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Unternehmer, UGB, Rechtsform. UGB = Unternehmergesetzbuch. Wer ist ein Unternehmer lt. UGB?.
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Unternehmer, UGB, Rechtsform UGB = Unternehmergesetzbuch
Wer ist ein Unternehmer lt. UGB? Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer ausgelegte Organisation selbständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.(d.h. die Absicht zur Kostendeckung ist ausreichend) § 1 UGB
Unternehmereigenschaft … kraft Betriebs eines UnternehmensGewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte … kraft RechtsformKapitalgesellschaften (AG, GesmbH) und Genossenschaften … kraft Eintragung (ins Firmenbuch = öffentlich)OG (Offene Gesellschaft), KG (Kommandit-gesellschaft)
Rechtsformen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Ges. n. b. R Handelsgesellschaften Genossenschaft Personengesellschaften Kapitalgesellschaften OG KG Stille Gesell-schaft Ges. m. b. H. AG Offene Gesellschaft Kommandit- gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktien-gesellschaft
Wahl der Rechtsform hängt ab von…. • Umfang der persönlichen Mitarbeit • Umfang der persönlichen Haftung • Kontrollmöglichkeiten • Kapitalaufbringung (Finanzierungsmöglichkeiten)Eigenkapital und Fremdkapital • Steuerliche Belastung (ESt., KÖSt.) • Möglichkeit der Geschäftsführung • Gründungskosten • Publizitätspflicht (Bilanz u. GuV veröffentlichen) • Übertragung der Unternehmensanteile
Was spricht FÜR eine Gesellschafts-gründung? • Verbesserte Erfolgschancen • Eine breitere Kapitalaufbringung • Gegenseitige fachliche Ergänzung • Arbeitsteilung • Ein niedrigeres Risiko bei der Gründung Aber: So manche Jungunternehmer mussten nach einiger Zeit der Arbeit im gemeinsamen Unternehmen feststellen, dass sie nicht zusammenpassen!
Im Falle einer Partnerschaft – was zwischen Partnern unbedingt geklärt werden muss… • Umfang der Mitsprache • Umfang des erforderlichen Kapitals und jeweilige Kapitalanteile • Umfang der Haftung • Arbeitsaufwand • Fachliches und kaufmännisches Können • Art der Geschäftsführung • Steuerliche und abgabenrechtliche Belastungen • Buchführungserfordernisse
Die Firma (= Firmenwortlaut) = eingetragener Name eines Unternehmens im Firmenbuch. Der Firmenwortlaut hat die Verhältnisse so darzustellen, wie sie auch tatsächlich sind (darf nicht irreführend sein)! Im Firmenrecht gibt es dafür klare Grundsätze!
Die Firma (= Firmenwortlaut) • Firmenausschließlichkeit (muss sich von bereits bestehenden Firmennamen unterscheiden = „Firmenschutz“) • Firmenwahrheit (Verhältnisse wahrheitsgetreu wiedergeben) • Firmeneinheit (pro Unternehmen darf nur 1 Firmenname geführt werden) • Firmenöffentlichkeit (im Firmenbuch einzutragen, in welches jeder Einsicht nehmen kann) • Unübertragbarkeit (der Name einer Firma kann nur gemeinsam mit dem Unternehmen übertragen werden)
Die Firma (= Firmenwortlaut) NamensfirmaSachfirmaPhantasiefirma„Maier“ „Möbelhandel“ „Hoppelpoppel“ Zusätze für die Rechtsform bei Gesellschaften: OG, & Partner, & CoKG, GesmbH, AG Einzelunternehmung: wenn eingetragen: Namens-, Sach- od. Phantasiefirma + e.U. wenn nicht eingetragen: nur Namensfirma (Vor- u Zuname)