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Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie allgemeine Anforderungen Vortrag auf der Sitzung der Lern- und Aktionsallianz Wandse am 20.10.2010 Dipl.-Ing. Klaus Kluge . Gesetzliche Grundlagen. Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM RL), 2007 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 2010.
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Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie allgemeine Anforderungen Vortrag auf der Sitzung der Lern- und Aktionsallianz Wandse am 20.10.2010 Dipl.-Ing. Klaus Kluge
Gesetzliche Grundlagen • Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM RL), 2007 • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 2010
Vorläufige Bewertung • Festlegung der Gebiete, in denen ein potentielles signifikantesHW Risiko besteht (Risikogebiete) bis 31.3.2011 • aufgrund verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen • Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen
Vorläufige Bewertung: Definition Risiko • Schutzgüter: • menschl. Gesundheit • natürliche Umwelt • Wirtschaft • Kulturgüter
Vorläufige Bewertung: Binnenbereich Ermittlung der Risikogebiete im Binnenbereich • Vorauswahl gefährdeter Bereiche auf Basis der Gewässerliste • Darstellung, der bei einem HQ 200 überschwemmten Flächen • Verschneidung der Flächen mit GIS Daten • Landnutzung (Einwohner, Wirtschaft) • IVU-Anlagen, Schutzgebiete (Umwelt) • Kulturerbestätten (Kultur)
Vorläufige Bewertung: Tideelbebereich Ermittlung der Risikogebiete im Tideelbebereich • Gebiete auf Basis der Karte der Tiefliegenden Gebiete • der variierende Bemessungswasserstand (7,00-7,50 m) wird in die Fläche gespiegelt • physikalische Grenzen hinsichtlich des Wasservolumens werden nicht berücksichtigt
2. Stufe: Gefahren- und Risikokarten • Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 für die ermittelten Risikogebiete • 3 Szenarien: • HW mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ 10) • Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ 100) • Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit/ Extremereignisse
Gefahrenkarte nach LAWA
Risikokarte nach LAWA
3. Stufe: Hochwasserrisikomanagementplan HWRMP Aufstellung von Plänen für die Risikogebiete bis Ende 2015 • Festlegen von angemessenen Zielen • Auswahl geeigneter Maßnahmen • Beschreibung der Umsetzung in sinnvollen Schritten; Maßnahmenbenennung für überschaubaren Zeitrahmen • Derzeit kein Maßnahmencontrolling wie bei der WRRL