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5 Jahre IPPC-Richtlinie. Erfahrungen bei der Abgrenzung von IPPC-Anlagen im Betriebsanlagenverfahren nach der GewO. DI Otto Simoner, FA 17B. Grundlagen für die Abgrenzung von IPPC – Anlagen:. Anlage 3 GewO - Anlagenarten (Tätigkeiten, die unter die RL fallen) - Schwellenwerte
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5 Jahre IPPC-Richtlinie Erfahrungen bei der Abgrenzung von IPPC-Anlagen im Betriebsanlagenverfahren nach der GewO DI Otto Simoner, FA 17B
Grundlagen für die Abgrenzung von IPPC – Anlagen: • Anlage 3 GewO • - Anlagenarten (Tätigkeiten, die unter die RL fallen) • - Schwellenwerte • Anlagenbegriff nach Artikel 2 (3) IPPC-RL • - ortsfeste technische Einheit • - Anhang I-Tätigkeit • - unmittelbar verbundene andere Tätigkeiten • - technischer Zusammenhang zu anderen Tätigkeiten • - Auswirkung auf Emission und Umweltverschmutzung DI Otto Simoner, FA 17B
4 Fragen für die Abgrenzung: • Wird eine IPPC-Tätigkeit nach Anlage 3 durchgeführt? • Wird ein Schwellenwert nach Anlage 3 überschritten? • Welche anderen unmittelbar mit der IPPC-Tätigkeit verbundenen Tätigkeiten, die mit dieser IPPC-Tätigkeit in einem technischem Zusammenhang stehen, werden am Betriebsstandort durchgeführt (= IPPC-Anlage)? • Welche Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung sind durch die IPPC-Anlage gegeben? DI Otto Simoner, FA 17B
1. IPPC-Tätigkeit nach Anlage 3 ? • IPPC-Tätigkeiten sind in der Anlage 3 GewO definiert • Definitionsprobleme durch unklare Übersetzungen: • Rohstahl, Nichteisenrohmetall, Oberflächenbehandlung 2. Schwellenwert nach Anlage 3? • Kapazitätsbestimmung der IPPC-Tätigkeit • Kapazität = technisch maximal mögliche Durchsatz- • leistung im „Flaschenhals“ der Anlage • - Kapazität = S Einzelkapazitäten derselben Kategorie DI Otto Simoner, FA 17B
3. Abgrenzung der IPPC-Anlage ? • IPPC-Anlage = IPPC-Tätigkeit + unmittelbar verbundene Tätigkeiten + technischer Zusammenhang • - Abgrenzung Produktionstätigkeit: • vor- und nachgelagerte Puffer (zB. Lager, ....) • - Abgrenzung Ver-/Entsorgungsanlage: • maßgebliche Zurechenbarkeit (zB. Dampfkessel + Filteranlage, ARA, ....) DI Otto Simoner, FA 17B
4. Emission und Umweltverschmutzung? • Emissionen: • in Luft, Boden, Wasser • Verlagerung in andere Medien • Anlage 4 GewO (Schadstoffe nach § 77a (3) Z1 GewO) • Zurechenbarkeit der Emission auf die IPPC-Anlage DI Otto Simoner, FA 17B
Beispiel Anlagenabgrenzung DI Otto Simoner, FA 17B
Gedankensplitter zu 5 Jahre IPPC • Abgrenzungsproblematik (wie beschrieben) • BREF´s (nur bedingt brauchbar) • BAT = Stand der Technik (§ 71a GewO) • Energieeffizienz (aufgehoben mit 31.12.2004) • Änderungsgenehmigungen nach § 81a GewO • Anpassung an den Stand der Technik nach § 81b GewO? • Umweltinspektion in der Steiermark