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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai 2014 Dr. Edith Nolte. Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. * Zensus 2011 ** aktualisierte 4. Landesprognose. Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012.
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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai 2014 Dr. Edith Nolte
Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern * Zensus 2011 ** aktualisierte 4. Landesprognose
Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012 Prognose der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in M-V 1990 bis 2030 Auszug aus der aktualisierten 4. Landesprognose (2012)
Entwicklung des Wohnungsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2011 Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
Wohnungsleerstand in Mecklenburg-Vorpommern 2011 6,9 % 7,0 % 3,8 % 4,3 % 7,6 % 5,0 % 5,9 % 6,7 % 10,6 % 6,4 % 4,2 % 6,8 % 6,0 % Quelle: GeoBasis-DE/M-V; CC-BY-SA 3.0
Weitere Entwicklung des Leerstands • Entwicklung Haushaltszahlen • 2010: 853.000 Haushalte • 2030: 770.000 Haushalte • = Abnahme um 83.000 Haushalte • Gleichzeitig: • Zunahme des Wohnungsbestandes durch Neubau – • Prognosen sprechen vom Neubau weiterer 70.000 Wohnungen • => Der Leerstand wird wieder wachsen!
Anpassung der Wohnraumförderung an diese Entwicklung • Konsequente Konzentration auf den vorhandenen Bestand • Konsequente Konzentration auf zukunftsfähige Orte mit Infrastruktur, d. h. Anbindung an Zentrale-Orte-Prinzip des Landesraumentwicklungs-programms und der Regionalen RaumentwicklungsprogrammeSicherung der infrastrukturellen Basisangebote von Dienstleistungen • Entwicklung der Kategorie „barrierearm bzw. –reduziert“ • Erweiterung der Förderung für Eigennutzer
Und außerdem? • Anpassung der Förderbeträge an tatsächliche Kosten, dabei Beibehaltung der Förderquote • Anpassung von Förderhöchstgrenzen an größere Wohnungen, damit höhere Förderung • Frage nach Senkung der Zinsen im Prüfungsstadium • Gewährung von Zuschüssen – derzeit Anhörung des Landesrechnungshofes zum Richtlinienentwurf
2014 Fördervolumen: 11,0 Mio. Euro davon Darlehensprogramm: 6,0 Mio. Euro • Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2014 und 2015 2015 Fördervolumen: 10,5 Mio. Euro davon Darlehensprogramm: 5,5 Mio. Euro • Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum • Programmteil 1: • Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen – allgemeines Programm (einschl. Balkonanbau, Dachaufbau und Wiederherstellung von Außenanlagen nach Teilrückbau) • Programmteil 2: • Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Baujahr vor 1990) einschl. barrierearmer Anpassung • Programmteil 3: • Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1949) in innerstädtischen Altbauquartieren Novellierung der Wohnraumförderung
Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum • Programmteil 4: • Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand • Programmteil 5: • Barrieren reduzierender (barrierearmer) Umbau von Miet- und Genossen-schaftswohnungen • Programmteil 6: • Nachrüstung von Personenaufzügen Novellierung der Wohnraumförderung
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen - allgemeines Programm – • Förderkonditionen: • Modernisierung /Instandsetzung von Wohnungen: • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF • Förderhöchstbetrag 12.000 €/WE • nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen: • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 €/m² WF • Förderhöchstbetrag 3.200 €/WE Novellierung der Wohnraumförderung
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen - allgemeines Programm – • Förderkonditionen: • Dachaufbaunach partiellem Rückbau von Wohngebäuden: • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 €/m² Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses • Wiederherstellung Außenanlagennach partiellem Rückbau: • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 €/m² WF • Förderhöchstbetrag 1.200 €/WE Novellierung der Wohnraumförderung
2. NEU: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen) Novellierung der Wohnraumförderung
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren Novellierung der Wohnraumförderung
4. NEU: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand Novellierung der Wohnraumförderung
Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen • Gegenstand der Förderung: • Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie und – arme Anpassung von Mietwohnungen • Gebietskulisse Ober-, Mittel- u. Grundzentren • Förderdarlehen: • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700 €/m²WF • Förderhöchstbetrag 25.200 €/WE • Technische Mindestvoraussetzungen: • schwellen- u. stufenloser Zugang zum Haus u. zur Wohnung • barrierefreie Zugänglichkeit der Räume innerhalb der Wohnung u. zum Freisitz • Durchgangsbreiten Hauseingangs-, Aufzugs- u. Wohnungseingangstürenmind. 90 cm u. Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm • stufenlos zugänglicher Duschplatz Novellierung der Wohnraumförderung
6. Nachrüstung von Personenaufzügen Novellierung der Wohnraumförderung
Kumulation mit anderen Fördermitteln • Städtebauförderungsmittel einschließlich des Denkmalschutzes, • Mittel der Dorferneuerung, sofern sie sich auf die Gebäudehülle (Dach, Fassade) beziehen, • Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Ausblick: Weitere Diskussion • Prognosen konsequent weiter fortschreiben und anpassen • Zusammenarbeit mit den Kommunen – zum Beispiel über die Monitoringberichte im Rahmen der Städtebauförderung • Weitere Diffenzierung der Diskussion erforderlich