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Energieeffizienz-Richtlinie. Eli Widecki, MSc Energiekoordinierung 13. November 2012 WKÖ. Wettbewerbs - fähigkeit. Versorgungs - sicherheit. Nachhaltigkeit. Energieffiezienz als Schlüssel zum Erfolg. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und bezahlbarer Energiepreise.
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Energieeffizienz-Richtlinie Eli Widecki, MSc Energiekoordinierung 13. November 2012 WKÖ
Wettbewerbs-fähigkeit Versorgungs- sicherheit Nachhaltigkeit EnergieffiezienzalsSchlüsselzumErfolg • Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und bezahlbarer Energiepreise • Zur Abschwächung unserer Importabhängigkeit • Zur Erreichung unserer Klimaziele
Einleitung: Die EU Energieeffizienz-Richtlinie Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die EU ihrem Ziel, bis 2020 um 20% weniger Energie zu verbrauchen, weitaus näher kommt. Die Einigung im Juli war das Ergebnis harter Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament Die Einsparverpflichtung in Art. 7 ist das Herzstück der Richtlinie und verfügt über das größte Einsparungspotenzial Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten viele Freiheiten bei der Umsetzung
Prognose aus 2007 Prognoseaus 2009 20% EE-Ziel business as usual • 20% • Ziel Das EU 20% EnergieeffizienzZiel 1900 1842 Mtoe 1850 1800 1750 Status heute 1700 1678 Mtoe 1650 Primärenergieverbrauch*, Mtoe 1600 Lücke 1550 1474 Mtoe 1500 1450 1400 *Bruttoinlandsverbrauchminus nichtenergetischeVerbräuche 2005 2010 2015 2020
Zeitplan der „EED“ 11. Sept2012 • Abstimmung des Europäischen Parlaments(632 Zustimmungen, 19 Enthaltungen, 25 Gegenstimmen) 26. Sept 2012 • Diskussion der Umsetzung mit den Mitgliedstaatenin spezieller Ausschusssitzung 4. Oktober 2012 • Abstimmung im Rat • (24 Zustimmungen, 1 Enthaltung, 2 Gegenstimmen) 14. November 2012 • Veröffentlichung im Amtsblatt • Inkrafttreten Ende 2012 – Umsetzungsfrist 18 Monate • Mitgliedstaaten reichen Nationale Reformprogrammemit ihren indikativen Zielen ein April 2013 April 2014 • Fortschrittsbericht der KOM über Erreichen des20%-Ziels
Einsparverpflichtung für Energieversorger • Artikel 7 – Energieeinsparverpflichtung • Ab 2014: Jeder MS stellt sicher, dass Energieversorger bis Ende 2020 durch ein Verpflichtungssystem Einsparungen erzielen. Diese müssen neuen Einsparungen von 1,5% der jährlichen Verkaufsmenge an Endkunden entsprechen. • Basiswert: durchschnittliche Verkaufsmenge der letzten 3 Jahre • RL gibt 4 Möglichkeiten zur Erleiterung der Zielerreichung vor • Ö wird „earlyactions“ in Anspruch nehmen: Maßnahmen, die ab 2009 gesetzt wurden und bis 2020 wirken, dürfen angerechnet werden • Deckelung der Anrechnungsmöglichkeit bei 25% von notwendigen Einsparungsmenge
Oder doch anders? Alternativmaßnahmen • MS dürfen andere Maßnahmen setzen, um die Einsparungen zu erzielen • Durch Alternativmaßnamen müssen Einsparungswerte erzielt werden, die mit der Verpflichtung von Art. 7.1 äquivalent sind • MS dürfen Einsparverpflichtung für Energieversorger und Alternativmaßnahmen nach belieben kombinieren • Prinzipiell sind alle Einsparmaßnahmen zulässig • Die RL nennt Beispiele (zB: Energiesteuer, Finanzierungsinstrumente, freiwillige Vereinbarungen), die Liste ist aber nicht abschließend • Fazit: Einsparungen sind jedenfalls verpflichtend, Maßnahmen zur Erreichung des Zielwerts sind dem MS überlassen
Nationale Ziele & Gebäudesanierung • Nationale Energieeffizienz-Ziele • Die nationalen Ziele sind indikativ und von den MS selbst zu definieren. • langfristige Gebäudesanierung: MS legen eine nationale Strategie vor, wie sie Investitionen in die Gebäudesanierung mobilisieren können. • Sanierungsrate für öffentliche Gebäude • Eine verbindliche 3% Sanierungsquote für alle Gebäude, die im Besitz oder Gebrauch der Bundesregierung sind. Alternativmaßnahmen sind möglich.
Audits & Smart Meter • Energieaudits • Für große Firmen sind Energieaudits alle vier Jahre verpflichtend, diese dürfen auch von in-house Experten durchgeführt werden. MS sollen hierfür Trainingsprogramme forcieren. • Smart Meter • Wenn wirtschaftlich und technisch machbar, sollen MS sicherstellen, dass Smart Meter zur Verfügung gestellt werden. • Bei Nachfrage müssen Abrechnungsinformationen viermal jährlich zur Verfügung gestellt werden.
KWK und Finanzierung • KWK • MS beurteilen ihr KWK-Potenzial und erarbeiten Kosten-Nutzen-Analysen um die ressourcen- und kosteneffizientesten Lösungen festzustellen. • Wenn die Analyse ein Potential ergibt, müssen MS adäquate Maßnahmen setzen um Fernwärme und –kälte auszubauen. • Bei geplantem Neubau/Umbau von Kraftwerken größer als 20 MW besteht im Regelfall Verpflichtung zur Kostenanalyse • Finanzierung • MS erleichtern die Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten (oder verbessern bestehende) um Energieeffizienz zu erhöhen.