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Beda Düggelin , lic . oec . HSG Wirtschaftskonsulent des Initiativkomitees

Art. 95 Abs. 3 BV – Umsetzung Minder-Initiative u nd was sagen die Pensionskassen?. Art. 95 Abs. 3 BV - Umsetzung Minder- Initiative und was sagen die Pensionskassen? Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums 28. Mai 2013 - Bahnhofbuffet Au Premier Zürich. Beda Düggelin , lic . oec . HSG

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Beda Düggelin , lic . oec . HSG Wirtschaftskonsulent des Initiativkomitees

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  1. Art. 95 Abs. 3 BV – Umsetzung Minder-Initiative und was sagen die Pensionskassen? Art. 95 Abs. 3 BV -Umsetzung Minder-Initiativeund was sagen die Pensionskassen?Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums28. Mai 2013 - Bahnhofbuffet Au Premier Zürich Beda Düggelin, lic. oec. HSG Wirtschaftskonsulent des Initiativkomitees gegen die Abzockerei

  2. 1. Volksabstimmung vom 3. März 20132. Pro- und Kontra Argumente 2.1. Economiesuisse vs. Initiativkomitee– viel, viel Geld 2.2. Pensionskassenverband ASIP – siehe Folie 63. Reaktionen 3.1. Verlierer 3.2. Presse - z.B. Michael Hermann:„Minder-Resultat ist ein Sieg der Volksversteher“4. Initiativtext Bekommt Thomas Minder4.1. Beurteilungeinst ein Denkmal?5. Verordnung zur Umsetzung von Artikel 95 Absatz 3 BV Bundesamt für Justiz5.1. wird anfangs Juni 2013 publiziert5.2. „Mini-Vernehmlassung“ Mitte Juni bis Ende Juli 20135.3. In Kraft -Setzung per Januar 20145.4. Entwurf David Oser / Andreas Müller: Diskussionsgrundlage, keine Präjudizien

  3. 6. Standpunkt und Vorgehen des InitiativkomiteesZweckmässige, praktikable Umsetzung im Sinne der Volksinitiative und der Verhältnismässigkeit –Augenmass, welches die Economiesuisse und die bürgerlichen politischen Parteien vermissen liessen!7. Diskussionspunkte heute am 28. Mai 2013 - Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch Pensionskassen - Indirekt gehaltene Aktien (in Wertschriftenfonds, ETF und Hedge Fonds) – keine direkte Einflussnahme möglich - Wahrnehmung des Stimmrechts bei ausländischen Gesellschaften – siehe Konklusion - Was bedeutet die Formulierung: Die Pensionskassen stimmen im Interesse der Versicherten ab? Stimmpflicht?- Offenlegung des Stimmverhaltens

  4. - Begriff der Pensionskasse: AHV-Ausgleichsfonds?- Wer ist von den Bestimmungen betroffen?Alle unter BVG-Aufsicht stehenden VorsorgeträgerKonklusion: - Verantwortungsbewusst handelnde Pensionskassen haben ihre Beteiligungsrechte bereits in der Vergangenheit gemäss den Anforderungen der Minder-Initiative wahrgenommen.Initiative: - Keine schwarze Schafe mehr! Vorbildlich:BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich NZZ vom 23.5.13: Die BVK erfüllt die Vorgaben seit Jahren!8. Black-Box - Verordnung/Gesetz und Vorgehensweise der Publikumsgesellschaften - „Genehmigungsbeschluss“ der Aktionäre bezüglich der verbindlichen Abstimmung über Gesamtvergütungen an Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat.

  5. - Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters: Wie wird er rekrutiert? - Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses: Wer schlägt sie vor? (Unabhängigkeit der Verwaltungsräte) - Ablösesummen gemäss Vertrag / Langfristige Arbeitsverträge„Pactasuntservanda“ - diverse Umgehungsmöglichkeiten - Was ist eine Vergütung im Voraus? Wie verhält es sich mit der Ablösung von Mitarbeiteraktien/-optionen?9. Strafbestimmungen- Verhältnismässigkeit der StrafenEs ist nicht einzusehen, dass ein Pensionskassenverwalter, der das Stimmrecht von 50 Nestlé-Aktien nicht wahrnimmt, bestraft werden soll……. daraus ergibt sich:Einverstanden mit Oser/Müller Aufgrund des im Strafrecht geltenden Legalitätsprinzips sollen konkrete Straftatbestände formuliert werden. Eine Blankettnorm ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.

  6. 10. Ausblick - Ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB? - Lerneffekt für grossePublikumsgesellschaften? - 1:12 Initiative kommt am 24. November zur Abstimmung Löst sie die „Abzockerei“? Bringt das Abstimmungsresultat (Ablehnung 1:12) die grossenPublikumsgesellschaften zur Einsicht?- Das Aktienrecht muss dringend in verschiedenen Punkten überarbeitet werden, insbesondere bezüglich Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates_____________________________________________________Anmerkung zu Punkt 2.2- Pensionskassenverband ASIP - Christoph RyterPräsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandesam 5.2.2013: „Ein Ja wird für Pensionskassen teuer“???

  7. Initiativtext - Art. 95 Abs. 3 BV„Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab.Sie wählt jährlich die Verwaltungsrats-präsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschussessowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertragvon einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden.

  8. c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.d. Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a-c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungenbestraft.“

  9. Sieben Gründe, warum man nicht gegen die Minder-Initiative sein kann!In seiner Abstimmungspropaganda nennt das Komitee „Nein zur Minder-Initiative“ sieben Gründe für die Abstimmung am 3. März 2013.Diese Gründe sind nicht stichhaltig und können sofort entkräftet werden. Es wäre wichtig gewesen, dass die zum Teil bekannten Politiker und Unternehmer wirklich genau hingeschaut hätten, wie sie das im kleinen Büchlein schreiben – www.genau-hinschauen.ch.Dass vier Parteipräsidenten der bürgerlichen Parteien und der AltNationalrat Peter Spuhler für die SVP dieses „Pixibüchlein“ im Kinderbuchformat mit ihrer Unterschrift „beglaubigen“, macht die Sache auch nicht besser!1. Die Initiative schadet auch den kleinen und mittleren Unternehmen.Es wird zugegeben, dass die Initiative nur für börsenkotierte Unternehmen zur Anwendung gelangt. Doch in der Schweiz seien Grosse und kleine eng miteinander verbunden. Was soll dies heissen, durch den Verbund kann doch einzig festgestellt werden, dass auch mittlere und kleine Unternehmen, d.h. ihre CEO’s und CFO’s vom überhöhten Lohnniveau, ausgelöst durch die multinationalen Unternehmen profitieren können.

  10. Das Unternehmen und der Aktionär hat davon keinen Nutzen! Wie KMU’s durch höhere Saläre und Boni in Grossunternehmen profitieren sollten bleibt schleierhaft, ebenso, dass durch diese Saläre mehr Arbeitsplätze geschaffen oder gar gesichert werden könnten. Die Minder-Initiative setzt das Erfolgsmodell der Grossen nicht aufs Spiel, sondern sorgt für mehr Effizienz in den Grossunternehmen. Ueberhöhte Löhne sind kein Garant für gute Leistungen! Die KMU werden nicht betroffen.2. Die Initiative behindert die UnternehmerDie Unternehmer, d.h. Firmenpatrons gibt es in den Grossunternehmen nicht mehr, diese werden nicht behindert, im Gegenteil sie könnten von besseren Chancen in der Rekrutierung von Managern profitieren. Weiterhin können auch Grossunternehmen vernünftige und gute Lohnangebote machen, denn diese werden ohne Probleme an der GV abgesegnet. Die Minder-Initiative verhindert, dass der Verwaltungsrat weiterhin seine Kompetenzen und seine Verantwortung nicht wahrnimmt, er wird zum wirtschaftlichen Handeln auch in der Salärfrage erzogen.Der Kampf um Führungskräfte wird nicht mehr mit der Lohnfrage ausgefochten.Die Entschädigungen sinken bereits seit einigen Monaten weltweit signifikant. So hat der Chef der Barclays Bank, Anthony Jenkins bekannt gegeben, dass er auf den Bonus von EUR 3.2 Mio. verzichte und sich mit seinem Basissalär von EUR 1.3 Mio. zufrieden gebe. Er hat offenbar den Wortlaut der Minder-Initative gelesen, obwohl er von ihr in England nicht betroffen sein wird. Er geht mit dem guten Beispiel voran. Offenbar lesen die Befürworter des Gegenvorschlages keine Zeitungen!

  11. 3. Die Initiative verbietet überrissene Löhne oder Boni nicht. Dies ist teilweise richtig, hängen doch weiterhin die überrissenen Löhne und Boni von den Aktionären und der Abstimmung an der GV ab. Weil aber bei der Minder-Initiative verbindlich abgestimmt wird, werden die allzu überrissenen Entschädigungen im Netz der neuen Verfassungsbestimmung hängen bleiben. Auch der Gegenvorschlag verhindert keine überrissenen Löhne und Boni. Dies kann also kein Argument gegen die Initiative sein!Zusätzliche Kosten für die UnternehmerDie allfälligen zusätzlichen Kosten für die Unternehmer zur Einhaltung der neuen Verfassungsbestimmungen werden durch die markant tieferen Saläre und Boni mehrfach kompensiert. Bei Novartis und Roche reicht das reduzierte Salär des CEO’s, um allfällige Kosten mehrfach zu kompensieren. Der Wohlstand in der Schweiz wurde für den Durchschnittsbürger durch die hohen Saläre der Grosskonzerne nicht erhöht.4. Die Initiative macht aus dem Schweizer Aktienrecht das unflexibelste der Welt. Wieso die Rahmenbedingungen massiv verschlechtert würden ist unlogisch. Die höchsten Saläre sind kein Garant für beste Leistung. Heute werden in der Schweiz, mit kleinen Ausnahmen in den USA für CEO’s und Verwaltungsrat die höchsten Entschädigungen bezahlt. Das Beispiel Schweiz, ausgelöst durch die Initiative dürfte Nachahmer im Ausland erhalten, die Schweiz kann zum internationalen Trend-Setter werden.

  12. 5. Die Initiative bringt teure und unsinnige Bürokratie für Pensionskassen. Dieses Geld fehlt dann bei den Renten. Die Pensionskassen mussten auch bis anhin ihre Stimmverhältnisse für die GV regeln, andernfalls haben sie in der Vergangenheit ihre Pflichten vernachlässigt! Für die neuen Bestimmungen gemäss Initiative braucht es keine zusätzlichen Berater, sondern nur pflichtbewusste Pensionskassenverwalter. Mit dem Stimmzwang werden Pensionskassen ihre Rechte wahrnehmen müssen. Die Renten wurden in der Vergangenheit durch die überrissenen Saläre und Boni von Grossunternehmen geschädigt, denn vielfach war die Kursentwicklung dieser Aktien in den letzten zwölf Jahren sehr medioker, so z.B. gerade Novartis!6. Die Initiative setzt Arbeitsplätze aufs Spiel.Ob Grossunternehmen bestimmte Abteilungen ins Ausland verlegen, hängt nicht von der Initiative ab, sondern vom Konkurrenzdruck, dem Wechselkurs und der Produktion in Billiglohnländern. Mittelständische Unternehmen, sofern börsenkotiert, werden es sich überlegen, ob sie sich vom Kapitalmarkt verabschieden wollen. Dass sich ein Grossunternehmen ganz ins Ausland absetzen dürfte, ist kaum realistisch, gelten doch in der Schweiz weiterhin günstige Unternehmenssteuersätze und eine Firmenstandortwechsel ins Ausland ist nicht gratis zu haben, er ist mit grossen Aufwendungen verbunden. Zudem verlangt ein Firmenstandortwechsel das qualifizierte Mehr der Aktionäre an einer GV.

  13. 7. Nur bei einem Nein zur Minder-Initiative tritt der breit abgestützte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Dieser wirkt schneller gegen Abzockerei. Diese Aussage ist so unqualifiziert wie alle vorhergehenden. Wie die Initiative kann auch der Gegenvorschlag die Gross-Saläre und Boni nicht verhindern, er wirkt also nicht automatisch gegen die Abzockerei. Mit einer möglichen Konsultativ-Abstimmung bezüglich Gesamtsumme aller Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung verliert er seine mögliche Wirkung ganz. Grossunternehmen werden die Konsultativ-Abstimmung wählen. Nur bei der Initiative muss verbindlich an der GV abgestimmt werden. Der Gegenvorschlag ist ein Papiertiger erster Güte und dafür brauchte das eidgenössische Parlament fast fünf Jahre! Die Initiative muss gemäss ihrem Wortlaut innert 12 Monaten umgesetzt werden, was beim Gegenvorschlag noch länger verzögert werden kann. Zudem ist durchaus auch ein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag möglich. Ein Volksmehr bei einer Volksabstimmung könnte nach Jahren sogar eine Nulllösung bedeuten!!Alles in allem eine sehr dürftige Begründung für eine schlechte Lösung, die viel zu lange gedauert hat. Offensichtlich waren genügend Kräfte vorhanden, die angestrebte Lösung entsprechend zu verzögern.Schade, dass so viele, zum Teil sogar verdiente Politiker sich für eine solche Propaganda hingeben und damit ihren guten Ruf schädigen.Zürich, 3. Februar 2013Beda Düggelin, lic. oec. HSG

  14. B. Düggelin Consulting, Zürich Wirtschafts- und Finanzberater Mandate in der Vermögensverwaltung sowie für Strategieentwicklung, FirmengründungenReorganisationen, Neuorganisation des Anlageprozesses bei Portfolio Management Gesellschaften, Bankenausbildung sowie Anlagetechnische Gutachten37-jährigePraxis im Private Banking und in der Finanzwirtschaftals Leiter Private Banking, Kundenberater, Portfolio Manager, Analyst bei bedeutenden Finanzunternehmen und unabhängiger Vermögensverwalter

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