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1. Nennen Sie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 2. Welche Insolvenzgründe kennen Sie?. Er hofft allerdings, dass das von ihm erarbeitete Sanierungskonzept seine Banken überzeugen wird, so dass diese ihm einen Sanierungskredit bewilligen.
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1. Nennen Sie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 2. Welche Insolvenzgründe kennen Sie? Insolvenz - Insolvenzantrag
Er hofft allerdings, dass das von ihm erarbeitete Sanierungskonzept seine Banken überzeugen wird, so dass diese ihm einen Sanierungskredit bewilligen. Die Verhandlungen ziehen sich jedoch hin und G ist sich nicht sicher, wie lange er noch abwarten kann. Beispiel 1: Die Automobilzulieferer GmbH hat erhebliche Außenstände. Aufgrund der Insolvenz eines Hauptabnehmers muss sie jedoch mit hohen Ausfällen rechnen. GF G geht davon aus, dass er die Löhne für den Monat November bei Fälligkeit nicht zahlen kann. Insolvenz - Insolvenzantrag
Insolvenzgründe: 1. Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO: • Abs. 2 Satz1 Liquiditätsbilanz: • -„fällige Zahlungspflichten“ zzgl. „ernstlich eingefordert“ • -Liquiditätslücke: 3 Wo > 10% • ->Abgrenzung: Zahlungsstockung Abs. 2 Satz 2 Zahlungseinstellung Wiederholung Insolvenzfähigkeit: § 11 Abs. 1 InsO, juristischePerson 2. drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO nur Eigenantrag, Gesetz lesen! Insolvenz - Insolvenzantrag
Insolvenzantrag: § 13 Abs. 1 Satz 1 InsO Antragsberechtigung: Eigenantrag, § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO Antragsrecht: § 15 Abs. 1 InsO juristische Personen: ->Insolvenzantragspflicht, § 64 Abs. 1 GmbHG =(Höchst-)frist! Insolvenz - Insolvenzantrag
Aktuell: Änderungen durch das MoMiG Insolvenzantragspflicht -> § 15a InsO rechtsformunabhängig formuliert: Abs. 1 Satz 1: juristische Person, z.B. GmbH Exkurs: die Ltd. in der Insolvenz, bisherige Probleme Abs. 1 Satz 2: Personengesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z.B. GmbH & Co. KG Insolvenz - Insolvenzantrag
Haftungsgefahren für Geschäftsführer in der Krise 1. Insolvenzverschleppungshaftung § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG (§ 15a InsO ->Abgrenzung Alt- und Neugläubiger 2. Massesicherungspflicht: § 64 Abs. 2 GmbHG (§ 64 Abs. 1 GmbHG) Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung: § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG (§ 15a Abs. 4, 5 InsO) Strafbarkeit wegen Nichtabführung AN-Anteile: § 266a StGB Insolvenz - Insolvenzantrag
Zum Gesellschaftsvermögen gehören u.a. ein Betriebsgrundstück, das bereits vor vielen Jahren erworben wurde und erheblich im Wert gestiegen ist sowie selbst entwickelte Patente. Auf der Passivseite der Bilanz finden sind außer den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auch Gesellschafterdarlehen. Beispiel 2: Die Bilanz der A-GmbH & Co. KG weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 500.000 € aus. Die beiden Geschäftsführer B und C diskutieren, ob sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Insolvenz - Insolvenzantrag
Überschuldungsbilanz! Bewertung § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO: Fortführungsprognose: Ertrags- und Finanzplan/Liquidität; Prognosezeitraum ->Fortführungs- oder Zerschlagungswerte Aktiva: stille Reserven Passiva: Rangrücktritt: MoMiG: Normierung in § 19 Abs. 2 S. 3 InsO Insolvenzgründe: Überschuldung, § 19 InsO ->juristische Personen, PersGes ohne natürl. Person als phG Legaldefinition § 19 Abs. 2 InsO Insolvenzantragspflicht: §§ 130a, 161 Abs. 2 HGB Insolvenz - Insolvenzantrag
aktuell: Finanzmarkt - Rettungspaket geplante Änderung des insolvenzrechtlichen Begriffs der Überschuldung: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Insolvenz - Insolvenzantrag
Mit einer nennenswerten Quote auf seine Forderung rechnet er zwar nicht. Er überlegt daher, ob er parallel auch gegen den Gesellschafter G vorgehen kann, den er erst kürzlich in einem neuen, teuren Auto gesehen hat. Beispiel 3: Gläubiger G hat titulierte Forderungen gegenüber der Nightlife GbR in Höhe von 50.000 €. Nachdem weder eine Kontenpfändung, noch der Versuch einer Kassenpfändung durch den GV im Lokal erfolgreich waren, überlegt er, einen Insolvenzantrag zu stellen. Insolvenz - Insolvenzantrag
Wiederholung: Insolvenzfähigkeit: GbR, § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO Eröffnungsgrund: nurZahlungsunfähigkeit, §§ 16, 17 InsO Gläubigerantrag: § 13 Abs. 1 Satz 1 InsO Zulässigkeit: rechtliches Interesse Glaubhaftmachung Forderung Glaubhaftmachung EÖ-Grund Anhörung: § 14 Abs. 2 InsO Auskunftspflicht, § 20 InsO Insolvenz - Insolvenzantrag
-> regelmäßig Doppelinsolvenz: GbR + Gesellschafter Aber § 93 InsO: Sperrwirkung Gläubiger Ermächtigungswirkung IV statt Wettlauf der Gläubiger; Problem persönliche Haftung aufgrund von Bürgschaften, Schuldbeitritt, § 93 InsO analog (-) Akzessorische Gesellschafterhaftung: § 128 HGB analog Insolvenz - Insolvenzantrag
Entscheidung über den Eröffnungsantrag: Prüfung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags Prüfung der Kostendeckung: Kosten Insolvenzverfahren, § 54 InsO Prüfung des Eröffungsgrundes Zurückweisung des Insolvenzantrags als unzulässig oder unbegründet Abweisung mangels Masse § 26 InsO EÖ § 27 InsO Insolvenz - Insolvenzantrag
Rechtsfolgender Eröffnung bzw.Abweisung mangels Masse Juristischer Personen sowie GmbH & Co. KG/OHG ->Auflösung durch - EÖ Insolvenzverfahren, z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB - Abweisung mangels Masse, z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG, §§ 131 Abs. 2 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ->gesellschaftsrechtliche Liquidation Löschung im HR erst mit Vermögenlosigkeit GbR, OHG, KG: Auflösung nur bei Eröffnung, z.B. § 728 BGB Insolvenz - Insolvenzantrag