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Zielerreichung über 2-Säulen-Konzept

Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards der Landwirte, die Versorgung der Verbraucher mit hochwertigen Nahrungsmitteln zu vernünftigen Preisen und die Erhaltung des ländlichen Erbes. Zielerreichung über 2-Säulen-Konzept.

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Zielerreichung über 2-Säulen-Konzept

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  1. Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards der Landwirte, die Versorgung der Verbraucher mit hochwertigen Nahrungsmitteln zu vernünftigen Preisen und die Erhaltung des ländlichen Erbes.

  2. Zielerreichung über 2-Säulen-Konzept

  3. Meilensteine der GAP (eigene Darstellung) Lebensmittelknappheit Überschussproduktion – Exporte Entkopplung >>Produktionssteigerung Einzelmaßnahmen Maßnahmen zum Überschussabbau 2-Säulen-Konzept 1948 1957 1962 1986 1992 1995 2000 2003 2004 2005 2007 ab 2013 GAP McSharry Agenda EU- ELER-VO Finanzierung Reform 2000 Erweiterung EAGFL „Gesundheits Check“ Römische Uruguay-Runde WTO Luxemburger Verträge GATT-Agrar- Beschlüsse handelsabkommen GATT ?

  4. Zur Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik Gründung der Europäischen Wirtschaftgemeinschaft (EWG) Einbeziehung der Landwirtschaft unabdingbar. GAP Ziel, die Produktion zu erhöhen – Stützungsmaßnahmen hielt die EWG dabei für ein geeignetes Mittel. Produzierten die Bauern mehr, als sie verkaufen konnten, kaufte die Gemeinschaft die Produkte zu jährlich neu festgelegten Preisen auf (Interventionskäufe). In den 80er Jahren negative Auswirkungen dieses Handelns. Die EU musste versuchen, die so entstandenen "Butterberge" und "Milchseen" durch den Verkauf zu stark reduzierten Preisen abzutragen. 1992 Agrarreform, die garantierten Ankaufpreise erheblich zu senken. Als Ausgleich erhielten die Landwirte direkte Einkommensbeihilfen, wenn sie Flächen stilllegten. Die 1996 abgeschlossene GAP-Reform führte dazu, dass die Überschussmengen erheblich zurückgingen und viele Landwirte Flächen aus der Produktion nahmen oder auf ihnen nachwachsende Rohstoffe anbauten.Mit dem Beitritt von zehn Staaten Mittel- und Osteuropas im Jahr 2004 hat sich die landwirtschaftliche Nutzfläche der EU um die Hälfte vergrößert und die Beschäftigungszahl in diesem Sektor verdoppelt. Auf der Grundlage der so genannten "Agenda 2000" wurde daher auf dem Berliner Gipfel 1999 zunächst ein Einfrieren der Kosten auf nominal 40,5 Milliarden Euro jährlich für die nächsten sieben Jahre vereinbart. 2003: Wichtige Neuerungen bestanden darin, Direktzahlungen an Großbetriebe zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums zu kürzen. Mechanismus für Haushaltsdisziplin eingeführt, um zu gewährleisten, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird.

  5. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik - 2003 Hauptelemente der ReformvorschlägeEntkopplung": Zahlungen an einzelne Betriebe unabhängig von der Produktion. Die Produktionsbindung kann in begrenztem Maße beibehalten werden, um eine Einstellung der Produktion zu vermeiden. Die Zahlung wird mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit verknüpft - und darüber hinaus mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten ("Cross-compliance").Entwicklung des ländlichen Raums: Bereitstellung von mehr Fördermitteln, neue Maßnahmen zur Förderung von Umwelt, Qualitätserzeugung und Tierschutz und Unterstützung der Landwirte in ihren Bemühungen, bei ihrer Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen (beginnend 2005).Kürzung der Direktzahlungen an Großbetriebe: Mit der Kürzung dieser "Modulation" sollen Zusatzmittel für die ländliche Entwicklung frei gemacht und weitere Reformen finanziert werden.Haushaltsdisziplin: Ein Mechanismus soll sicherstellen, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird.Anpassungen der Marktstützungspolitik: Im Milchsektor sollen Preise gesenkt werden. Der Interventionspreis für Butter wird über vier Jahre um 25 Prozent gesenkt, was gegenüber der Agenda 2000 eine zusätzliche Kürzung um zehn Prozent bedeutet. Für Magermilchpulver wird die über drei Jahre erfolgende Kürzung um 15 Prozent beibehalten. Die monatlichen Zuschläge im Getreidesektor werden um die Hälfte gekürzt. Der derzeitige Interventionspreis wird beibehalten. In den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfrüchte, Kartoffelstärke und Trockenfutter werden ebenfalls Reformen durchgeführt.

  6. Warum ist ein Gesundheitscheck der GAP erforderlich? Am 20. November 2007 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Vorbereitung auf den GAP-Gesundheits-check“ angenommen. Beim Gesundheits-check geht es nicht um eine Neuerfindung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder um eine Reform der Reform, sondern darum zu prüfen, ob diese Politik in der erweiterten Europäischen Union und einem sich verändernden internationalen Umfeld das Optimale leistet. Der Gesundheits-check ist also keine umfassende Reform, sondern der Versuch, die GAP zu rationalisieren und zu modernisieren.

  7. Was schlägt die Kommission vor? • Die Kommission hat Änderungen in drei wesentlichen Bereichen vorgeschlagen: • Direktbeihilferegelung • Marktinstrumente • Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

  8. ELER-VO (ab 2007) Die EU legt hinsichtlich der Verteilung der Mittel strikte Mindestausstattungen für jeden Bereich fest. Die verbleibenden Mittel können frei auf die Schwerpunkte verteilt werden. Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 Schwerpunkt: „Leader “(> 5%) Säule 1 Verbesserung Wettbewerbs- fähigkeit ( > 10%) Säule 2 Umweltschutz + Land- management (> 25 %) Säule 3 Lebensqualität + Diversifizierung (>10%) Ein Programm, ein System für die Überwachung und Kontrolle der Programme Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

  9. Säule 1 Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit ( > 10%)

  10. Säule 2 Umweltschutz + Land- management (> 25 %)

  11. Säule 3 Lebensqualität + Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (>10%)

  12. Schwerpunkt: „Leader “(> 5%)

  13. Wer bekommt wie viel in der EU ?

  14. Die TOP-Maßnahmen

  15. Schwerpunkte in den Bundesländern

  16. Plan für Berlin-Brandenburg

  17. Umsetzung der Maßnahmen Maßnahmen der GAP fallen unter das Shared Management = MS erstellen Kontroll- und Managementsystem konkret: Verwaltungen der Bundesländer sind zuständig; Bund hat nur eine koordinierende und bündelnde Rolle

  18. Finanzielle Abwicklung n + 2–Regel: Die bereitgestellten Mittel müssen vor Ende des 2. auf die Bereitstellung folgenden Jahres ausgegeben sein. Werden zweckgebundene Mittel in diesem Zeitraum (als mehr als 2 Jahre !) nicht verwendet , sind sie für dem MS verloren.

  19. Kontrolle und Sanktionen • Verwaltungskontrollen • Vor-Ort-Kontrollen • Ex-post-Kontrollen • CC-Kontrollen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen • Die Sanktionen (Rückzahlung, Strafzahlungen) sollen abschreckend aber auch verhältnismäßig sein und finanziellen Schaden von der Gemeinschaft abwenden.

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