; die ersten 5000 Euro/Betrieb bleiben ausgenommen; die vorhergesehenen Prämienkürzungen (Degression) erfolgen vorerst nicht, vorausgesetzt die "Finanziellen Disziplin" wird eingehalten (Budgetverhandlungen 2008).
17. GAP-Reform 2003 produktionsunabhängige Zahlungsansprüche (Entkopplung, Umsetzung in 2005-2007);
Voll- oder Teilentkopplung:
Ö: 100% der Mutterkuh- und 40% der Schlachtprämie.
einzelbetriebliche oder regionale Betriebsprämienmodelle.
historischer Ansatz: Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien, Schottland, Wales
regionaler – oder flat rate - Ansatz: EU12
gemischte Modelle:
statisches Hybridsystem: Dänemark, Luxemburg, Schweden, Nordirland
dynamisches Hybridsystem: Finnland, Deutschland, England
18. Das Programm der Ländlichen Entwicklung => 2. Säule der GAP
19. Die Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum 2007-2013 3 übergeordnete Ziele:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft durch die Förderung von Umstrukturierung, Modernisierung und Qualitätserzeugung
Umweltschutz und Landschaftspflege durch die Förderung eines angemessenen, nachhaltigen Landmanagements.
Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Förderung der Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeit.
& 4 thematische Achsen:
20. Die Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum 2007-2013 Aufbau
21. GAP-Budget: EAGFL Die GAP wird aus dem Europäischen Ausrichtungs- und
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanziert.
Der EAGFL wurde 1962 eingerichtet und 1964 in zwei Abteilungen
unterteilt:
die Abteilung Ausrichtung (einer der Strukturfonds), die zur Strukturreform in der Landwirtschaft und zur Entwicklung der ländlichen Gebiete beiträgt (z. B. durch Investitionen in neue Ausrüstungen und Technologien);
die Abteilung Garantie, die die Ausgaben für die gemeinsame Marktorganisation finanziert (z. B. Ankauf oder Lagerung von Überschussproduktionen und Förderung von Agrarexporten).
22. GAP-Budget: Vergangenheit
23. GAP-Budget EU27: Zukunft
24. Jährliche GAP Ein- und Auszahlung der EU27 für Ø2007 - 2013
25. Anteil der GAP-Säulen am GAP-Budget in EU27 und für Ø2007-2013
26. Verteilung der Direktzahlungen (DZ) in 2001
27. Lorenzkurven für DZ in 2001
28. Aktuell: Health Check (Beschluss am 20. Nov. 2008) Maßnahmen bis 2013
Abschaffung der gekoppelten Direktzahlungen (Ausnahme: Mutterkühe, Schafe und Ziegen)
Optional von historischen hin zu regionalen Betriebsprämienmodell
Stärkere Kürzung von Direktzahlungen (Modulation)
Abschaffung der Milchquote (2015)
Änderungen der Interventionsregelungen für Milchprodukte, Hartweizen, Gerste, Reis und Sorghum
Abschaffung der Flächenstilllegung (ab 1.1.2009)
Einführung gezielter Maßnahmen (Artikel 68)
29. Health Check II Artikel 69 (Art. 58):
bis zu 10% der SFP in die nationale Reserve z.B. Finanzierung von Restrukturierungsfonds
mehr Flexibilität (im Sektor oder in anderen Sektoren)
bestimmte Betriebstypen bzw. Bewirtschaftungssysteme unterstützen (zusätzliche Umweltleistungen, Qualitätsverbesserung, Risikomanagement, etc.) => 4 Optionen:
regionale Produktionsnachteile (Milch, Rind- und Schafsektoren)
betrieblichen Restrukturierungs- u. Entwicklungsmaßnahmen
Versicherungsbeitrag für Ernteausfälle in der pflanzlichen Produktion
Entschädigungszahlungen bei Seuchen in der Tierproduktion
30. => Finanzierung von ‚neuen‘ Maßnahmen in der 2. Säule
Klimawandel (z.B. reduzierte Bodenbewirtschaftung, Biogasanlagen)
Erneuerbare Energie (z.B. Biotreibstoffproduktion)
Wassermanagement (z.B. Feuchtwiesenrestaurierung)
Biodiversität (z.B. biologische Wirtschaftsweise)
Prämienmodell:
weg vom historischen SFP-Modell zum regionalen SFP-Modell
mit unterschiedlichen Prämienabstufungen für Landkategorien (Acker, Wiese, Almen, etc.). Health Check III