350 likes | 454 Views
Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. § 20 Fischereischeinpflicht. Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... Fischereischeine werden bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben
E N D
Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
§ 20 Fischereischeinpflicht • Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... • Fischereischeine werden • bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben • im Übrigen für jede beliebige Anzahl von Jahren oder unbefristet erteilt. Der Jugendfischereischein wird mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ungültig. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Kinder unter 9 Jahren • Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr • Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr • Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Antrag Online aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig Preise (Fischereiabgabe + Ausstellungsgebühr) Fischereischein Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Sächsische Fischereiverordnung § 22 Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Sie wird erteilt, wenn der Antragsteller • an einem Vorbereitungslehrgang gemäß § 23 teilgenommen hat • zum Prüfungstermin mindestens 14 Jahre alt ist. Satz 1. Nr.1 gilt nicht für Jugendfischereischeininhaber nach § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 SächsFischG, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Prüfung ohne Lehrgang • Die Prüfung erfolgt am Computer und jeder Teilnehmer erhält eigene Fragen. • Jeder kann sich selbst prüfen im Internet www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/5_3062.htm Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
§ 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine (1) Personen; die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Fischereischeininhaber nach Satz 1 dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Steuerfreie Pauschale • Für Sporttrainer, Betreuer, Ausbilder • Steuerfreie Vergütung bis 2.100,00 €/Jahr = 175,00 €/Monat Voraussetzung: • Auftraggeber muss die Gemeinnützigkeit haben (Bitte mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen) Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
LVSA e.V. Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. führt diese Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (jährlich/zweijährlich ?) durch. • 2 Wochenenden (1.Quartal) • Kriebstein • Kosten für den Verein • Reisekosten Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Qualifizierung des Jugendleiters Ausbildung Jugendleiter-Card (Bundesprogramm) • Inhalte • Pädagogik • Rechts- und Versicherungsfragen • Erste Hilfe • Organisatorische und finanzielle Aspekte Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
J u g e n d l e i t e r c a r d Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Vorstellung an Schulen Kinder und Enkel Wie können wir die Kinder für das Angeln interessieren? Schnupperangeln Organisation im Verein Vereinsveran- staltungen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Ideen zur Jugendarbeit • Arbeitsgemeinschaft in einer Schule • Angeln in den Ferien • Angelwochenende mit Übernachtung • Nachtangeln mit der Jugendgruppe • Casting mit den Jugendlichen • Jugendgewässer • Unterstützung durch kommunale Jugendförderung Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Kinder im Verein organisieren • Aufnahmeantrag • Schriftliche Zustimmung der Eltern • Keine Aufnahmegebühr im Verein !!! • Bildung von Jugendgruppen über mehrere Vereine • Jugendangelgewässer Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Vorteile der Vereinsmitgliedschaft • Versicherungsschutz • Unfallversicherung (Körperschaden) • Haftpflichtversicherung (Schäden gegenüber Dritten) • Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins • Betreuung am Gewässer • Lernen der notwendigen Sachverhalte Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Angeln ohne Begleitung Allgemeine Grundsätze Gerätekunde Hygienemaßnahmen Fischwaid Theorie Praxis Angelpapiere Waidgerechtes Töten von Fischen Kleine Fischkunde Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Allgemeine Grundsätze • Verhalten am Gewässer • Verhalten am Angelplatz • Verhalten bei einer Kontrolle der Verbands- und Gewässeraufsicht oder Staatlichen Fischereiaufsicht • Verhalten in der Natur • Verhalten bei einem Notfall Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Kleine Fischkunde • Schonmaße, Schonzeiten • Körperbau, Biologie und Lebensweise von ausgewählten Fischen • Fischnährtiere • Futterkunde • Lebensräume Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Gerätekunde • Theoretische und praktische Schulungen zu Angelmethoden • Zusammenstellen von Angelgeräten • Praktische Anwendung am Gewässer • Wurfübung - Casting Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Waidgerechtes Töten von Fischen • Behandlung gefangener Fische • Waidgerechtes Töten • Messerprüfung • Aufbewahrung der Fische nach dem Töten • Mitnahme von Fischen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Angelausweise Fischereischein Erlaubnisschein Mitgliedsausweis Gewässerordnung Gewässerverzeichnis Handwerkszeug Zollstock Bandmaß Hakenlöser Fischbetäuber Messer Unterfangkescher Bleistift Was muss ein Jungangler beim Angeln mitführen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Hygienemaßnahmen • Desinfektion und Reinigung von Geräten • Umgang mit kranken Fischen • Benutzung von toten Köderfischen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Ausbildungsziel • Ziel der Ausbildung ist es, dem Jugendfischereischeininhaber eine praxisnahe abgestimmte Wissensvermittelung entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Freistaates Sachen und den Regelungen des LVSA e.V. zu vermitteln Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Hilfsmittel - Broschüren • Kinderangelschule des Landesverbandes Brandenburg e.V. • Handbuch für Jugendwarte des DAV • Gewässerordnung des LVSA e.V. • Robbi macht die Fischerprüfung Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Folie Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.” Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”
Junganglerprüfung • mündliches Gespräch mit Protokoll Bestanden Jungangler erhält im Mitgliedsausweis die Bestätigung und darf alleine angeln gehen Nicht Bestanden Jungangler erhält im Erlaubnisschein die Eintragung „Angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”
27 Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”