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5. Steuern und Transfers. Steuern und Transfers als Instrument um Staatsfunktionen zu realisieren. allokative Ziele distributive Ziele stabilisierende Ziele. Merkmale von Steuern. Zwang kein unmittelbarer Anspruch auf Gegenleistung. Begriffe. Steuerobjekt
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5. Steuern und Transfers Steuern und Transfers als Instrument um Staatsfunktionen zu realisieren • allokative Ziele • distributive Ziele • stabilisierende Ziele Merkmale von Steuern • Zwang • kein unmittelbarer Anspruch auf Gegenleistung Begriffe • Steuerobjekt • Bemessungsgrundlage B (?) • Steuerbetrag Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
5.1 Beurteilungskriterien Fünf Kriterien, die ein Steuersystem erfüllen sollte • Wirtschaftliche Effizienz (siehe nächste Folie) • Gerechtigkeit (siehe übernächste Folie) • Flexibilität => Reaktion auf wirtschaftliche Veränderungen • Transparenz => Bürger sollten wissen wie viel Sie zahlen müssen • Verwaltungstechnische Einfachheit => (billig, einfach,…) Konflikt zwischen diesen Zielen! Gewichtung => ? Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
Wirtschaftliche Effizienz • Jede Steuer hat Einkommenseffekte • Jene Steuern, die relative (Güter- oder Faktor) Preise verändern, haben auch Substitutionseffekte Unterscheidung zwischen: • Nicht verzerrende Steuern (Pauschalsteuern…) => WS können nicht unternehmen um Steuerbetrag zu verringern • Verzerrende Steuern (Einkommenssteuer, Verbrauchssteuer…) => Steuerbetrag kann durch Verhaltensänd. verringert werden • Pigou Steuern => Korrektur bei ineffizienten Märkten Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeitsprinzip (Wohlergehen) (Wohlfahrtsprinzip) Gerechtigkeit (Steuerverteilungstheorie) a.) horizontale Gerechtigkeit => gleiche Individuen sollen gleich behandelt werden Was ist gleich ? b.) vertikale Gerechtigkeit => ungleiche Behandlung ungleicher Individuen Was ist ungleich ? Nutzung staatlicher Leistungen Äquivalenzprinzip Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
Äquivalenzprinzip (Benefit - Ansatz) Wer staatliche Leistungen mehr beansprucht (wem sie mehr nutzen), der soll mehr bezahlen Leistungsfähigkeitsprinzip (Benefit - Ansatz) Wer leistungsfähiger (zahlungsfähiger) ist, der soll mehr bezahlen Wie soll die Leistungsfähigkeit gemessen werden? zb.: Opfertheorien Jeder soll das gleiche Opfer bringen Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
Steuertarif: T : B Steuerbetrag (Steuerschuld) Bemessungsgrundlage • Grenzsteuersatz: • Durchschnittssteuersatz: • Aufkommenselastizität: 5.2 Grundbegriffe der Steuertariflehre - Kennzahlen = Progressionsmaß Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
T a b B Graphische Interpretation tan Grenzsteuersatz tan Durchschnittssteuersatz tan / tan Aufkommenselastizität Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
T B T B T B 5.3 Steuertarife, Progression, Regression • Proportionaler Tarif: • T = t B, t konstant • T' = t und = 1 • Progressiver Tarif: • bzw. T > t bzw. > 1 • Regressiver Tarif: • bzw. T < t bzw. < 1 Progressions- (Regressions-) wirkung entsteht durch: Direkte Progression: Indirekte Progression: Trotz konstantem T' ( Bsp.: Freibetrag ) Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
T B M T‘ t T‘=t B Steuerfreigrenze (zb.: bei linearem Tarif) Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
T B F T‘ t T‘ t => indirekte Progression B Steuerfreibetrag (zb.: bei linearem Tarif) Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
T A B T‘ t T‘ t => indirekte Progression B Absetzbetrag (zb.: bei linearem Tarif) Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi
Output T(B) T T(B-F) DT2 F Freibetrag = const. DT1 F B1-F B2 B1 B2-F B T(B) T A T(B)-A Absetzbetrag = const. A B Vergleich von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei einer Steuer mit direkter Progression Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi